Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 195

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Haftpflichtversicherung, welche mehr Sicherheit für den Auftraggeber mit sich bringt, all das sind wesentliche Maßnahmen.

Ich möchte auch auf den Beruf des Fotografen eingehen, dessen Zulassung erweitert und gleichzeitig, die im Wege einer Hochschulausbildung erworbene Qualifikation als Berufsausübungsvoraussetzung angerechnet wird, wodurch die Qualität der Ausbil­dung sichergestellt ist. Der Beruf des Fotografen behält aber nach wie vor seinen Sta­tus als Lehrberuf bei.

Geschätzte Damen und Herren! Ich denke, dies sind wesentliche Maßnahmen, wodurch die Gewerbeordnung eine wichtige Aktualisierung erfährt. Ich denke, dass ein wesentlicher Teil der Gewerbeordnung auch die Lehrlingsausbildung ist. Der Bericht des Bundesministers über die Beschäftigung der Jugendlichen und der Lehrlings­ausbildung in Österreich hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Lehrlings­ausbildung ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist und eine Lehrlingsausbildung unbedingt mit größter Qualifikation verbunden sein muss.

Ich denke, die ablehnende Haltung der Freiheitlichen Partei und des BZÖ im Aus­schuss sollte nochmals überdacht werden. Es geht hier um die Ausbildung unserer Jugendlichen, unserer Kinder, denen die beste Qualifikation vermittelt werden muss. In diesem Sinne ersuche ich Sie, Ihre Haltung noch einmal zu überdenken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Ing. Lugar. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.11.26

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn man sich anschaut, wie in Österreich mit der Gewerbeordnung umge­gangen wird, wenn man sich anschaut, was passiert, wenn man versucht, die Gewerbe­ordnung zu liberalisieren, und wenn man dann auch noch sieht, dass wir einen Hintergrund haben, der besorgniserregend ist – wir haben ja eine Weltwirt­schaftskrise, die im Begriff ist, wieder über uns hereinzubrechen –, wäre es in dieser Situation an und für sich angebracht, die Wirtschaft von ihren Fesseln zu befreien und die Gewerbeordnung entsprechend zu entrümpeln. All das wäre notwendig gewesen, aber was machen Sie? (Abg. Dr. Matznetter: Vorschläge!) Sie gehen her – ich komme schon zu den Vorschlägen –, machen eine Reform und machen dann mitten in der Reform sofort einen Rückzieher, genau wie Sie das immer machen.

Ich habe mir das jetzt einmal angeschaut, denn es wird immer wieder erklärt – Kollege Herr Matznetter hat das heute ganz genau auf den Punkt gebracht –, die Hoch­zeitsfotografie ist deshalb kein freies Gewerbe, weil es ja passieren könnte, dass jemand den Fotoapparat nicht ordentlich bedient und die Hochzeitsfotos für immer verloren sind. Und deshalb muss man das reglementieren.

Jetzt frage ich mich, warum in anderen Bereichen das nicht so kritisch gesehen wird. Es gibt ja laut Liste der freien Unternehmenstätigkeiten einige Dinge, die ohne Befähi­gungsnachweis oder Sonstiges gemacht werden. Zum Beispiel das Beaufsichtigen von Kindern, zum Beispiel der Betrieb von Schleppliften oder Tankstellen, zum Beispiel können Diätnahrungsmittel, insbesondere Kindernährmittel hergestellt werden, Erdöl­produktion, Erdölverarbeitung, Erzeugung von Lebensmitteln aller Art und tiefgekühlten Lebensmitteln, Erzeugung von Fruchtsäften, Erzeugung von Pizzen und sonstigen Lebensmitteln. Jetzt frage ich mich, kann da nichts passieren, wenn man Lebensmittel für Kinder erzeugt oder Sonstiges.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite