Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 203

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Kollege Westenthaler, kannst dich ja auch zu Wort melden, ich habe kein Problem damit (Abg. Ing. Westenthaler: Wir sind jetzt beim Podgorschek, der Strache ist schon erledigt! Zur Sache!) –, dann sollen sie sich das selbst ausmachen, wenn sie sich aber gegenseitig anzeigen, wie Gelder widmungsfremd verwendet werden oder nicht (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt keine Anzeige!) – ich weiß ja nicht, ob das so war oder nicht –, dann dürfen sie sich nicht wundern, dass sie dann nicht sagen können: Ich bin immun! Dieses Wollen hat nichts mit der Abgeordnetentätigkeit zu tun, wenn ihr es hören wollt. (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt keine Anzeige!)

Ich frage auch ganz klar: Gibt es einen Erlass des Bundesheeres (Abg. Grosz: Nein!) an den Nationalrat der Republik? – Ich kenne ihn nicht. Wir sind auch nicht uniformiert, oder? Dieses Ressort hat einen Erlass an die Uniformträger gerichtet, und da kann ich mich nicht verstecken, wenn ich ein Reserveoffizier bin und dort als Abgeordneter auf­trete; ja, in Zivil. Wenn es eine klare rechtskräftige Vorschrift gibt, muss man sich da­nach richten.

Also ich bitte euch: Schaffen wir das ab, machen wir neue Immunitätsregeln – aber bitte, argumentieren wir nicht so! Beide Fälle werden falsch und unrichtig dargestellt. Das ist seit Jahren Spruchpraxis des Immunitätsausschusses. Das wird nicht besser. Ich kann nur dazu einladen – niemand hält uns auf –, die neue Regelung zu beschlie­ßen. Stimmt alle zu, und wir ersparen uns in Zukunft jede weitere Diskussion. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als weiterer Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Öllinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.19.33

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann nur froh sein, dass es so etwas wie ein schwach wirksames Unvereinbarkeitsge­setz in Österreich gibt. Ich werde Ihnen erklären, warum ich der Meinung bin, dass es gut ist, dass es wenigstens dieses Gesetz gibt, und warum es, was Unvereinbarkeiten betrifft, eigentlich verstärkt gehört.

Wäre das, was jetzt Herrn Abgeordnetem Podgorschek vorgeworfen wird, General Entacher passiert, wäre er Abgeordneter gewesen, hätte er seine Auseinandersetzung mit dem Minister sozusagen hinter der politischen Immunität verstecken können, dann hätten wir nicht das Resultat gehabt, das die Auseinandersetzung zwischen Herrn Entacher und Herrn Bundesminister Darabos – klarerweise durch einen Entscheid – tatsächlich gehabt hat. (Abg. Dr. Rosenkranz: Haben Sie schlecht geschlafen?)

Ich bin froh darüber, dass die Sache so entschieden wurde und dass Herr Entacher als General des Bundesheeres nicht gleichzeitig ein Abgeordneter dieses Hauses sein kann, der im Falle, dass er mit dem Minister unterschiedlicher Meinung ist, dann sagen könnte: Ich berufe mich auf meine Tätigkeit als Abgeordneter und bin aus diesem Grund gegen Ihren Befehl oder gegen Ihren Entscheid! – Das kann er nicht sagen, weil es die Unvereinbarkeit gibt. Das ist so! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Das stimmt aber nicht, weil es war eine Dienstrechtsgeschichte!)

Jetzt haben wir Herrn Abgeordneten Podgorschek, der – und da muss ich dem Kolle­gen Donnerbauer recht geben – leider das Problem hat, dass er nicht nur Abgeord­neter und meinetwegen Mitglied des Landesverteidigungsausschusses und mit dem Bundesheer besonders verbunden ist, das mag alles sein, sondern dass er auch eine zweite, nämlich mit seiner politischen Tätigkeit nicht zusammenhängende Funktion als Offizier der Miliz oder des Reservestandes, was auch immer, in dem Fall der Miliz, hat, und als solcher ist er gebunden – es nützt nichts – an einen Erlass des Ministers. Er kann nicht sagen: Als Offizier fühle ich mich nicht daran gebunden, weil ich Parla-


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