Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 279

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Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehrauf­wendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie mög­lich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbes­sern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Das Pflegegeld wurde 1993 in Österreich eingeführt und seit dieser Zeit erst drei Mal valorisiert. Der reale Verlust beträgt daher seit der Einführung rund 25 Prozent.

Um dem Zweck des Pflegegeldes weiterhin entsprechen zu können, ist zumindest eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation notwendig.

Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation beinhaltet. Im Budget 2013 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter

betreffend Bereitstellung von Mitteln für eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für Behinderte

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Bud­get­ausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 21 – Soziales, in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 15. November 2012

Behinderte Menschen haben in den vergangenen Jahren viele Rückschläge hinneh­men müssen, gespart wird am Rücken der Ärmsten der Armen. Das Budgetbegleit­gesetz 2011 hat starke Einschnitte gebracht wie z. B. die Streichung der Möglichkeit zur Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe und der erschwerte Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2. Rund 20.000 behinderte Menschen bekommen am zweiten Arbeitsmarkt keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld und sind damit auch nicht sozialversichert.

Folgende Freibeträge können von behinderten Menschen in Anspruch genommen werden, je nachdem, ob sie Pflegegeldbezieher sind oder nicht:

Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25 % und mehr, pauscha­ler Freibetrag für Diätverpflegung, Freibetrag für eigenes Kraftfahrzeug bei Gehbehin­derung, Freibetrag für Taxikosten (wenn kein eigenes Kraftfahrzeug vorhanden) bei Gehbehinderung und Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heil­behandlung.

 


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