Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 155

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In dieser Vereinbarung bekennen sich Bund und Länder dazu, ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu gewährleisten. Zur Erreichung dieses Zieles soll als erster Schritt hin zu einer gebietskörperschaftsübergreifenden Transparenzdatenbank eine gebietskörperschaftsübergreifende Leistungsangebotsdatenbank eingerichtet werden. Wir brauchen einmal einen Überblick darüber, was es denn alles gibt! In der Leistungsangebotsdatenbank sollen alle Leistungen aus den öffentlichen Mitteln, die angeboten werden, erfasst werden.

Im Sinne dieser Vereinbarung zählen Förderungen und Transferzahlungen. Diese Daten sollen von den durch die von der jeweiligen Partei der Vereinbarung nominierten leistungsdefinierenden Stellen elektronisch  (Abg. Hörl spricht mit Abg. Mag. Ikrath.) – Herr Kollege Hörl, hören Sie mir auch zu? (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Die eigene Partei hört nicht zu! – Abg. Markowitz: Unglaublich!)

Die Leistungsangebotsdatenbank soll in der Verantwortung des Bundes vom Bundesrechnungszentrum betrieben werden. Es werden die Leistungsangebote einheitlich kategorisiert, und zusätzlich soll jede Partei der Vereinbarung eine eigene Kategorisierung nach ihrem Bedarf anhängen können, damit im Anschluss daran die Auswertungen speziell pro Kommune, pro Land gesondert möglich sein werden.

Über das Transparenzportal sollen Bürgerinnen und Bürger einfach und übersichtlich die Gesamtheit des Leistungsangebotes abfragen können. Diese Information soll allgemein zugänglich und kostenfrei sein.

In einem Transparenzdatenbankbeirat sollen alle Länder, der Städte- und der Gemeindebund sowie verschiedene Einrichtungen des Bundes vertreten sein. Seine Aufgabe ist vor allem die Koordinierung der Parteien, die die Daten anliefern, und die Mitwirkung bei der Evaluierung sowie die Prüfung der nächsten Schritte hin zu einer gebietskörperschaftsübergreifenden Transparenzdatenbank.

Im Jänner/Februar 2014 soll dann eine gemeinsame Evaluierung stattfinden. Es ist daher falsch – absolut falsch! – und hat überhaupt nichts mit dem heutigen Beschluss zu tun, wenn Sie in diesem Zusammenhang von einem „Sozial-Striptease“ reden.

Das hier heute ist ein Service an den Bürgerinnen und Bürgern. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Das ist eine Selbstverständlichkeit!) Und all jene, die das nicht unterstützen, wollen weiterhin die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren lassen (Abg. Grosz: Kollege Hörl würde gerne klatschen!), wollen sie als Bittsteller, dass sie kommen müssen, damit man ihnen sagt, was ihnen überhaupt zusteht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz – in Richtung des Abg. Hörl –: Jetzt darfst du klatschen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren diese Transparenzdatenbank schon länger und gehen Schritt für Schritt voran. Ich möchte hier schon erwähnen: Es gibt Bundesländer, die ausgesprochen vorbildlich sind, und es gibt Bundesländer, die etwas sperrig sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Welche?) Ich zähle jetzt die sperrigen nicht auf (Abg. Ing. Westenthaler: Das sage ich Ihnen dann!), aber ich erwähne jenes Bundesland, das ich für das vorbildlichste halte, nämlich Salzburg – ist kein ÖVP-geführtes Bundesland! (Beifall der Abgeordneten Hörl und Mag. Ikrath.)

Salzburg hat bereits eine Transparenzdatenbank im Internet, wo man das gesamte Leistungsangebot des Landes abrufen kann, und die Salzburger haben sich auch getraut, zu sagen: Was wir ausgeben, soll sichtbar sein! Und wer es sich abholt, soll auch sichtbar sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn also ein Bundesland, nämlich Salzburg, so etwas machen kann – vorbildlichst! –, dann bin ich überzeugt und hoffe, dass dieses Bürgerservice auch in den anderen


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