Parlamentskorrespondenz Nr. 8 vom 11.01.2002

DRITTER RESTITUTIONSBERICHT LIEGT VOR

Weitere österreichische Kunstschätze retourniert

Wien (PK) - Gemäß Paragraph 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 4.12.1998 über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen besteht eine jährliche Verpflichtung zur Information des Nationalrates über die erfolgte Übereignung von Kunstgegenständen. Zwei Berichte wurden bislang vorgelegt (siehe PK vom 14.1.00 und vom 29.1.01), nun legt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den 3. Restitutionsbericht (III-134 d.B.) dem Nationalrat vor.

Der Bericht hält dabei detailgenau und museumsspezifisch die konkreten Arbeiten auf dem Feld der Restitution fest und verweist dabei darauf, dass es sich generell "um wesentlich weit mehr Fälle als ursprünglich angenommen" handelt. Der zuständige Beirat hat in sechs Sitzungen die entsprechenden Dossiers geprüft und sodann Empfehlungen an die zuständigen Ressortleiter abgegeben. Neben einigen Kunst- und Kulturgegenständen, die im Zuge von Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz zurückbehalten wurden und als "Schenkungen" und "Widmungen" in den Besitz der österreichischen Museen gelangt sind, betrafen die Rückgaben im Berichtszeitraum hauptsächlich Objekte, die zwar rechtmäßig ins Bundeseigentum gelangt sind, jedoch zuvor Gegenstand von Rechtsgeschäften waren, die gemäß den Bestimmungen des Jahres 1946 nichtig sind.

Dabei stellte sich heraus, dass viele Kunstgegenstände erst nach dem Zweiten Weltkrieg und vielfach auch weit über die vorerst als Zeithorizont fixierten 60er Jahre hinaus in den Bundesbesitz gelangten und sogar rezente Käufe von der Thematik betroffen sind. Die diesbezüglich getätigte Provenienzforschung beabsichtigt nun, alle Erwerbungen und Zugänge in den Bundesmuseen und Sammlungen hinsichtlich nachweisbarer oder vermuteter bedenklicher Provenienzen klarzustellen: "Ein Ende der dafür notwendigen Überprüfung und Auswertung der historischen Quellen ist derzeit noch nicht abzusehen", heisst es in dem Bericht.

Im Berichtszeitraum wurden jedenfalls 75 Kunstgegenstände an die Erben von elf Personen übermittelt, darunter das berühmte Altarflügelbild des Meisters der Veitslegende, Daffingergemälde, antike Keramiken, chinesische Vasen und andere z.T. unschätzbare Kulturwerte.

Bei den konkreten Ansprüchen stellte sich aber auch teilweise heraus, dass solche Ansprüche zu Unrecht erhoben wurden. In einigen Fällen waren die Kunstwerke in der Tat legal veräußert worden, in anderen Fällen gab es gerichtliche Erkenntnisse aus früheren Jahren, die den jeweils behaupteten Anspruch als unrechtmäßig abgewiesen hatten. In solchen Fällen wurden negative Empfehlungen ausgesprochen: "Nach jeder Beiratssitzung wurden die Fälle, in denen keine Übereignung empfohlen werden konnte, mit den wesentlichen Entscheidungsgründen durch APA-Meldung bekannt gegeben. Auch bei der Sitzung des Kulturausschusses vom 7. November 2001 wurden Fragen nach diesen Fällen bereits mündlich und in der Folge auch schriftlich beantwortet", heißt es in dem Bericht.

Eine detaillierte Übersicht über alle Kunstgegenstände, die dergestalt "reprivatisiert" wurden, rundet den elfseitigen Bericht ab. (Schluss)