Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 50

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regeln, dass es in Zukunft unmöglich ist, dass Bedienstete so eine Hin- und Her­springerei betreiben, wo sie gerade hinwollen, dass das abgestellt wird? Wir brauchen es nur umzusetzen.

Ich bin sicher, die Öffentlichkeit registriert das, ich bin sicher, dass die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler, wenn Sie so wollen, die Menschen in unserer Heimat darauf warten, dass auch Konsequenzen aus diesen Geschichten gezogen werden. Alleine bei dieser Blaulichtfunk-Geschichte haben wir einmal 29,9 Millionen gezahlt, damit wir als Republik oder als Innenministerium nicht geklagt werden. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Es gab in Wirklichkeit in der Zwischenzeit Mehrkosten von 340 Millionen, Gesamtkosten von 1,1 oder 1,2 Milliarden sind zu erwarten. (Abg. Grosz: Wahnsinn!) Und die Österreicherinnen und Österreicher warten noch immer vergebens darauf, dass das funktioniert.

Uns Politiker gibt es ja in erster Linie deswegen, dass wir den Menschen in unserer Heimat die notwendigen Rahmenbedingungen, die notwendige Sicherheit geben, damit Rettung, Feuerwehr, Polizei, Bundesheer, wer auch immer, schnell am Einsatzort sind und den Menschen helfen können.

Ich lade Sie ein: Versuchen wir, konstruktiv die notwendigen Maßnahmen umzusetzen! Dann haben wir einen wichtigen Beitrag auch zu diesem Thema geleistet. (Beifall bei SPÖ, Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


14.24.51

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Innenministerin! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage 7 in dieser Dringlichen Anfrage lautet: „Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?“

Die Frage 13 lautet: „Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbe­berechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?“ (Abg. Vilimsky: Von anderen Projekten! – Abg. Brosz: Können Sie nicht sinnerfassend lesen? Das gibt es ja nicht!)

Die Frage 18 in dieser Anfrage lautet: „Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen ge­prüft?“

Die Frage 25 – Sie erraten es schon, meine Damen und Herren – lautet: „Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?“ (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Frage 31, die Frage 37, die Frage 43, die Frage 49 und die Frage 55 haben denselben Wortlaut. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Antwort! Antwort!)

Und da wundern Sie sich, dass die Frau Ministerin die Beantwortung dieser Fragen zusammenfasst und die Antwort unter einem gibt! Da wundern Sie sich und echauffieren sich darüber – künstliche Aufregung, meine Damen und Herren, und unberechtigt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie hat sie nicht beantwortet! – Abg. Mag. Stefan: Ja oder Nein hat sie nicht gesagt!)

Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Pilz hat am 11. März eine Pressekon­ferenz gegeben. In dieser Pressekonferenz hat er sich sehr intensiv mit dem Rech­nungshofbericht auseinandergesetzt, der am selben Tag, am 11. März, erschienen ist,


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