Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 263

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21.05.41

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungs­gesetz 1992 geändert wird, werden wir in dieser Form zustimmen.

Zum zweiten Gesetz, das hier diskutiert wird: Wir sehen die Gesetzesvorlage zum Ver­bot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid durchaus positiv. Das ist ein richtiger Schritt. Bedauerlicherweise ist man auf halbem Weg de facto hängengeblie­ben. Ich glaube, dass es in diesem Bereich einen konsequenten Weg braucht.

Diesbezüglich haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag vorbereitet, den ich hiemit einbringe und jetzt auch in seinen Kernpunkten erläutern werde. Warum ist denn diese CCS keine Lösung für den Klimaschutz, für die großen Probleme, die wir genau in diesem Bereich haben? – Einerseits wissen wir, dass bei Austritt von CO2 in einer hohen Dichte eine hohe Gesundheitsgefährdung besteht. (Abg. Dr. Bartenstein schüttelt den Kopf.) – Ja, Herr Kollege, auch wenn Sie den Kopf schütteln, so ist es. Das kann bis zur Todesgefahr gehen.

Der zweite Punkt ist: CCS ist großflächig frühestens 2020 bis 2030 einsetzbar. Und der Klimarat sagt, dass es ökonomisch erst ab 2050 um eine Anwendung gehen kann. Meine Damen und Herren, alles viel zu spät für den Klimaschutz! Da haben sich die Probleme inzwischen zugespitzt, und summa summarum ist das letztendlich die Ausre­de, die benutzt wird, um tatsächlich effektive Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen.

CCS und die Diskussion darum blockiert meiner Meinung nach die Energiewende. Und da sieht man auch, dass mit Verweis genau auf diese Technologie und die Hoffnung, die man da hineinsetzt, letztendlich rund 800 Kohlekraftwerke auf dem ganzen Erdball de facto in Planung und Umsetzung sind.

Selbstverständlich ist es auch ein Problem, dass die Mittel für die Forschung genau für diesen Bereich dann blockiert sind. Ein aktuelles Beispiel haben wir heute gesehen. Da hat sich der Energiekonzern Vattenfall für diese Technologie 180 Millionen € aus EU-Strukturfonds gesichert (Abg. Rädler: Zur Sache!), 45 Millionen € bereits abgeholt, und jetzt stellt er die Forschung in diesem Bereich ein, und zwar mit einer guten Begrün­dung.

In diesem Sinne glaube ich, dass all diese Gründe dagegen sprechen, diese definier­ten Ausnahmen tatsächlich auch im Gesetz zu belassen, die da sind: Ausnahmen für Forschungszwecke zur Erprobung neuer Produkte und Verfahren. Das braucht es un­serer Meinung nach in dieser Form nicht.

Und zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass Forschungsprojekte bis zur Kapazität von 100 000 Tonnen keine UVP brauchen. Meine Damen und Herren! Sie wissen, man kann Projekte kumulieren und kommt dann bei Weitem über diese Summe, ohne dass das UVP-pflichtig ist.

Im Zuge dessen komme ich auch noch auf ein aktuelles Problem zu sprechen. Die OMV arbeitet an Bohrungen und Explorationen zum Thema Schiefergas. Die Förde­rung von Schiefergas ist nichts anderes als eine sehr heikle Methode, bei der Wasser, vermischt mit giftigen Chemikalien, eingebracht wird, um das entsprechende Gas zu lukrieren. Und ich sage Ihnen, das ist etwas, was besonders klimafeindlich ist, weil da­mit sehr viel Methan freigesetzt wird.

Das französische Parlament hat dem entsprochen und hat genau diese Fracking-Me­thode bereits auf französischem Staatsgebiet verboten. Genau das, Herr Minister, wol­len wir auch, dass diese Regierung vorlegt: nämlich ein Gesetz für das Verbot der För­derung von Schiefergas auf österreichischem Staatsgebiet.

 


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