Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Oder: Kriminelle wissen, mit welchen Maßnahmen man die Vorratsdatenspeicherung umgeht, getroffen werden unbescholtene BürgerInnen.

Das waren die Meinungen von unabhängigen Experten und Expertinnen, die Kritik geübt haben.

Es hat auch Personen beim Hearing gegeben, die für die Vorratsdatenspeicherung waren. Das Auffällige war aber, dass das alles Beamte von diversen Ministerien und die Rechtsschutzbeauftragten waren. Also dass die Rechtsschutzbeauftragten eupho­risch für die Vorratsdatenspeicherung eintreten, das macht mich einmal grundsätzlich skeptisch, aber sei es so. Aber die einzigen Befürworter waren die Vertreter des Mi­nisteriums.

Der Vertreter des Infrastrukturministeriums hat gesagt, er ist schon froh, dass die ver­fassungsrechtliche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung argumentierbar ist. Also da ist offensichtlich der Anspruch sehr gering.

Der Vertreter des Justizministeriums war ein großer Anhänger der Vorratsdatenspei­cherung. Er hat mit leuchtenden Augen von den Vorteilen geredet. Und er war so eu­phorisch, dass er gesagt hat, im Justizministerium kann man sich sogar vorstellen, dass man Vorratsdaten in Zukunft auch bei Urheberrechtsverletzungen einsetzt.

Damit ist genau das passiert, was wir immer kritisiert haben. Wir haben gesagt, man öffnet die Büchse der Pandora, man beginnt beim Strafrechtlichen und landet dann bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen und einem massiven grundrechtli­chen Eingriff, einem massiven Ausbau des Überwachungsstaates.

Die Behandlung der Bürgerinitiative war ja grundsätzlich ordentlich. Man hat das Gan­ze an den Justizausschuss weiterverwiesen und hat dann dort ein umfassendes Hea­ring abgehalten. Das war richtig, und da kann ich mich durchaus bei allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Justizsprecher bedanken.

Enttäuschend war allerdings das Ergebnis. Denn bevor noch das Ergebnis des Hea­rings, also der Meinung der ExpertInnen, festgestanden ist, hat man der grünen Frak­tion bereits einen Antrag zugeschickt, was am Ende dieser Debatte stehen soll. Also man hat noch gar nicht gekannt, was es an Kritikpunkten geben könnte, man hat aber schon gewusst, dass man nichts tun will. Denn das – und es wird auch heute abge­stimmt –, was als Ergebnis der Bürgerinitiative übrigbleibt, ist ein lauwarmer Antrag. Übrig bleibt nämlich, dass die Regierung ersucht wird, allfällige Erkenntnisse des Ver­fassungsgerichtshofes umzusetzen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger.)

Ja, da kann man nur lachen. Erstens sind wir gesetzlich dazu verpflichtet. Das ist un­gefähr so, wie wenn das Parlament beschließen würde, die Regierung möge regieren, oder wenn der Himmel wolkenfrei ist, soll die Sonne scheinen. Diesen Grad hat dieser Beschluss, der heute gefasst wird. Das haben sich die 100 000 Bürgerinnen und Bür­ger nicht verdient! (Beifall bei den Grünen.)

Spannend war ja, sich genau anzuschauen, was die Bürgerinitiative will und was die Bundesregierung dazu sagt. Die Bürgerinitiative will, dass man sich in Brüssel für eine Änderung einsetzt. Ich habe während des Hearings die Vertreter des Innenministe­riums gefragt, was ihre Position in Brüssel ist. Die Position Österreichs zur Reform der Vorratsdatenspeicherung in Brüssel ist: abwarten.

Na, das ist eine großartige Position. Jetzt funktioniert das aber nicht mehr, was man früher gesagt hat. Früher hat man immer gesagt: Wir sind gegen die Vorratsdatenspei­cherung, wir müssen sie aber umsetzen, denn es ist eine Richtlinie aus Brüssel. Die wird sich nicht von selber ändern, und die wird sich nicht ändern, wenn die österreichi­sche Position abwarten ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite