Parlamentskorrespondenz Nr. 188 vom 08.04.2003

JUSTIZAUSSCHUSS BESCHLIESST URHEBERRECHTSSCHUTZ FÜR NEUE MEDIEN

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Wien (PK) - Der Justizausschuss verabschiedete heute eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes, durch die in Erfüllung einer Richtlinie der EU der Urheberrechtsschutz auf die neuen Medien, insbesondere das Internet, ausgedehnt wird. Die mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossene Novelle enthält überdies einen völlig neuen Rechtsschutz gegen die Umgehung technischer Schutzeinrichtungen, die Raubkopien von CDs verhindern sollen. Gerade dieser Kopierschutz war es auch, der in der Debatte bei SPÖ und Grünen schwere Bedenken auslöste.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) kritisierte, der technische Kopierschutz gehe zu weit und gefährde immer stärker die normale Benützung der Produkte durch die Käufer. Betroffen davon seien vor allem Jugendliche, die sich ohne Unrechtsbewusstsein durch das "Brennen" von CDs nun strafbar machen.

Abgeordneter Johann Maier (S) sah durch den Kopierschutz das Ende der digitalen Privatkopien gekommen und führte ins Treffen, die Nutzungsrechte der Konsumenten würden von den Produzenten in unzulässiger Weise beschränkt. Das von den Regierungsparteien präsentierte Gesetz schütze einseitig die Industrie, während die Verbraucher auf der Strecke bleiben, lautete sein Urteil.

Als Übergang zu einem produzentenorientierten Urheberrecht nach amerikanischem Vorbild qualifizierte Abgeordnete Gabriela Moser (G) die Novelle. Sie ortete darüber hinaus auch die Gefahr, dass durch die technischen Kopierschutzvorrichtungen CDs in Zukunft nicht mehr auf allen Geräten abgespielt werden können.

Kein Verständnis für die Bedenken der Opposition äußerte Abgeordnete Maria Fekter (V). Sie warf SPÖ und Grünen vor, unter dem Deckmantel des Konsumentenschutzes nun eine "Freigabe der Raubkopien" zu verlangen. Die VP-Justizsprecherin versicherte, die digitale Privatkopie bleibe nach wie vor zulässig, das Umgehen von Copyright sei aber Diebstahl geistigen Eigentums und müsse unterbunden werden.

Abgeordneter Werner Miedl (V) wies auf die Schutzinteressen der Kunstschaffenden hin und meinte, durch die Überhandnahme der Raubkopien würden gerade den KünstlerInnen grosse finanzielle Schäden entstehen. Allein die Zunahme der Verkaufszahlen bei den CD-Rohlingen und der gleichzeitige Rückgang des Absatzes an bespielten CDs lege den Handlungsbedarf für den Gesetzgeber nahe.

Gemeinsam mit dem Gesetz beschloss der Ausschuss mit V-F-Mehrheit auch einen Entschließungsantrag, in dem die Regierungsparteien den Justizminister auffordern, dem Nationalrat bis 1. Juli 2004 über die Erfahrungen in Österreich mit technischen Kopierschutzeinrichtungen und über allfälligen gesetzlichen Regelungsbedarf auf diesem Gebiet zu berichten.

Ein Abänderungsantrag der SPÖ, in dem die kritische Haltung zum Thema Kopierschutz auf CDs zum Ausdruck gebracht wird, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

(Schluss Urheberrecht/Forts. Justizausschuss)