Parlamentskorrespondenz Nr. 78 vom 12.02.2002

REGIERUNGSVORLAGEN UND ANTRÄGE (599-608)

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BILDUNGSOFFENSIVE- UND STUDIENGEBÜHREN-VOLKSBEGEHREN

Da 173.594 Stimmberechtigte das Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren unterstützt haben, liegen die darin enthaltenen Forderungen nun dem Parlament zur Beratung vor. Die Forderungen lauten unter anderem:

gegen Studiengebühren und für den unentgeltlichen Zugang zu Bildung und Schule;

für ein sozial gerechtes Schüler- und Studienbeihilfensystem;

für ein leistungsorientiertes universitäres Dienstrecht, das durchgehende Laufbahn ermöglicht;

gegen Kürzungen und für Reformen im Bildungsbereich. (966 d.B.)

LÄNDER SOLLEN FÜR ALLE BUNDESSTRASSEN VERANTWORTLICH SEIN

Ab dem 1. April 2002 sollen die Bundesstraßen in die volle Verantwortung der Länder übertragen werden. Die verbleibenden Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen werden als Mautstraßen von der ASFINAG betreut werden. Die diesbezüglichen Behördenverfahren sollen weiterhin von den Landeshauptleuten im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durchgeführt werden. Dies sieht ein Antrag der beiden Koalitionsparteien FPÖ und ÖVP vor, mit dem das Zweckzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz, das Katastrophenfondsgesetz, das Bundesstraßengesetz, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, die Straßenverkehrsordnung und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert werden und das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen erlassen wird.

Als eines der Ziele dieser Neuerungen nennen die Antragsteller die Zusammenführung der Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auf einer Ebene. Durch den Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und den erhöhten Entscheidungsspielraum wird es zu einer Beschleunigung des Infrastrukturausbaus am Straßensektor kommen, da damit eine flexiblere, raschere und nach regionalen Bedürfnissen abgestimmte Umsetzung von Straßenbauprojekten möglich wird, so die Begründung. Der durch diese Übertragung für die Länder entstehende Mehraufwand soll durch einen Zweckzuschuss des Bundes in der Größenordnung des bisherigen Bau- und Errichtungsbudgets und der bisher aus dem Katastrophenfonds für diese Straßen verwendeten Mittel ausgeglichen werden. Dieser Zweckzuschuss wird im Zweckzuschussgesetz festgelegt und gilt zunächst bis zum Jahr 2008. (599/A)

GRÜNE FORDERN SCHRITTE ZUR BESSEREN KONTROLLE DES STRASSENGÜTERVERKEHRS UND EINE EU-WEITE LISTE VON SCHWARZEN SCHAFEN IN DER GÜTERBEFÖRDERUNG

Den aktuellen Frächterskandal nehmen die Grünen zum Anlass, einen Entschließungsantrag zu stellen, in dem eine EU-weite "Schwarze Liste" von sozial- und arbeitsrechtlich unzuverlässigen Güterbeförderungsunternehmen geführt wird. Diese soll auch veröffentlicht werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zu verpflichten, dem Nationalrat über entsprechende Aktivitäten binnen drei Monaten zu berichten. (600/A [E])

Die Grünen halten auch die derzeit geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Konzessionsentzugs im Güterbeförderungsgesetz für unzureichend. Sie treten daher dafür ein, bereits den Aufbau von Unternehmenskonstrukten, die das Ziel haben, die im Gesetz erwähnten Standards durch Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte zu unterlaufen, mit dem Entzug der Konzession zu ahnden. Das bisherige Vollzugsdefizit in diesem Bereich soll aufgeklärt und dem Nationalrat darüber Bericht erstattet werden. (603/A [E])

Schließlich halten die Grünen eine deutliche personelle und finanzielle Aufstockung beim kontrollierenden Personal im Straßengüterverkehr für notwendig, um das bestehende Kontrolldefizit im Vergleich zu den Nachbarstaaten ehestmöglich aufzuholen. Die gegenwärtige Situation führen die AntragstellerInnen unter anderem auf den "Fetisch des Nulldefizits" und die aus ihrer Sicht falsch gesetzten budgetären und politischen Prioritäten zurück. Auch in diesem Zusammenhang soll dem Nationalrat über die gesetzten Maßnahmen berichtet werden. (604/A [E])

GRÜNE FORDERN UNVERZÜGLICHE UMSETZUNG DES VFGH-ERKENNTNISSES ZU ZWEISPRACHIGEN ORTSTAFELN

Die "unverzügliche Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zu zweisprachigen Ortstafeln nach dem Volksgruppengesetz" verlangen die Grünen in einem Entschließungsantrag. Da in 24 der 91 Kärntner Ortschaften, die in der Topographie-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahr 1977 als zweisprachige Orte angeführt werden, die zweisprachigen Ortstafeln bis heute fehlen, drängen die Grünen auch darauf, diese fehlenden Ortstafeln aufzustellen. Darüber hinaus wollen sie sichergestellt haben, dass nach dem Erlass neuer Topographie-Verordnungen die vorgesehenen zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln raschest aufgestellt werden, und fordern die Bundesregierung auf, "alle verfassungsrechtlichen Schritte gegen eine kompetenzwidrige Volksbefragung und Minderheitenfeststellung in Kärnten zu setzen". (601/A [E])

GRÜNE INITIATIVE ZU "LEGALISIERUNGSAKTION" FÜR AUSLÄNDER OHNE AUFENTHALTSRECHT

Geht es nach dem Willen der Grünen, so soll für bestimmte Gruppen von AusländerInnen ohne Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang durch entsprechende Änderung des Fremdengesetzes eine "Legalisierungsaktion" durchgeführt werden. Die AntragstellerInnen argumentieren, dass das Aufenthaltsgesetz 1993 und die bisherigen restriktiven Asylgesetze viele AusländerInnen zu einem illegalen Aufenthaltsstatus gezwungen hätten. Diese Menschen würden dadurch ins soziale Abseits gedrängt, sie unterlägen einem Arbeitsverbot und seien von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen. Grundlegende Menschenrechte und eine menschenwürdige Versorgung würden ihnen verweigert. (602/A [E])

SPÖ FÜR SOFORTIGEN UM- UND AUSBAU DES HAUPTBAHNHOFES SALZBURG

Finanzielle Mittel aus der Bahnhofsoffensive des Generalverkehrsplanes für den sofortigen Um- und Ausbau des Salzburger Hauptbahnhofes zur Verfügung zu stellen, ist der zentrale Punkt eines Entschließungsantrages der SPÖ. Dafür sollen auch bei den zuständigen Stellen in der EU Mittel lukriert und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie konjunkturfördernde Bundesmittel zur Belebung der Bauindustrie herangezogen werden.

Die SPÖ-MandatarInnen kritisieren, dass von den im 1997 beschlossenen NAVIS-Schieneninfrastrukturprogramm enthaltenen Ausbaupläne für den Bahnhof keine Rede mehr sei und die HL-Strecke zwischen Schwanenstadt und Salzburg zum Flaschenhals würde. Dabei zähle der Salzburger Hauptbahnhof, abgesehen von Wien, zu den drei wichtigsten und aufkommensstärksten Bundesländerbahnhöfen und stelle ein zentrales Einfallstor für den Personenverkehr auf der Schiene von Westeuropa nach Österreich und in die Balkanländer dar. Außerdem habe er die Funktion als zentrale Drehscheibe für den Nahverkehr im Großraum Salzburg und in der Europaregion Salzburg/Berchtesgadener Land. Gut funktionierende Verkehrslösungen seien auch für eine erfolgreiche Bewerbung für Olympische Spiele Voraussetzung. Der derzeitige Zustand sei aber eine "Schande für die Festspielstadt", so die Begründung. (605/A [E])

SPÖ FÜR KÜRZERE ABLAUFFRISTEN BEI LEBENSMITTELN

In einem Entschließungsantrag verlangen SPÖ-Abgeordnete kürzere Haltbarkeitsfristen und effektivere Kontrollen bei Lebensmitteln, da laut Untersuchungen 17 Prozent der Fleischproben trotz guter Lagerung nach dem Einkauf schon vor Ende der Ablauffrist verdorben waren. Durch eine Änderung des Lebensmittelgesetzes soll daher normiert werden, dass die Unternehmen und nicht die Dienstnehmer für Verstöße gerade stehen müssen. Bessere Kontrollen und die Bemessung von Haltbarkeitsfristen nach den in der durchschnittlichen Praxis vorliegenden Bedingungen für Lagerung und Distribution der Produkte wollen die AntragstellerInnen mit einer entsprechenden Änderung der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung erreichen. (606/A [E])

GRÜNE: ÖSTERREICHISCH-TSCHECHISCHE ERKLÄRUNG ZU DEN BENES-DEKRETEN

Eine österreichisch-tschechische Erklärung nach dem Vorbild der "Aussöhnungserklärung", die 1997 vom Deutschen Bundestag und dem tschechischen Parlament angenommen wurde, wollen die Grünen erreichen, da sie darin einen wesentlichen Schritt sehen, die Debatte um die strittigen Benes-Dekrete aufzuarbeiten. Diese sollte ein kritisches Bekenntnis zur Verantwortung Österreichs innerhalb des NS-Regimes beinhalten sowie das Bedauern über das Leid und Unrecht, das nationalsozialistische Verbrecher, unter denen auch Österreicher und Österreicherinnen zu finden waren, verursacht haben. Weiters erachten die Grünen einen Passus für notwendig, der feststellt, dass sich die österreichische Seite bewusst sei, "dass die nationalsozialistische Gewaltpolitik gegenüber dem tschechoslowakischen Volk dazu beigetragen hat, den Boden für Flucht, Vertreibung und zwangsweise Aussiedelung zu bereiten". Schließlich sollte die tschechische Seite "insbesondere die Exzesse, die im Widerspruch zu elementaren humanitären Grundsätzen und auch zu damals geltenden rechtlichen Normen gestanden haben", bedauern. (607/A [E])

PARLAMENTARIER ALLER FRAKTIONEN FORDERN NOVELLIERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern Parlamentarier aller vier Fraktionen eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Diese soll den Veränderungen am Telekommunikationsmarkt, wie dem Entstehen transnationaler europäischer Märkte, Rechnung tragen, Anreize für weitere Infrastrukturinvestitionen verstärken und bestehende Innovationshemmnisse abbauen, um den weiteren Wettbewerb in Österreich nicht zu behindern. (608/A [E])

ÖSTERREICH NIMMT WEITER AM ARIANE-ENTWICKLUNGSPROGRAMM TEIL

Mit der vorliegenden Erklärung der europäischen Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger wird die Übergabe der von den ESA-Mitgliedstaaten entwickelten Ariane-Träger an die Firma Arianespace geregelt. Diese übernimmt den Vertrieb und die Vermarktung der Ariane-Träger im Rahmen der Produktionsphase und die dazugehörigen Startdienste. Die Teilnehmer werden verpflichtet, Ariane ausschließlich zu friedlichen Zwecken zu verwenden. In der gegenständlichen Erklärung werden auch die Verkäufe an Ariane-Mitgliedstaaten, die Unterstützung von Arianespace, die Finanzierung des Raumfahrtzentrums CSF in Kourou in Französisch Guayna sowie Konsultationsmechanismen festgeschrieben. Teil II der Erklärung umfasst die der ESA übertragenen Tätigkeiten und Kontrollrechte des ESA-Ariane-Programmrates über Arianespace sowie die von der ESA bereitzustellenden Unterlagen und Einrichtungen für einen optimalen Übergang von der Entwicklungs- in die Produktionsphase. Teil III regelt die von Arianespace zu übernehmenden Verpflichtungen, wie z.B. Einsatz für friedliche Zwecke, Wartung, Startdienste, Information, Vermarktung, europäischer Charakter der Gesellschaft und Schadenersatzbestimmungen. (969 d.B.)

SOZIALABKOMMEN MIT DER SLOWAKEI

Durch das vorliegende Abkommen mit der Slowakei wird ein weitestgehender Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung sichergestellt. Dies soll durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen und durch die Pensionsfeststellung entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten gewährleistet werden. Hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung werden für die Erfüllung der Anwartschaftszeit für die Gewährung des Arbeitslosengeldes die arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungen in beiden Vertragsstaaten zusammengerechnet. (971 d.B.)

VETRÄGE MIT TSCHECHIEN

Ein Vertrag der Republik Österreich und der Tschechischen Republik betrifft die Änderung des Verlaufs der gemeinsamen Grenze. Der Vertrag selbst wurde von beiden Staaten am 26. Oktober 2001 unterzeichnet. (972 d.B.)

Der zweite Vertrag dient einer Änderung des bestehenden Vertrages vom 21. Dezember 1973 mit der damaligen Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Damit soll, wie die Erläuterungen ausführen, die Erstellung eines modernen Grenzurkundenwerkes und eine aktuelle und zeitgemäße Grenzdokumentation auch für die Zukunft gewährleistet werden. Darüber hinaus sind Verwaltungsvereinfachungen sowie administrative Erleichterungen vorgesehen, wie z.B. die Neuregelung des Grenzübertrittsausweises unter Entfall des Vidierungsverfahrens. Schließlich sollen im Vertrag auch die politische Änderung durch die Entstehung der Tschechischen Republik berücksichtigt und die erforderlichen Anpassungen hinsichtlich Staaten- und Behördenbezeichnungen vorgenommen werden. (973 d.B.)

LETTLAND TRITT DEM ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN BEI

Die gegenständliche Regierungsvorlage hat die Erklärung Österreichs zum Inhalt, wonach der Beitritt Lettlands zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen angenommen wird. Lettland ist diesem Übereinkommen mit Wirkung vom 4. Jänner 2001 beigetreten. (974 d.B.)

STABILISIERUNGS- UND ASSOZIIERUNGSABKOMMEN MIT KROATIEN

Dem Parlament liegt ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits vor. Dieses soll dazu dienen, Kroatien durch einen Stufenplan in Richtung einer Freihandelszone mit der EU an Europa heranzuführen (975 d.B.)

BAKKALAUREATS- UND MAGISTERSTUDIENGÄNGE AUCH AN FACHHOCHSCHULEN

An Fachhochschulen soll es in Zukunft auch Bakkalaureats- und Magisterstudiengänge geben. Das sieht eine Regierungsvorlage zur Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes vor, deren Ziel es ist, die Fachhochschulen an die Herausforderung der Bildung eines europäischen Wissenschaftsraumes anzupassen.

Grundlage dafür ist die Deklaration von Bologna aus dem Jahr 1999, mit der mehr als 30 europäische Staaten die politische Absicht bekundeten, einen europäischen Hochschulraum zu bilden. Dem gemäß beabsichtigt die Bundesregierung das dreistufige System auch an den Fachhochschulen einzuführen und dort Bakkalaureats- und Magisterstudiengänge anzubieten. Daneben soll es weiterhin die Möglichkeit geben, Studiengänge in der derzeit zulässigen Form zu führen, die dann aber als "Fachhochschul-Diplomstudiengänge" zu bezeichnen sein werden. Ebenso verankert wird die zwingende Festlegung der Anrechnungspunkte für das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System - ECTS). Das Doktoratsstudium für Fachhochschul-AbsolventInnen soll nur in jenen Fällen verlängert werden, in denen das Fachhochschulstudium weniger Semester als das entsprechende Universitätsstudium umfasst. Darüber hinaus sollen private Trägerschaften auf juristische Personen des privaten Rechts eingeschränkt werden, deren Unternehmensgegenstand überwiegend Fachhochschul-Studiengänge vorsieht. (976 d.B.) (Schluss)