Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 302

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und das österreichische Volk wird durch uns repräsentiert. Wenn jemand Gesetze machen will, dann kann er sie machen, aber ohne uns.

Es ist schon richtig, die Menschenrechtskonvention ist bei uns im Verfassungsrang. (Abg. Mag. Wurm: Seit 1959!) Das ist unser Verfassungsgesetz, aber nicht der EGMR. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist keinesfalls im Verfassungsrang. Dem haben wir uns durch völkerrechtliche Verträge über unsere Mitgliedschaft im Europarat unterworfen. Aber eine Unterwerfung ist nicht ewig, sondern sie besteht so lange, wie wir sie wollen. Wir müssen den Leuten, die uns solche Dinge „aufs Auge drücken“, ob sie jetzt manchen passen oder nicht, aber klarmachen, dass sie in unsere Legislative nicht einzugreifen haben und dass wir dann, wenn sie sich nicht eines Besseren besinnen, dieses System verlassen werden.

Wir werden daher auf jeden Fall gegen diese Gesetzesvorlage stimmen, weil wir der Meinung sind, dass sie inhaltlich völlig falsch ist. Außerdem sind wir der Meinung, dass sie auch verfassungsrechtlich bedenklich ist, denn hier wird wieder eine Minimalsache gemacht: Es wird jetzt die Stiefkindadoption erlaubt, aber die Sukzessivadoption und die Fremdadoption nicht. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Wir öffnen damit sozusagen die Front für die nächsten Beschwerden der gleichen Rechtsanwaltskanzleien beim EGMR. Es wird also wahrscheinlich in dieser Form gar nicht halten. Und es ist zuletzt nicht annehmbar, dass wir solchen Aufforderungen, solchen Zurufen eines Gerichtshofes an unsere Legislative überhaupt Folge leisten.

Daher gibt es dazu ein klares Nein unsererseits. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

23.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


23.02.07

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wir ermöglichen heute mit dieser Gesetzesvorlage die Stief­kindadoption für homosexuelle Paare. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Da Kollege Steinhauser erst nach mir dran ist, möchte ich ein paar Dinge, die er im Ausschuss gesagt hat, vorwegnehmen und auch darauf antworten.

Die Frage der Linken ist: Warum nicht gleich die Adoption für homosexuelle Paare in jedem Fall für alle Kinder? – Ich kann den Kinderwunsch auch Homosexueller sehr gut nachvollziehen. Aber hier und in anderen Fällen haben wir – das muss ich einfach sagen – das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das heißt?)

Wie bei anderen Eltern, die sich gerne ein Kind wünschen und keines bekommen kön­nen, funktioniert es eben einmal bei homosexuellen Paaren nicht. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Eh falsch! Blödsinn! Ändern wir’s!)

Jetzt kann man sagen, es gibt sicherlich auch liebende Homosexuelle, die sich rührend und liebevoll um Kinder kümmern würden. Davon bin ich fest überzeugt. Aber das ist ein Land, in dem so wenige adoptionsfähige Kinder zur Verfügung stehen, dass Men­schen mit 35 schon kein Kind mehr adoptieren können. Ich habe mit 44 Jahren mein erstes Kind bekommen. Ich wäre fast zehn Jahre zu alt gewesen, um überhaupt noch eines zu adoptieren.

Ich fühle mich deswegen aber nicht diskriminiert, weil ich nachvollziehen kann, dass es trotz allem wahrscheinlich besser ist, jünger zu sein. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek:


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite