Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 212

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Alternativen bestehen keine, da ansonsten die durch das FTEG vorgenommene Verschiebung der Zuständigkeit von den Fernmeldebüros zum BFTK durch die Sam­melnovelle wieder rückgängig gemacht werden würde.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 5 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


19.00.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Auch hier haben wir es wieder mit einer Anpassung oder einem Nachziehen der österreichischen Gesetzgebung an eine EU-Verordnung zu tun, mit zwei durchaus berechtigen Vorteilen.

Zunächst einmal die schon angesprochenen kürzeren Verfahrenswege bei der Markt­überwachung: Das ist wirklich genau das, was die Konsumenten brauchen. Wenn es eine Unklarheit gibt, wenn es irgendwo Schwierigkeiten auf dem Markt gibt, dann muss die Behörde – und das ist der Anspruch, den der Bürger stellt – einfach rasch in die Gänge kommen und entsprechende Entscheidungen treffen.

Das Zweite, was durchaus positiv zu bemerken ist, ist, dass nichtmarkt- und nicht­technikkonforme Produkte nicht auf den Markt kommen können. Wir erinnern uns, vor Jahren – ich möchte schon fast Jahrzehnten sagen – war das einmal mit der Post, da hat es nur posteigene Telefone gegeben, und wenn man von irgendwo importiert hat, war man schon mit einem halben Fuß im Kriminal. Diese Zeiten sind vorbei. Es ist klar über Kennzeichen definiert, was markt- und technikkonform ist, der Markt ist also sichergestellt. Und umgekehrt heißt das jetzt für den Konsumenten, er weiß, was er sich auch in anderen Ländern kaufen kann.

Wenn wir aber davon reden, dass wir eine EU-Verordnung umsetzen, dann gibt es schon ein paar Dinge, die man kritisch durchleuchten muss. Das sei jetzt einmal der Konsumentenschutz und der Datenschutz. Beim Datenschutz wage ich zu bezweifeln, ob das unbedingt in dieser Novelle zu berücksichtigen wäre. Beim Konsumentenschutz wiederum wollen wir, so wichtig er ist und so sehr wir als Freiheitliche dafür eintreten, aber ein gleiches, ein gleichartiges, ein gleichmäßiges Prozedere. Wenn es beim Auto üblich ist, dass beispielsweise eine Rückrufaktion gemacht wird und man zum Händler fährt und dort das entsprechend abgewickelt wird, dann wollen wir das auch hier. Es macht in diesem Zusammenhang keinen Sinn, nur im TKG für die dort betroffenen Geräte, Maschinen, Anlagen ein eigenes Konsumentenschutzprozedere vorzusehen.

Das mag möglicherweise im ersten Ansatz kritisch sein, aber es sichert eine homo­gene Gesetzgebung und eine homogene Abwicklung. Darum stimmen wir dieser Novelle zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.02.55

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand von uns, weder hier im Plenum noch sonst irgendwo, kann es sich heute de facto vorstellen, ohne Handy zu sein. Das ist eine Technologie, die in einer Geschwindigkeit unsere gesamte Gesellschaft durchdrungen hat, wie wir uns das vor ein paar Jahrzehnten noch nicht vorstellen konnten.

 


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