Ständiger Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten (1/SA-IA XXIV. GP) von 10.12.2008 bis 28.10.2013

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Der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten ist zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit eingerichtet. Er kontrolliert die Nachrichtendienste der Polizei, z.B. den Verfassungsschutz. Er holt Auskünfte vom Innenministerium ein. Die Sitzungen des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten sind vertraulich.