Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 171

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Eindruck gewonnen habe, dass manche Abgeordnete das eben nicht verstanden oder mir nicht zugehört haben, wiederhole ich es gerne noch einmal.

Mir geht es zum einen darum, dass wir eine höhere Qualität durch mehr Spezialisie­rungsmöglichkeiten sicherstellen, zum Zweiten geht es mir darum, das Bürgerservice an den Gerichtsstandorten zu verbessern, und zum Dritten geht es darum, die Sicherheit zu gewährleisten, nämlich eine lückenlose Sicherheit an allen Gerichts­stand­orten. – Das sind die Zielsetzungen und die stehen im Vordergrund! Natürlich sind Einsparungen auch ein schöner Nebeneffekt, aber ich habe immer betont, dass es nicht primär um das Einsparen geht.

Ich halte es auch für wichtig, dass wir Verwaltungsreformen nicht nur vor dem Hinter­grund des Sparens setzen, sondern auch vor dem Hintergrund: Was ist notwendig und was ist sinnvoll? Wo kann man sinnvolle und notwendige Zielsetzungen umsetzen? (Beifall bei der ÖVP.)

Von den Abgeordneten Steinhauser und Grosz wurde bereits vollkommen zutreffend darauf hingewiesen, dass hier im Hause immer wieder von der Bundesregierung eingefordert wird, dass sie endlich Verwaltungsreformen setzen soll. Das wird von der Opposition in diesem Haus eingefordert, das wird von den Bürgerinnen und Bürgern eingefordert, von den Medien eingefordert, und ich setze mit der neuen Bezirksge­richts­struktur, mit der Strukturoptimierung im Bezirksgerichtsbereich eine große Verwaltungsreform im Bereich der Gerichte um.

Deshalb verwundert es mich schon, dass hier vonseiten einer Oppositionspartei Widerstand erhoben wird, denn es geht hier wirklich um eine sinnvolle Strukturreform, weil es nämlich sinnvoll ist, auch im ländlichen Raum größere Justizeinheiten zu schaffen.

Seit der Fragestunde hier im Nationalrat konnte ich in einem weiteren Land die Ge­spräche mit einem sehr guten Ergebnis abschließen, und zwar ist es gelungen, auch in der Steiermark sieben Bezirksgerichte zu schließen. Das heißt, es werden nun in Niederösterreich, Oberösterreich und in der Steiermark insgesamt 26 Bezirks­gerichte mit anderen Standorten zusammengelegt. (Abg. Grosz: Und Kärnten!) In Kärnten sind wir noch im Gespräch. Ich hoffe, dass wir auch da zu guten Ergebnissen kommen werden.

Es freut mich sehr, dass die Landeshauptleute Erwin Pröll, Sepp Pühringer, Franz Voves und Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer da so viel Reform­willen gezeigt haben, und ich hoffe natürlich, dass auch mit den anderen Landeshauptleuten die Gespräche in dieser Art und Weise weitergehen und wir auch da zu guten Ergebnissen kommen werden.

Mir ist es nämlich ein wichtiges Anliegen, auch mit den anderen Landeshauptleuten gemeinsam zu Lösungen zu kommen, und zwar zu Lösungen, wo auf der einen Seite eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Justizleistungen sichergestellt ist, auf der anderen Seite aber natürlich auch die regionalen Gegebenheiten und Beson­derheiten berücksichtigt werden müssen.

Herr Abgeordneter Steinhauser hat darauf hingewiesen, dass es zum Beispiel nicht sinnvoll wäre, das BG Lienz zu schließen. – Ja, vollkommen richtig! Da muss man natürlich die besonderen geographischen Gegebenheiten berücksichtigen, und das tun wir auch in den Verhandlungen mit den Landeshauptleuten.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Bundesgesetz geht es um einen ganz besonderen innovativen Aspekt bei der Bezirksgerichtsstrukturreform, es geht nämlich darum, dass wir erstmals auch eine


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