Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 194

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zu betonen, wie wichtig es ist, dass wir in Österreich ein staatliches Pensionssystem haben, auf das sich die Österreicher und Österreicherinnen verlassen können. Gerade auch in den letzten Monaten hat sich wieder gezeigt, wie wichtig es ist, ein staatliches System zu haben, das unabhängig ist von Kursschwankungen und auf das sich die Pensionisten und Pensionistinnen verlassen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Weil uns dieses Pensionssystem so wichtig ist, werden wir heute auch eine sinnvolle Reform beschließen. Und zwar werden wir einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen länger gesund im Arbeitsprozess sein können, daher werden wir heute die befristete Invaliditätspension für Menschen unter dem 50. Lebensjahr abschaffen.

Meine Damen und Herren, wichtig ist – und das möchte ich betonen –, dass für jene Menschen, die wirklich so krank sind, dass sie nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können, auch nach wie vor die Pension vorhanden ist und sich nichts ändern wird. Für all jene aber, die bis jetzt eine befristete Invaliditätspension bekommen haben – und das sind ungefähr 7 000 Personen jährlich –, werden wir neue Schritte setzen. Wir wer­den auf der einen Seite mit medizinischer Rehabilitation versuchen, die Menschen ge­sund zu machen und durch Umschulung und Qualifikation auch sicherzustellen, dass Menschen wieder in den Arbeitsprozess einsteigen können; in Jobs, die auch ge­braucht werden. Darüber hinaus wird auch ein Netz von sozialer Absicherung ge­spannt. Das ist ein guter, wichtiger und richtiger Schritt, meine Damen und Herren!

Im zweiten Teil meiner Rede möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Ge­setzentwurf im Bericht des Sozialausschusses, 2028 der Beilagen, über die Regie­rungsvorlage 2000 der Beilagen betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, da es sich um einen sehr umfangreichen Antrag handelt, diesen zur Verteilung zu bringen. Ich werde diesen Antrag in den Eckpunkten erläutern.

In diesem Antrag enthalten ist erstens eine Übergangsregelung für Bauarbeiter bei der Auflösungsabgabe. Was heißt das? – Es ist so, dass bis zum 1. Juli 2013 bei Beendi­gung eines Dienstverhältnisses keine Auflösungsabgabe bezahlt wird. Die entgange­nen Einnahmen werden von der Bauarbeiter-Urlaubskasse an die Gebarung der Ar­beitsmarktpolitik überwiesen.

Ein zweiter sehr wichtiger Punkt sind Reparaturen im Zusammenhang mit dem Pen­sionsanpassungsgesetz aus dem Jahr 2008.

Ein dritter wichtiger Punkt ist das Pensionskonto. Für weibliche Versicherte, die vor dem 1. Jänner 1959 geboren wurden, wird der Abschlag aufgrund eines früheren Pen­sionsantrittes erst mit Ende des nächsten Jahres wirksam.

Viertens: Erleichterungen für Unternehmungen bei der Verwaltung von Urlaubsansprü­chen. Ich darf dazu erläutern, dass es bis jetzt schon möglich war, durch Kollektivver­trag oder durch Betriebsvereinbarung von einem Urlaubsjahr auf das Kalenderjahr um­zustellen. Dies soll jetzt auch in Betrieben ohne Betriebsrat gelten, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt.

Die zwei letzten Punkte: Punkt Nummer fünf ist die Kurzarbeit. Die Kurzarbeit soll noch attraktiver gestaltet werden. Sie soll künftig auch bis zu 24 Monate verlängert werden können, jedenfalls bis zum Jahr 2015. Es soll auch vereinfacht werden, dass es von Kurzarbeit ohne Qualifizierung einen leichteren Übergang zu Kurzarbeit mit Qualifizie­rung geben wird.

Ich darf hier einschieben, dass wir in der Vergangenheit mit der Kurzarbeit sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Daher wird dort, wo wir gemerkt haben, dass noch nach­justiert werden soll, nunmehr nachjustiert.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite