Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 69

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Ich schließe mit einem Zitat: „Gesundheit lässt sich nicht kaufen, aber sehr gut verkaufen.“ – Gerhard Kocher, Schweizer Gesundheitsökonom, Träger des Ehren­zeichens der deutschen Ärzteschaft.

Ich bitte um Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


11.28.10

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt komplementäre Heil­methoden, deren Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen werden konnten. Es gibt aber auch komplementäre Heilmethoden, die nichts anderes als Scharlatanerie darstellen und bei Menschen auch zu schweren Gesundheitsschäden führen können.

Ich glaube, wir sind uns alle darüber im Klaren, dass für die Frage der Erstattung von Behandlungskosten die Selbstverwaltungskörper, das heißt, die Gebietskrankenkassen zuständig sind, und – jetzt nehme ich konkret auf den Antrag Bezug – die Kosten für komplementäre Heilmethoden, die genehmigt und angewandt wurden, wie zum Beispiel Homöopathie, werden von den Krankenkassen bereits im Einzelfall ersetzt.

Dieser Antrag, wie er nun vorliegt, geht nicht von komplementären Heilmethoden aus, deren Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen sind (Zwischenruf bei der FPÖ), sondern man spricht von erprobten komplementären Heilmethoden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das entspricht nicht der österreichischen Rechtslage, und ich halte eine derartige Formulierung für äußerst bedenklich.

Wir Konsumentenschützer sind in den Beratungen zunehmend mit komplementären Heilmethoden konfrontiert, die nicht nur, aber auch von Ärzten angewandt werden, die nicht nur die Geldtasche leeren, sondern mitunter eben auch gesundheitliche Schäden auslösen können.

Der Oberste Sanitätsrat im Gesundheitsministerium beschäftigt sich seit einiger Zeit mit dieser Thematik in einem eigenen Arbeitskreis, und ihm kommt die Aufgabe zu, festzustellen, bei welchen komplementären Heilmethoden die Wirkungen wissen­schaftlich nicht nachgewiesen werden können. Der Oberste Sanitätsrat hat in seinen bisherigen Sitzungen die Bach-Blütentherapie, die Bioresonanztherapie und die Zelltherapie als solche Therapien eingestuft und festgestellt, dass diese nicht als medizinisch-wissenschaftliche Methoden eingestuft werden können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verein für Konsumenten­information hat sich diese Woche mit der orthomolekularen Medizin auseinander­gesetzt; das sind Behandlungen mit Vitamin E. Der Verein für Konsumenteninformation ist zu der Auffassung gelangt, dass von orthomolekularer Medizin abzuraten ist. Die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen ist nicht ungefähr­lich. Zu hohe Dosen von Nahrungsergänzungsmitteln können das Erkrankungsrisiko sogar erhöhen. Darüber hinaus gibt es keinen ausreichenden wissenschaftlichen Beleg dafür, dass antioxidative Nahrungsergänzungsmittel vor Krebs und anderen lebens­bedrohlichen Erkrankungen schützen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lehnen diesen Antrag ab, daher gibt es auch einen negativen Ausschussbericht, glauben jedoch, dass über


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