Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 235

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massive Bedenken. Wir werden den Abkommen in der vorliegenden Form zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


21.26.46

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Serbien und Ko­sovo haben eine gemeinsame Geschichte. Sie sind ja beide Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien. Für beide Länder, sowohl für die Republik Serbien als auch für die Republik Kosovo, liegen heute ähnliche Abkommen vor, die aber nicht unter­schiedlicher sein könnten. Die Unterschiede sind wirklich groß.

Es freut mich, dass wir jetzt einen Vertrag mit Serbien, der noch bessere Rechtssi­cherheit gewährleisten wird, vorliegen haben. Dieser regelt nämlich den Umgang mit den Pensionen von mehr als 25 000 Menschen, die dies betrifft. Er liefert Rechtssi­cherheit, wenn es um die Krankversorgung geht, und folgt einer klaren sozialpoliti­schen Linie. Ich wünsche keinem Österreicher oder keiner Österreicherin, dass sie im Ausland krank werden, wenn dort kein soziales Abkommen mit Österreich besteht. Kol­lege Öllinger hat dies schon gesagt. Die Kosten, die dann anfallen, sind horrend. Ein Patient hat das in diesen Staaten zu bezahlen, sonst wird er von den Ärzten einfach nicht behandelt.

Der Ursprung für die heutige Regelung dieses Abkommens liegt ja bereits im Jahr 1965, das bereits mit dem damaligen Jugoslawien abgeschlossen wurde. Im Jahr 1998 hat es dann Nachfolgeabkommen gegeben. Mit dem Zerfall der ehemaligen Republik Ju­goslawien hat sich das aufgehört. 2003 und 2006 wurde dann der Inhalt der Abkom­men weiter angewendet, jedoch nicht mehr angepasst. Nachdem bereits im Jahr 2010 ein entsprechendes Dekret mit Montenegro unterzeichnet worden ist, ist es nunmehr an der Zeit, auch mit Serbien eine adaptierte Fassung zu beschließen, die klare Regeln formuliert. Pensionen werden dann zuerkannt, wenn unsere Erfordernisse erfüllt sind. Doppelversicherungen werden vermieden. All jene, die bei uns krankenversichert sind, können sich auch auf die Gesundheitsversorgung in Serbien verlassen. Es ist nämlich dann keine Vorfinanzierung nötig.

Um hier allen Vorurteilen vorzubeugen, meine Damen und Herren: Natürlich werden künftig auch kein Pflegegeld und keine Ausgleichszulage ins Ausland geschickt, wie oft behauptet wird. (Abg. Neubauer: Wer sagt das?) Natürlich wird es auch künftig keinen Gesundheitstourismus geben, wie behauptet wird, da auch aufgrund des neuen Ab­kommens nur jene Leistungen, die auch die eigene Krankenversicherung erbringen würde, erbracht werden. Dieses Abkommen baut nämlich auf dem Prinzip der Gleich­behandlung und der Konsequenz auf. Das Beispiel der Republik Kosovo zeigt deutlich, wie ernst wir es meinen, denn in der Republik Kosovo funktioniert der Sozialstaat nicht. Dort gibt es keine Pensionsversicherung, dort kann keine Gesundheitsvorsorge geleis­tet werden. Die ausführlichen Verhandlungen, die mit der Republik Kosovo vor Ort ge­führt wurden, haben gezeigt, dass das auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

Es ist nur richtig, auch wenn es traurig ist, dass wir dieses Abkommen suspendieren, damit endlich wieder Rechtssicherheit herrscht. Aber es ist zu hoffen, dass die Repu­blik Kosovo so rasch wie möglich ihren Verpflichtungen nachkommen wird und somit ein neues Abkommen mit der Republik Kosovo abgeschlossen werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

21.29

21.30.01

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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