Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 198

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1785 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 35 St 202/11w, um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusam­menhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abge­ordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.01.0411. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Bundespolizeidirek­tion Wien (P3/110063/3/2012) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek (1786 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.01.46

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Nach dem vorigen Tagesordnungspunkt ist dieser Tagesordnungspunkt eine absolut schwarze Stunde des Parlamentarismus und der Frage des Immunitätsrechtes überhaupt. Wenn es so ist, können wir die Immunität sofort ersatzlos streichen, was ohnehin angedacht ist, aber es gehört umgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Worum geht es dabei? – Der Nationalratsabgeordnete Elmar Podgorschek hat am Ball des Wiener Korporationsrings seine Uniform getragen – und das, obwohl das durch ei­nen Erlass von Verteidigungsminister Darabos verboten war. – So weit, so gut.

Es ist ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet worden. Noch ein kleines Detail am Rande: Am 10. Feber 2012 hat der zuständige Hofrat der Bundespolizei schon einmal nähere Informationen seitens des Anzeigers eingeholt. Am 29. Feber 2012 hat er dann eine Aufforderung zur Rechtfertigung an den Nationalratsabgeordneten geschickt. Er hat schon einmal ganz munter ermittelt. Erst bei der Stellungnahme des Anwalts hat es auf einmal geheißen: Hoppala, das ist ja ein Nationalratsabgeordneter – und ich ermitt­le mal munter darauf los, ohne wegen der Immunität überhaupt anzufragen!

Dann schreibt der Hofrat der Bundespolizei noch in seinem Schreiben an das Hohe Haus: Da sich der Abgeordnete mittlerweile nunmehr auf seine Immunität beruft  – Als ob es notwendig wäre, dass sich ein Abgeordneter explizit auf die Immunität be­ruft, damit er einem Verwaltungsstrafverfahren gegenübersteht! – Der erste gewaltige Bock ist da schon einmal bei der Verwaltung geschossen worden!

Jetzt zur Tatsache selbst: Der Immunitätsausschuss hat gestern gemeint: Na ja, der Kollege Podgorschek war ja nicht als Nationalratsabgeordneter, sondern als Offizier dort, und daher ist es etwas ganz anderes!

Kleine Frage: Herr Abgeordneter Öllinger hat an einer Demonstration teilgenommen, die gegen den WKR-Ball gerichtet war. Dort ist es dann zu einer Auflösung dieser


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite