Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 79

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Wir haben Respekt vor den Beamtinnen und Beamten, weil wir wissen, dass sie oft vor ganz schwierigen Entscheidungen stehen und sich in schwierigen und gefährlichen Situationen befinden. Das heißt aber nicht, dass man andererseits nicht auch hinter­fragen darf. Die schon erwähnten Fälle wie Omofuma oder der Tod eines jungen Ein­brechers in einem Kremser Supermarkt oder das Aufgreifen eines völlig Unbeteiligten in einer McDonalds-Filiale – natürlich darf und muss man das in der Demokratie hinterfragen. Gerade Projekte wie „Polizei Macht Menschenrechte“ sollen dazu beitragen, dass solche Vorfälle in Zukunft nicht mehr stattfinden.

Insofern wird natürlich auch ein Kulturwandel in der Polizei eingeleitet, aber wo Men­schen handeln, wo Menschen arbeiten, passieren natürlich auch Fehler. Die erwähnten Vorfälle sind sehr, sehr bedauerlich, andererseits aber ist festzustellen, dass sich die Exekutive wirklich bemüht, mit ihren Programmen hier vorzubeugen und mit Schu­lungen und mit Weiterbildung solche Maßnahmen zu setzen, dass auch seitens der Exekutive, der wir sehr, sehr danken für ihre Arbeit, ein wesentlicher Fokus auf die Menschenrechte gelegt wird.

Der heute zu beschließende Antrag, sehr geehrte Frau Bundesministerin, soll dazu beitragen, dass Ihre Aussage von der größten Menschenrechtsorganisation zu Recht besteht und dass dieses Ziel nicht von wenigen negativen Fällen konterkariert wird, die es in Zukunft zu vermeiden gilt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abge­ordneten der ÖVP sowie der Abg. Mag. Korun.)

12.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


12.42.06

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir uns diesen Entschließungsantrag ansehen, wonach die Polizei auf die Menschenrechte achten soll, dann ist die Frage, wofür dieser Entschließungsantrag da ist.

Es gibt da zwei Möglichkeiten aus meiner Sicht. Die eine Möglichkeit ist, dass die Regierung wieder einmal einen Entschließungsantrag macht, um vorzugeben, aktiv zu sein, um vorzugeben, etwas zu machen, was gut ist für Österreich, was gut ist für die Polizei.

Die andere Variante ist – und da glaube ich, dass die schon eher zutrifft –, dass hier tatsächlich etwas im Hintergrund lauert, was bewegt werden soll. Jetzt ist leider aus dem Entschließungsantrag nicht allzu viel zu erkennen, denn auf den ersten Blick, wenn man hier liest, dass eben die Menschenrechte gewahrt werden sollen bezie­hungsweise „Polizei Macht Menschenrechte“, könnten wir einmal grundsätzlich sagen: Gute Sache. Wenn man aber den Bericht des Ausschusses liest, dann fragt man sich wirklich, warum muss die Polizei Menschenrechte machen. Warum?

Wenn man sich nämlich die Menschenrechte ansieht, dann gibt es da einiges zu tun für die Polizei, wenn die Polizei tatsächlich Menschenrechte machen will. Und zwar steht da zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau in den Men­schenrechten, Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung, Recht auf einen ange­messenen Lebensstandard, Recht auf Bildung, Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und so weiter und so fort. Und es steht natürlich auch Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person.

Jetzt sind wir schon beim Kern, und ich frage mich, warum man den Begriff so weit fasst, denn die Menschenrechte, das ist ja eine sehr lange Litanei, da gibt es sehr, sehr viele Punkte, aber die meisten Punkte sind von der Politik zu erledigen und sicherlich nicht von der Polizei.

 


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