Parlamentskorrespondenz Nr. 531 vom 30.11.1999

BERICHT ÜBER DIE LEERKASSETTENVERGÜTUNG

Gesamterträge rückläufig

Wien (PK) - Die Gesamterträge aus der Leerkassettenvergütung, die Tantiemen für konkrete urheberrechtliche Nutzungen vorsieht, die nicht mehr individuell zugeschrieben werden können, beliefen sich im Jahr 1998 auf 93,18 Mill. S, wobei auf den Audio-Bereich 18.74 Mill. S und auf den Video-Bereich 74,40 Mill. S entfielen. Damit setzte sich der rückläufige Trend der Erträge fort, nachdem 1990 noch ein Höchststand von 132,19 Mill. S erreicht worden war. (III-4 d.B. )

Wie der Bericht des Bundeskanzlers betont, kann mit diesen Einnahmen, die nach einem seit 1982 im wesentlichen unveränderten Schlüssel auf die Verwertungsgesellschaften aufgeteilt werden, das Ziel des Urheberrechtsgesetzes erfüllt werden, einen Ausgleich für die im Gefolge der Anwendung neuer Medien entstandenen Einnahmenverluste zu schaffen. Die Gelder werden gesetzeskonform für soziale und kulturelle Einrichtungen verwendet.

Der Bericht gibt allerdings zu bedenken, dass die Leerkassettenvergütung schon von ihrer Konstruktion her keineswegs einen sozialen Ausgleich etwa in Form einer allgemeinen Künstlerversicherung schaffen könne. Vielmehr seien die Unterschiede in den sozialen Auswirkungen auf die einzelnen Urheber noch deutlicher geworden. So habe z.B. die Austro-Mechana soziale Zuschüsse in der Höhe von 7,9 Mill. S auf 212 Bezieher verteilt. Für die grosse Gruppe der bildenden Künstler habe die Leerkassettenvergütung überhaupt keine Auswirkung gehabt. Der Bericht nimmt diese Ungleichheiten zum Anlass, um auf die Notwendigkeit von eigenen sozialversicherungsrechtichen Regelungen für alle künstlerischen Berufe hinzuweisen. (Schluss)