Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 273

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22.27.10

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Mir fiele schon noch einiges ein als Nachtrag zur Entgegnung der Kollegin von der ÖVP. Aber wir sind bei einem anderen Thema, das ich heute schon in der Debatte vorgestellt habe.

Es geht um die fehlenden Möglichkeiten für ungelernte ArbeitnehmerInnen, nämlich solche ohne Berufsschutz, in Invaliditätspension gehen zu können, weil sie durch ge­setzliche Bestimmungen auf einen fiktiven Arbeitsmarkt verwiesen werden, den es tat­sächlich nicht gibt.

Das Beispiel ist ein abgerackerter Nachtportier, dessen Kreuz kaputt ist, der deshalb nicht mehr 40 Stunden arbeiten kann, dessen Invalidität bestätigt wurde, aber nur Teil­invalidität, dem man daher noch zumuten kann, dass er 20 Stunden pro Woche als Portier arbeiten kann, obwohl es diesen Arbeitsplatz als Portier nicht gibt und obwohl die 20 Wochenstunden – Sie können es sich vorstellen bei Portieren – nur ein Einkom­men von ein paar hundert Euro pro Monat bedeuten würden. Trotzdem darf er, weil er keinen Berufsschutz hat, nicht in Pension gehen.

Wir wollen diese Hürde für diese Personen dadurch verändern, dass zumindest ein ei­nigermaßen ausreichendes Einkommen garantiert ist. Wenn diese Person in der Höhe der Ausgleichszulage beschäftigt werden kann, und zwar nicht Ausgleichszulage brut­to, sondern Ausgleichszulage netto – also brutto tatsächlich mehr –, dann soll diese Beschäftigung möglich sein. Wenn diese Beschäftigung real nicht möglich ist, dann soll er oder sie auch in Invaliditätspension gehen können.

Das ist ein Punkt, der nach wie vor offen ist, auch bei der derzeitigen Reform der In­validitätspension, weil es hier um eine bestimmte Gruppe geht – Sie kennen sicher alle das Schreiben –, auch um entsprechende Schicksale. Das von mir genommene Schicksal ist kein fiktives, aber da gibt es noch wesentlich ärgere Schicksale, und daher wäre es dringend an der Zeit, zumindest für diese Personen kleine Änderungen, die auch für diese Gruppe eine Verbesserung bedeuten würden, vorzunehmen. (Beifall bei den Grünen.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. – Bitte.

 


22.30.07

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kolle­ge Karl Öllinger hat den Antrag gerade ausreichend erläutert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden dieses Thema sicher im Aus­schuss diskutieren. Das wäre eine sehr große Ausweitung der Härtefallregelung, wir würden genau das Problem erweitern, dass nämlich die Leute, die auf dem Arbeits­markt nicht in geeigneten Berufen unterkommen, dann sozusagen wieder ins Pen­sionssystem geschickt werden. Und gerade heute mit der Neuerung bei der Invalidi­tätspension machen wir einen Schritt in die Richtung, dass man schaut, dass die Ar­beitsfähigkeit der Menschen erhalten bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

22.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kliko­vits. – Bitte.

 


22.31.00

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Kollegin Lapp hat das gera­de sehr ausführlich erklärt. Genau darum geht es: Wir müssen darauf achten, dass wir in der Frage der Invaliditätspension nicht wieder eine Grenze aufmachen, die wir so nicht haben möchten.

 


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