Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 168

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Eine Verbreitung von rechtsextremen Aktivitäten beziehungsweise ein Mangel an Sen­sibilität gerade in diesem Bereich darf nicht toleriert werden. Nach dem Verbotsgesetz von 1947 macht sich etwa der strafbar, dem nachgewiesen werden kann, sich propa­gandistisch zu betätigen. Das vorliegende Abzeichengesetz verbietet, Abzeichen, Uni­formen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation öffentlich zu tra­gen, zur Schau zu stellen, darzustellen oder zu verbreiten.

Dies ist an sich nichts Neues, denn erstens gibt es das Gesetz bereits seit 1960 und zweitens ist die Zeit geschmackloser NS-Symbole Gott sei Dank noch länger vorbei. Trotzdem floriert unbegreiflicherweise auf Flohmärkten sowie im Internet der Handel mit NS-Devotionalien und NS-Schriften. Liebhaber aus dieser rechten Szene sind be­reit, dafür hohe Preise zu zahlen. Das Geschäft läuft angeblich sogar so gut, dass di­verse NS-Orden auf billige Art und Weise nachproduziert werden. Derartige Geschäfte sind nicht zu tolerieren, denn sie verstoßen nicht nur gegen den guten Geschmack, sondern auch gegen das Gesetz.

Im Jahre 2011 gab es 26 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Abzeichengesetz. Un­einsichtige Ewiggestrige werden nun vielleicht leichter mit einem deutlich höheren Strafrahmen zur Räson gebracht. Die ursprünglich 10 000 Schilling Strafe, also rund 727 €, aus dem Jahr 1960 werden entsprechend angepasst und auf 4 000 € angeho­ben.

Die Novellierung des Gesetzes ist absolut gutzuheißen. Traurig ist aber eigentlich, dass es überhaupt eines Gesetzes bedarf. Niemand kann sich im Übrigen auf man­gelndes Wissen berufen. Die vom Mauthausen-Komitee erarbeitete Broschüre, speziell für Flohmärkte, informiert umfassend und klärt über die rechtlichen Bestimmungen auf. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wir stimmen der Gesetzesvorlage aus Überzeugung zu. Hier darf es null Toleranz ge­ben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


17.00.24

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Kollege Prinz hat eigentlich schon sehr ausführlich gesagt, worüber wir heute reden: über das Abzeichengesetz, das auf das Jahr 1960 zurückgeht und worin damals für die Verwaltungsübertretung eine Strafe in der Höhe von 10 000 Schil­ling festgelegt wurde. Dieser Betrag gehört ganz einfach angehoben und der Zeit an­gepasst. Es erlebt ja jeder von uns, der sich auf Flohmärkten bewegt, dass dort NS-Abzeichen und auch Reliquien aus dem Zweiten Weltkrieg angeboten werden, und das gehört wirklich bestraft.

Ich bin der Überzeugung, dass es eine gute Sache ist, dass man den Betrag jetzt nicht nur auf den jetzigen Europreis umschreibt, der nur 727 € betragen würde, sondern ihn deutlich angehoben hat, nämlich auf 4 000 €.

Daher werden auch wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.01.38

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Antrag ist es gekommen, weil ich immer wieder überrascht war, wenn ich auf


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite