Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 199

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Sie: Ich durfte über Ihre beiden Entschließungsanträge, einerseits mit der Qualitäts­datenbank- und andererseits mit der Qualitätsstandard-Bestimmung, unlängst bei einer Zusammenkunft von Studenten und Mittelschülern referieren. Ich muss sagen: Einer der Herrschaften ist dann aufgestanden und hat gesagt: Ah, Frau Mag. Schatz, ja, wie geht’s ihr denn? – Ich habe mir erlaubt, zu sagen, dass Sie Mutter werden. Ich soll Ihnen persönlich alles Gute ausrichten, und wir freuen uns sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang, Frau Mag. Schatz, möchte ich sagen, freut sich die FPÖ ganz besonders immer wieder darüber, wenn sie sieht, dass Menschen, die die Ideologie, das Mutterbild und das Frauenbild der FPÖ kritisieren, dann irgendwann einmal draufkommen, dass es vielleicht doch eine Facette des Frau-Seins ist, Mutter zu werden. Darauf sind wir alle sehr stolz. (Beifall bei der FPÖ.)

Sollte der Herr Präsident meinen, man darf über den Gesundheitszustand einer Kollegin nicht sprechen, so möchte ich, bitte, sagen: Schwangerschaft ist keine Krankheit! Und sollten wir darüber Auskunft brauchen, so würde ich sagen: Fragen wir doch den Herrn Minister diplômé Stöger.

In diesem Zusammenhang, Herr Minister Töchterle, darf ich Sie fragen: Was bedeutet denn eigentlich dieses „diplômé“? – Unsere Fraktion wäre wirklich sehr daran inter­essiert, Aufklärung zu bekommen. Bis dato haben wir nur andeutungsweise Erklärun­gen darüber erhalten. Wir möchten doch sehr gerne wissen, wozu Herr Minister Stöger da besonders ausgezeichnet worden ist beziehungsweise welche besonderen Eigenschaften er dazu mitbringen musste.

Zu den beiden Entschließungsanträgen, Frau Mag. Schatz, haben Sie eigentlich ein recht feuriges Plädoyer im Ausschuss gehalten. Nur konnten Sie dort leider das Feuer der Begeisterung in der SPÖ und in der ÖVP nicht entzünden, damit wurden Ihre Anträge leider abgelehnt. Sie haben schon recht, wir haben einerseits zugestimmt und andererseits auch abgelehnt, weil – und das kann ich ganz leicht begründen – es doch sehr viel positives und richtiges Gedankengut in diesen Anträgen gibt.

Diese Pflichtpraktika und die ganze Materie rund um diese Pflichtpraktika müssen einfach einer rechtlichen Regelung unterzogen werden. Es kann nicht angehen, dass die Studenten – sie sind doch eigentlich die geistige Elite Österreichs – in Pflicht­praktika nahezu wie, sagen wir einmal, die Sklaven des 21. Jahrhunderts gehalten werden. Es gibt dazu von der EU Mitteilungen. Wir sind zwar nicht Eurokraten, und wir sind absolut gegen die Euro-Diktatur, aber in diesem Fall könnten wir uns beinahe damit anfreunden, um entsprechende Standards, sowohl sozialrechtlich wie auch arbeitsrechtlich, einzuführen.

Es ist mir sehr oft untergekommen, dass bei Studenten, die Auslandspraktika im Rahmen des ERASMUS-Studiums gemacht haben, relativ wenig Probleme aufgezeigt werden konnten. Ich denke, man muss das Rad nicht immer neu erfinden, vielleicht sollten wir da Anleitung nehmen und Anlehnung finden und entsprechende rechtliche Bestimmungen auch mit einführen beziehungsweise uns überlegen.

Erasmus von Rotterdam und Wissenschaftsausschuss, das passt sehr gut zusammen, und daher möchte ich als Abschluss meiner Ausführungen in diesem Zusammenhang eine Frage an Sie, Herr Minister, stellen: Wie viele Male schaut der Wille durchs Fenster, ehe die Tat durchs Tor geht?

Das ist unser Auftrag an Sie, Herr Minister: nämlich hier entsprechende Regelungen einzuführen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


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