Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 148

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Justizskandal vonseiten der Sozialdemokratischen Partei. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. Pfui-Rufe bei der FPÖ.)

Ich bin sehr, sehr froh, dass sich die überwiegende Mehrheit der Politiker, der Gesell­schaft in diesem Land gegen eine solche skandalöse und gefährliche Forderung des Justizsprechers der SPÖ ausgesprochen hat und daher die Diskussion de facto schon wieder beendet ist.

Ich komme zum Erfreulicheren beim Unerfreulichen, denn was wir heute diskutieren, sind unerfreuliche Dinge. Frau Ministerin, ich sage Ihnen das auch bei allem Wahl­kampfgetöse, das da jetzt herrscht. Wahlkampfgetöse ist ja eigentlich nicht dazu angebracht, dass man sich auch einmal Respekt zollt, aber ich tue das heute, und zwar aus vollstem Brustton der Überzeugung, Ehre wem Ehre gebührt: Heute diese Vorlagen mit der Verschärfung von Strafrahmen, mit der Erhöhung von Mindeststrafen und alldem was schon gesagt worden ist, das verdient Respekt und Anerkennung! Wir nehmen Ihnen daher Ihren Kampf, auch gegen Sexualstraftäter, tatsächlich ab und bedanken uns für diese Regierungsvorlage, Frau Ministerin. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Schmuckenschlager.)

Das war bisher nicht klar bei Ihren Vorgängern, und es hat einige Ihrer Vorgänger gegeben, die nicht erkannt haben, dass da eine Schieflage im Strafgesetzbuch besteht und es daher wichtig war, einen ersten Schritt zu gehen. Aber es ist eben nur ein erster Schritt, Frau Ministerin. Wir haben hier einige Forderungen als BZÖ in diesen Vorlagen durchgesetzt, etwa die Erhöhung der Mindeststrafen. Aber was jetzt notwendig wäre – und ich habe Ihnen das im Ausschuss schon gesagt und bin froh, dass Sie es nicht abgelehnt haben, sondern gesagt haben, es wird eine Gruppe geben, die das analysieren wird im Strafrecht –, ist Folgendes: Wir müssen hergehen und auch im Strafgesetzbuch unsere Kinder als eine besonders schützenswerte Gruppe definieren.

Das sind sie nämlich im Moment nicht, denn wenn man bei sexuellem Missbrauch gegen Unmündige noch immer unterscheidet, in den §§ 2, 6 und 7, zwischen sexuel­lem Missbrauch und schwerem sexuellen Missbrauch, dann stimmt die Relation da nicht. Frau Ministerin, wir sagen – und das wäre das Signal –: Streichen wir diese Para­graphen! Legen wir sie zusammen und sagen wir aus dem Brustton der Über­zeugung, sexueller Missbrauch gegen Kinder ist immer schwer und immer schwer zu ahnden, bis zu lebenslänglicher Haft, die wir auch fordern, Frau Ministerin. Das wäre ein Signal. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie des Abg. Markowitz.)

Wir wissen, dass es Gruppen gibt, die das Strafgesetzbuch besonders schützt, zum Beispiel Exekutivbeamte. Auch da gibt es keine Unterscheidung zwischen Körper­verletzung und schwerer Körperverletzung, sondern, egal was passiert, es ist immer schwere Körperverletzung. Daher sollten wir auch bei Kindern dieses Signal setzen.

Es gibt noch immer keine generelle Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch, wo wir das Hinschauen und nicht das Wegschauen fördern wollen. Es gibt noch immer die Verjährung von Sexualdelikten.

Es gibt noch einen Paragraphen, der es uns angetan hat: § 92, das Quälen von Unmündigen mit Todesfolge. Da gibt es keine lebenslange Haftstrafe, der Haftrahmen geht bis zu maximal zehn Jahren. Auch da muss man überdenken, natürlich beim Quälen mit Todesfolge eine lebenslange Haft letztlich zu verhängen.

Und dann liegen uns noch immer bedingte Entlassungen massiv im Magen, die es nach wie vor gibt für Sexualstraftäter, die dann wieder rückfällig werden. Man muss überhaupt sagen, dass pro Jahr 500 Urteile, ungefähr zwischen 500 und 600 Urteile, im Sexualstrafrecht ausgesprochen werden. Davon geht nur jeder Zweite unbedingt sitzen, also bekommt eine unbedingte Strafe. Die anderen sind bedingt. Da gibt es eine


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