Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 154

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erneuerbare Energien. Die Förderung von Schiefergas ist keine „neue“ zukunftsfähige Energiequelle, sondern der verzweifelte Versuch die letzten Reste fossiler Rohstoffe aus der Erde zu pumpen.

Auf lokaler Ebene im Weinviertel wurden mittlerweile schon Bürgerinitiativen gegen das Schiefergasprojekt der OMV gegründet. Zudem wurde am 13.02.2012, durch die Unter­stützung der Grünen, die Petition „Kein Abbau von Schiefergas in Niederöster­reich. Keine Probebohrungen Schiefergas im Weinviertel“ (153/PET) an den Natio­nalrat übergeben, die von Seiten der Regierungsparteien enderledigt wurde.

Die Schiefergasvorkommen in Österreich sind gemäß Mineralrohstoffgesetz (MinroG) § 4 in Verbindung mit § 68ff Eigentum der Republik. Gemäß §68 des MinroG ist der Bund berechtigt „bundeseigene mineralische Rohstoffe aufzusuchen und kohlenwas­serstofführende geologische Strukturen, die zum Speichern von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen verwendet werden sollen, zu suchen und zu erforschen. Er ist weiters berechtigt, bundeseigene mineralische Rohstoffe in von der Behörde anzuerkennenden (vorzumerkenden) Gewinnungsfeldern ausschließlich zu gewinnen und flüssige oder gasförmige Kohlenwasserstoffe in kohlenwas­ser­stofführenden geologischen Strukturen oder Teilen von solchen innerhalb von Gewin­nungsfeldern ausschließlich zu speichern.“

Nach § 69 Z.1 des MinroG kann der Bund „die Ausübung der Rechte nach § 68 einschließlich des Rechtes zur Aneignung dieser mineralischen Rohstoffe in von ihm zu bestimmenden Gebieten (Aufsuchungsgebieten) natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechtes, die über die notwendigen technischen und finanziellen Mittel zur Eröffnung und Führung eines Bergbaus verfügen, gegen ein angemessenes Entgelt überlassen.“

Es obliegt somit der Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, ob und zu welchen Konditionen die bundeseigenen Schiefergasvorkommen an Dritte überlassen werden.

Die Republik Österreich hält durch die ÖIAG 31,50 % der Aktien und ist somit größter Einzelaktionär der OMV. Gemeinsam mit dem arabischen IPIC Staatsfonds (20 %), mit dem die ÖIAG durch einen Syndikatsvertrag verbunden ist, kontrolliert die ÖIAG mehr als 51,50 % des Konzerns. Die Finanzministerin übt gemäß § 2 des ÖIAG Gesetz die Eigentümerrechte des Bundes in der Hauptversammlung der ÖIAG aus.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Eigentümerrechte der Republik an der ÖIAG für eine Beendigung des Schiefergasförderungsprojekts im Weinviertel sowie von allen anderen zukünftigen Schiefergasprojekten der OMV einzutreten.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, die bundeseigenen Schiefergas­vor­kommen weder Dritten zu überlassen noch selbst zu verwenden oder zu erforschen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in weiterer Folge dem Nationalrat einen Gesetzentwurf für ein Verbot der Schiefergasförderung in Österreich vorzulegen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


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