Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 180

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Wenn man das nun so wie Sie interpretiert, meine beiden Damen von den Regierungs­parteien, dann, glaube ich, sollten Sie Ihre Parteiprogramme etwas überarbeiten, aber vielleicht auch Ihren Zugang. Wir meinen, dass das ein überschießendes Gesetz ist, das die Rechte der österreichischen Staatsbürger in fragwürdiger und unnützer Weise massiv beeinträchtigt und beschneidet, und dass es der Systembespitzelung der EU einmal mehr Rechnung trägt; angefangen von Swift bis hin zur Fluggastdatenspei­cherung und dieser Vorratsdatenspeicherung, und Indect will ich gar nicht mehr er­wähnen.

Das zeigt, die EU ist nicht daran interessiert, große Terrorbekämpfungsmaßnahmen zu setzen, sondern da geht es einzig und allein darum, Daten zu sammeln, die man dann entweder an die USA verkaufen oder weitergeben oder andererseits im Rahmen einer Bespitzelungsaktion der eigenen Staatsbürger für eigene Zwecke weiter verwenden kann.

Alles in allem, möchte ich sagen, wird diese Vorratsdatenspeicherung – da darf ich mich und auch das, was meine Vorredner schon gesagt und einigermaßen kritisch an­gemerkt haben, wiederholen –, nämlich die generelle und verdachtsunabhängige, die­se ohne jeden konkreten Tatbestand vorliegende systematische Erfassung von Daten, von uns jedenfalls kategorisch abgelehnt. Wir haben nicht nur mehrmals öffentlich er­klärt, sondern auch mit einer Klage beim Verfassungsgerichtshof, die mittlerweile beim EuGH anhängig ist, klar unter Beweis gestellt, wo wir unseren Standpunkt gefunden haben. Ich denke, das ist eine gesetzliche Regelung, die sich die österreichischen Staatsbürger nicht verdient haben, die überschießend ist, die in ihrer Zugangsthematik höchst fragwürdig ist. Daher, glaube ich, ist der richtige Zugang nicht, einer Eva­luierung näherzutreten, sondern überhaupt daranzugehen, diese Bestimmung gänzlich abzuschaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


18.07.02

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist eines, an dem kein Mensch mehr vorbeikommen kann. Wenn man sich die tägliche Kommunikation ansieht und sich be­rechtigterweise und bewusst die Frage stellen muss, wenn man sich die Netze so be­trachtet und auch sieht, welche persönlichen Dinge Menschen von sich geben, dann, denke ich, ist auch der Zugang der Bevölkerung zu Datenschutzmaterien völlig verlo­ren gegangen. Aber das ist ein eigenes Thema.

Bei diesem Thema geht es gar nicht mehr darum, die Modalitäten von Abfragen festzu­legen – das Vier-Augen-Prinzip, die Verschlüsselung, das ist alles positiv, das ist wich­tig und gut –, sondern es geht mir fast um die grundsätzliche Frage, die heute schon mehrmals angesprochen worden ist: Wohin werden wir uns als freie Gesellschaft ent­wickeln, und wollen wir diese Entwicklung tatsächlich?

Gerade Österreich hat es sich nicht leicht gemacht. Gemeinsam mit Schweden waren wir bei der Umsetzung der Richtlinie die Letzten; wir haben zugewartet und uns dage­gen gewehrt. Bundesministerin Bures hat gemeinsam mit dem Ludwig Boltzmann Insti­tut einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der versucht, das Unmögliche möglich zu ma­chen, nämlich für den höchstmöglichen Datenschutz zu sorgen. Es stellt sich einmal mehr die Frage: Zu welchem Preis? Den Menschen die Notwendigkeit dieser Regelung mit der Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität schmackhaft zu ma­chen, ist natürlich ein verlockendes Argument – aber spricht der Erfolg letztendlich auch wirklich für sich? Experten bezweifeln das, die meisten Abfragen hatten mit Terror und Schwerstkriminalität eigentlich nichts zu tun.

 


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