Parlamentskorrespondenz Nr. 450 vom 17.06.2002

NEUE WEGE IN DER WISSENSCHAFTSPOLITIK

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Wien (PK) - Der Tätigkeitsbericht des Universitätenkuratoriums für das Kalenderjahr 2001 wurde dieser Tage dem Nationalrat zugeleitet (III-153 d.B.). Er enthält eine Übersicht über die im Jahr 2001 gesetzten Aktivitäten dieses Gremiums, eine Vorschau auf das Jahr 2002 sowie aktuelle Gedanken zur Lage der heimischen Wissenschaft. Wichtigste Forderung des Kuratoriums ist dabei die Schaffung eines eigenen österreichischen Wissenschaftsrates.

Im Jahr 2001 hat das Universitätenkuratorium - das sich aus österreichischen und deutschen Wissenschaftlern, österreichischen Wirtschaftstreibenden und einem Architekten zusammensetzt - sich eingehend mit dem Thema "Vollrechtsfähigkeit der Universitäten" auseinandergesetzt und verschiedene Arbeitssitzungen abgehalten. Überdies pflegte man rege Außenkontakte, etwa mit dem Wissenschaftsausschuss des Nationalrates, mit Bundesministerin Gehrer sowie Beamten ihres Ressorts, mit den Repräsentanten diverser Universitäten und Hochschulen, aber auch mit der Presse. Überdies wurden zahlreiche Expertengespräche geführt. Das Kuratorium verfügte dabei im Berichtsjahr effektiv über drei Planstellen, wobei für das Jahr 2002 mit einer Aufstockung auf die an sich vorgesehenen fünf Planstellen gerechnet werden kann.

Für das Jahr 2002 will sich das Kuratorium mit den Themen "Erweiterte Autonomie" und "Hausberufungen" befassen, Schlüsse aus der Evaluierung "Maschinenbau" ziehen und sich dem Abschluss der Implementierung des KUOG widmen. Überdies werde es, so der Bericht, um die Ausgliederung des Datawarehouse in das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gehen.

Inhaltlich setzt sich der Bericht mit den Erfahrungen mit dem UOG 93 auseinander und bietet einen Gestaltungsvorschlag für die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten. Eingehend beschäftigte sich das Kuratorium mit der budgetären Situation auf dem Universitätssektor, so namentlich mit der "Universitätsmilliarde" und dem Umstand, "dass die Mittel des Staates aus vielen Töpfen an die Universitäten fließen", was allerdings, so der Bericht, eine "gesamthafte Beurteilung" der Budgetzuteilung erschwere.

Konkret regt das Kuratorium an, Rahmenbedingungen für konkurrenzfähige Berufungen zu schaffen, Rektoratsmitglieder und Universitätsräte, aber auch "Schlüsselpersonen in der Beamtenschaft" via Workshops auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten und Profilbildung und Portfolioabstimmung der Standorte systematisch zu analysieren und entwicklungsplanerisch aufzuarbeiten.

Ein besonderes Anliegen ist dem Kuratorium die Einrichtung eines eigenen Wissenschaftsrates, dessen Aufgabe es wäre, die Entwicklung der Universitäten und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen beobachtend und beratend zu begleiten. Dabei ginge es, so die Autoren des Berichtes, um die Beobachtung der Wissenschaftsentwicklung in Österreich und um Empfehlungen zur Entwicklungsplanung im Gesamtsystem, um institutionenübergreifende Analysen zur Entwicklung der einzelnen wissenschaftlichen Einrichtungen und um die Veranlassung von universitätsübergreifenden Evaluierungen sowie um Empfehlungen zu deren Konsequenzen, wo dies universitätsübergreifend geboten scheint. Die wachsende Autonomie der Universitäten werde dadurch nicht eingeschränkt, betonen die Verfasser des Berichts, der Wissenschaftsrat diene vielmehr der Gestaltung einer "vernünftigen gesamtösterreichischen Entwicklung". (Schluss)