Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 215

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eine ähnliche Richtung, die andere schon vorgeschlagen haben, und werden das auch zu geeigneter Zeit vorstellen.

Jetzt aber zu dem letzten Ausschuss, den Sie angesprochen haben, zu dem Kin­derbetreuungsgeld und zu „meinem“ Experten Mazal. – Ich muss Ihnen sagen, Herr Professor Mazal würde sich dagegen verwehren, als „mein“ Experte oder sonst irgendjemand bezeichnet zu werden. Ein Experte hat eben die Eigenschaft, dass er unabhängig ist. Auch die Themenstellung hat das Institut selbst ausgewählt, aber sehr schön objektiviert. Wir haben nicht nur zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes evaluiert, sondern werden auch einen Überblick haben über alle anderen Varianten, von deren Inanspruchnahme wir ja jetzt schon wissen. Gerade auch die Langvariante und andere erfreuen sich in den letzten zehn Jahren, seit es das Kinderbetreuungsgeld gibt, großer Beliebtheit und auch reger Inanspruchnahme.

In diesem Zusammenhang ist im Ausschuss die Frage betreffend die Zuverdienst­grenze aufgetaucht. Meiner Meinung nach kann man das durchaus diskutieren – mit allem Wenn und Aber, sage ich dazu und habe ich auch im Ausschuss gesagt.

Da haben wir Probleme bei den Selbständigen. Die Frage ist, ob wir dann nicht in der Folge sozusagen nur reine Mitnahmeeffekte haben werden, wenn wir das einfach abschaffen. Die Tendenz zu einer zeitlichen Regelung, dass man das auf ein bestimm­tes Ausmaß einschränkt, das mit dem Zeitfaktor regelt, halte ich für eine interessante Idee. Auf der anderen Seite hat Herr Professor Mazal darauf hingewiesen, dass der Steuerungsaspekt nicht mehr da ist in dem Augenblick, in dem jemand relativ wenig verdient, daher voll unter die Zuverdienstgrenze fällt und daher praktisch die gesamte Zeit arbeiten kann. Dann bleibt für die Betreuung des Kindes keine Zeit mehr, was aber intendiert und an sich als Lenkungsmaßnahme angesprochen war.

Diese Frage werden wir in allen Facetten diskutieren. Es gibt bereits einen Termin mit den FamiliensprecherInnen, und da werden wir schon ein paar Aspekte zusätzlich einbringen können.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Diese beiden Anträge sind im Ausschuss länger diskutiert worden, sie wurden abgelehnt, und ich glaube, das ist auch durchaus begründbar. Alles andere, muss ich sagen, ist eine Geld-, teilweise auch Kompetenz­frage – geben Sie mir die Kompetenz! Wir haben schon das Bundes-Kinder- und Jugendhilfsrecht angesprochen, das ist wirklich auch eine Frage der Finanzierung seitens der Länder, ebenso die Qualitätsstandards bei Kinderbetreuungseinrichtungen, und dieses Geld steht eben momentan nicht zur Verfügung bei den Ländern. Der Bund hat es leider auch nicht, ebenso wenig die Kompetenzlage.

Daher sollten wir das vielleicht beim nächsten Finanzausgleich einigermaßen zufrie­den­stellend und weitreichender erledigen. Die Neigung, das in Koalitionsverhand­lungen hineinzuschreiben und somit eigentlich die Falschen anzusprechen, ist leider auch schon über mehrere Perioden mitgenommen worden. Der richtige Ansatz wird dort zu finden sein. – In diesem Sinne danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz. – Bitte.

 


20.11.05

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! An sich wollte ich jetzt zu diesem Punkt überhaupt nicht sprechen, um die Zeit zu nutzen, früher nach Hause zu kommen, zur Familie zu kommen, aber Frau Kollegin Musiol hat das jetzt verhindert, leider – wieder ein paar Minuten meiner


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