Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 259

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In der zweiten Vorlage geht es um die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien aus dem Jahre 2005, das den neuen OECD-Standards angepasst wer­den soll. Das ist eine richtige Maßnahme, zumal Österreich mit Rumänien eine sehr umfassende Wirtschaftsbeziehung pflegt. Die österreichischen Direktinvestitionen be­trugen im Jahr 2010 mehr als 7 Milliarden €. Österreichische Unternehmen bieten in Rumänien 100 000 direkte Arbeitsplätze, 6 300 rumänische Unternehmen haben öster­reichische Kapitalbeteiligung, und der österreichische Export nach Rumänien betrug im Vorjahr knapp 2 Milliarden €. – Ein Abkommen, das eine solide rechtliche Basis in Steuerfragen bietet und auch das Wirtschaftsengagement Österreichs in Rumänien un­terstützt.

Beides Anträge, die für die Wirtschaft und für die Beschäftigung in Österreich gut und wichtig sind. Daher werden wir beide Anträge auch unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaß­ner. – Bitte.

 


21.11.26

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren hat man den Gemeinden empfohlen, wenn sie investieren wollen, müssen sie eine KG gründen und diese Aus­gliederungen vornehmen. Das hat die Gemeinden übrigens auch einiges an Geld ge­kostet. Jetzt ist es wieder aus, jetzt müssen wir wieder alles zurücknehmen, und dafür gibt es eine Sonderregelung in Bezug auf die Grunderwerbssteuer, Gesellschafts­steuer und sonstige Abgaben. Das ist gut so. Es soll auch jetzt diese Sonderregelung noch die Gemeindezusammenlegungen betreffen. Auch das ist gut so, auch wenn es nicht überall so läuft wie in der Steiermark, wo doch diese Zusammenlegungen unter einem gewaltigen Druck erfolgen. Soll so sein.

Einen Nachteil, Frau Finanzministerin, sehe ich allerdings dort, wo Gemeinden nicht gleich zwangsweise zusammengelegt werden, sondern kooperieren. Und das ist ja der erste Schritt in Richtung Gemeindezusammenarbeit, die Kooperation der Gemeinden. Da haben wir das Problem, dass die Leistungen, die im Zusammenhang mit Gemein­dekooperationen erfolgen, umsatzsteuerpflichtig sind. (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, nicht alle!) – Ja, nicht alle. Das ist die Unterscheidung zwischen hoheitlich und privatrechtlich. (Bundesministerin Dr. Fekter: Wettbewerb oder nicht Wettbewerb!)

Frau Finanzministerin, wenn es hier einen Kooperationsvertrag gibt, innerhalb dessen Gemeinden zusammenarbeiten, dann ist das so, als würden diese Leistungen in einer Gemeinde erbracht. Und daher wäre es gescheit, da eine Umsatzsteuerbefreiung vor­zunehmen, zumal, sehr geehrte Frau Finanzministerin, es eine ähnliche Regelung für Banken, Versicherungen und Pensionskassen im Umsatzsteuergesetz gibt. Dort ist es plötzlich möglich, dass interne Leistungen nicht umsatzversteuert werden, bei den Ge­meinden dagegen nicht.

Ich bitte Sie wirklich eindringlich auch im Sinne der Forderung des Oberösterreichi­schen Gemeindebundes, dass hier eine Regelung getroffen wird. – Danke schön. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Dr. Fekter hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.13.47

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Zu den Ausführun­gen des ehemaligen Bürgermeisters Gaßner: Auf Grund einer geänderten Judikatur


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