Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 191

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und dass es immer mehr übergeht zu Einzeltätern, zu Einzelgängern, denen man nur durch gewisse Ausweitungen der Gefahrenerforschung auf die Spuren kommt.

Ich glaube, diese Bedrohung ist realistisch da und man sollte die österreichische Bevöl­kerung auch konsequent davor schützen. Dazu ist es auch notwendig, dass man unseren Behörden die entsprechenden Instrumente und Instrumentarien in die Hand gibt.

Aus den Ausführungen der Frau Ministerin ist auch schon hervorgegangen, dass man in Österreich da sehr sensibel und ausgewogen vorgeht und diese Instrumentarien wirklich nur einsetzt, wenn es gerechtfertigt und auch entsprechend vertretbar ist.

Ich möchte gerade auch zu dieser Novelle sagen, dass ich glaube, es wird so gut es geht bei dem Einsatz dieser Instrumentarien auf die Freiheitsrechte, auf die Grund­rechte der Menschen Rücksicht genommen. Wir haben uns diese Debatte nicht einfach gemacht. In die gesamte parlamentarische Diskussion wurde sehr viel Expertise eingebracht. Wir haben Hearings durchgeführt und schlussendlich auch in den parla­mentarischen Beratungen doch viele Abänderungen entsprechend verankert.

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich würde Sie schon darum bitten, ein bisschen mehr Vertrauen in den Rechtsstaat generell an den Tag zu legen, weil es ist nicht immer gleich alles Missbrauch, und es besteht nicht immer gleich Missbrauchs­gefahr, sondern es sollte ein gewisses Grundvertrauen geben, dass diese Instrumente sorgsam und sorgfältig eingesetzt werden.

Deswegen ist es bei dieser Novelle entsprechend vertretbar, dass man ihr die Zustim­mung erteilt und einen wichtigen Schritt im Bereich der Terrorismusbekämpfung setzt, weil sie schlussendlich, und das möchte ich schon sagen, nicht den Menschen mehr Freiheitsrechte nimmt, sondern ihnen schlussendlich auch mehr Freiheit gibt, weil durch terroristische Anschläge die Freiheit und das Recht des Einzelnen beeinträchtigt sind.

Für meine Fraktion, für die Österreichische Volkspartei, möchte ich dezidiert fest­halten – weil in Ihrem Antrag auch ein Gipfel zu den Bürgerrechten verlangt wird –: Wir waren und sind immer die Partei gewesen, die für die Freiheitsrechte, für das Indivi­duum, für die Rechte des Einzelnen eingetreten ist. Ich glaube, die Bürgerrechte und die Sicherheit sind bei uns gut aufgehoben. Wir werden da sehr sensibel vorgehen, aber natürlich dort, wo es notwendig ist, die Freiheit und die Rechte des Einzelnen zu sichern, auch entsprechende Maßnahmen im Sicherheitsbereich setzen.

Und da die Frau Ministerin da ist: Bei der ÖVP und vor allem bei unserer Frau Bun­desministerin für Inneres sind die Sicherheit und auch die Bürgerrechte in guten Händen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.10.06

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ob die Sicherheit und die Bürgerrechte bei der ÖVP in guten Händen sind, das gilt es schwer zu hinterfragen. (Ruf bei der ÖVP: Mit Sicherheit!) Wenn in diesem Sicherheits­polizeigesetz der Begriff erweiterte Gefahrenforschung strapaziert wird, dann würde ich Sie von der ÖVP, aber auch von der SPÖ, der zweiten Regierungsseite, bitten, auch nach dem Begriff erweiterte Gewissenserforschung zu fragen, nämlich inwie­weit das noch stimmt, was Sie hier vorne vorgeben, aber in Wirklichkeit draußen nicht umsetzen.

 


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