Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 180

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Im Interesse der Berufsvertreter ist er auch nicht. Aus diesem Grund werden wir diesen vorliegenden Antrag auch ablehnen.

Aber, Herr Bundesminister, das gibt mir natürlich auch die Gelegenheit, auf diverse Baustellen im Wirtschaftsressort beziehungsweise generell in der Gewerbeordnung hinzuweisen.

Sie haben in einer Anfragebeantwortung geschrieben, wie viele Aufträge Sie extern in den Jahren 2010 und 2011 ausgelagert haben, das sind 3,8 Millionen €. Jetzt könnte man sagen, das ist furchtbar viel. Man könnte auch sagen, Sie sind sehr sparsam damit umgegangen, denn Ihr Kollege, der Herr Umwelt- und Landwirtschaftsminister Berlakovich hat das Doppelte ausgegeben. Aber darum geht es mir gar nicht.

Worum es mir gegangen ist, ist Folgendes: Ich habe mir das durchgeschaut, was Sie da so in Auftrag gegeben haben. Es ist mir kein einziger Punkt aufgefallen, wo Sie vielleicht irgendjemanden damit beauftragt hätten, einmal auch die Gewerbeordnung zu entrümpeln oder Generelles zu überlegen und auch sonstige Baustellen im Wirtschaftsressort vielleicht einmal in Angriff zu nehmen.

Und jetzt bin ich beim springenden Punkt, den wir sehen. Sie wissen genau, dass unsere Gewerbeordnung in vielen Bereichen, sage ich einmal, antiquiert ist. In vielen Bereichen widerspricht sie auch ganz klar den europäischen Dienstleistungsrichtlinien. Das wissen Sie. Ich mache die Erfahrung, seit ich in diesem Hohen Haus bin, dass zizerlweis, so alle halben Jahre oder Jahre, irgendwo eine geringfügige Novelle zu irgendeinem Gewerbeordnungsbereich in Angriff genommen wird und Baustellen, auf die ich schon länger hinweise, nach wie vor aufrecht sind.

Wir haben in der Gewerbeordnung, wenn Sie ein paar Beispiele hören wollen – ich kann Ihnen natürlich eine ganze Litanei aufzählen –, Probleme im Bereich der Sattler, wir haben Probleme im Bereich der Technischen Büros. Wir haben Probleme im gesamten Kosmetik- und Fußpflegebereich. Sie wissen zum Beispiel, dass in Öster­reich im Fußpflege- oder im Kosmetikbereich anerkannte Ausbildungen in Deutschland nicht anerkannt werden. Wenn aus den ehemaligen Ostblockstaaten Leute zu uns kommen, dann benötigen sie, um einen Gewerbeschein zu bekommen, nichts anderes als eine beglaubigte Übersetzung des bestehenden Gewerbescheines und schon können sie tätig werden. Es wird nicht überprüft.

Auf der anderen Seite ist man nicht in der Lage, Ausbildungen aus Deutschland oder der Schweiz anzuerkennen, wobei mir die Schweiz noch einleuchten würde, weil sie kein EU-Mitglied ist. Deutschland betreffend verstehe ich es aber nicht, weil Sie ja nicht glauben können, dass eine Ausbildung in Lettland oder Litauen oder wo auch immer anspruchsvoller oder vielleicht hochstehender ist als eine Ausbildung in unserem Nachbarland Deutschland.

Dann haben wir in vielen Bereichen natürlich auch Harmonisierungen vorgenommen, die eigentlich nichts fruchten. Sie wissen, worauf ich anspiele. Ich bedanke mich auch bei Ihnen, dass Sie sich dafür eingesetzt haben. Es geht um die Handwerksleistungen in der Schweiz, was viele Vorarlberger Handwerker betrifft.

Es ist schon in Ordnung, wenn man Harmonisierungen aufgrund von EU- oder EWR-Bestimmungen vornimmt. Aber wenn es dann Ausnahmebestimmungen für unsere Nachbarn oder Betriebe in unseren Nachbarlanden gibt und unsere eigenen Hand­werker dadurch benachteiligt werden, dann müssen Sie tätig werden. Sie haben das dankenswerterweise getan. Es war ein sehr mühsamer Weg. Sie haben mir auch mitgeteilt, dass das leider noch nicht von Erfolg gekrönt war. Ich hoffe, wir werden weitere Schritte einleiten, denn das kann man so nicht stehen lassen.

 


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