Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 170

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auch nur ansatzweise in die Nähe eines Kapitalerhaltungsbegriffes zu kommen, sondern es ist ein gründungsbezogener Vorgang.

Der Effekt ist, dass wir eine hohe Zahl an sogenannten kleinen Gesellschaften haben, die pro Jahr insolvent werden. Es handelt sich um über 1 000. In vielen Fällen ist kein Konkursverfahren deckendes Vermögen vorhanden, sodass nicht einmal das Konkurs­verfahren eröffnet wird.

Was folgt daraus? – Auch mit dieser Vorlage folgt man einer Chimäre, einem vorhan­denen Kapital, das ausreichenden Gläubigerschutz bieten würde. Die Antwort ist so, wie ich sie schon beschrieben habe: Das ist ein Erfindungsphänomen, das mit der Wirklichkeit nicht in Deckung zu bringen ist.

Mein Vorschlag war: Man verpflichte die Gründer einer GmbH zu einem Einmalerlag in Höhe von 7 000 €, 8 000 € oder 10 000 € bei einer österreichischen Versicherung mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Dieser Betrag ist zu Gunsten eines eventuellen Masse­verwalters gesperrt zu halten. Dann baut sich das Kapital auf, nach einem Jahr, nach fünf Jahren, nach zehn Jahren. Es wäre aber dem Zugriff des Geschäftsführers entzogen. Es hätte den Effekt eines gesperrten Kapitals, und es würde im Falle der Insolvenz hinreichend Geld vorhanden sein, um die Kosten des Konkursverfahrens samt einiger Prozent einer Quote zu decken. Das wäre ein völlig neues Konzept.

Die Phantasie hat nicht gereicht, um einen völlig neuen Weg zu beschreiten, sondern man trampelt den alten Pfad, der mit der GmbH alten Stils verbunden ist, nach und senkt das Stammkapital. Gewonnen wird damit im Bereich der Philosophie, einen Kapitalerhaltungseffekt mithilfe eines bestimmten Stammkapitals zu erzielen, geschieht gar nicht. Das wäre nur mit dem von mir beschriebenen methodischen Änderungs­vorgang verbunden. Ergänzend: Würde die Gesellschaft nach 15 Jahren nicht in Konkurs gehen, wäre das angesparte Kapital für die Gesellschaft frei.

Alle, die glauben, dass man heute eine Gründungserleichterung für Jungunternehmer macht, sollen den Glauben erhalten. Es ist natürlich wie immer mit dem Glauben: Es heißt nichts wissen. Der Effekt wird weiß Gott nicht eintreten, wenn nicht von den Apologeten des Gründungsunterstützungsphänomens, also Wirtschaftskammer et cetera, neue Wege beschritten werden. Da müsste es Unterstützungsfonds geben, Partizipationskapital, nachrangiges Kapital et cetera. Das müsste man völlig anders lösen. Gelöst wird jetzt nichts, es wird ein bisschen am Schräubchen gedreht – bitte sehr, soll sein.

Wir stimmen sozusagen um des lieben Wirtschaftsfriedens willen zu, weil das eben viele wollen. Auch in unseren Reihen gibt es Rufer in diesem Sinn. Ich habe mich gebeugt, ich wünsche viel Glück. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


16.57.57

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Kollegen Fichtenbauer bin ich sehr wohl der Überzeugung, dass es sich hierbei um eine Reform, und zwar um eine gravierende und sehr notwendige Reform handelt.

Man muss sich einmal vor Augen führen, dass die Zahl der Unternehmensgründungen in Österreich dramatisch rückläufig ist. 2004 bis 2010 wurden 1 000 Unternehmen weniger gegründet als im Vergleichszeitraum, minus 7 Prozent. Allein 2011 bis 2012 waren es 361 Gründungen weniger als im Vorjahr.

 


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