EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, Änderung (1173 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 422/BNR
Dafür: V, F, G. Dagegen: S, A
Beschlossen im Nationalrat 422/BNR, Dafür: V, F, G. Dagegen: S, N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Anpassungen an die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie die Verordnung (EU) 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken in Bezug auf geografische Angaben bei Spirituosen.
  • Weiters sind Anpassungen betreffend die Bestimmungen zur Einfuhr von Waren erforderlich, da die amtlichen Kontrollen nunmehr durch das Bundesamt für Verbrauchergesundheit erfolgen. Dieses Bundesamt nimmt – auf der Grundlage des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes – GESG, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2021 – seine Tätigkeit mit dem Jahr 2022 auf.
  • Betreffend die Strafen kommt es zu einer Absenkung des Strafrahmens und zum Entfall der Mindeststrafen.

Stand: 17.11.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
Dagegen:
SPÖ
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Wolfgang Mückstein

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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