Parlamentskorrespondenz Nr. 248 vom 29.04.2003

VON DER AUFLÖSUNG DES JUGENDGERICHTSHOFES BIS ZUM BANKWESENGESETZ

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Wien (PK) - Der nächster Punkt der Tagesordnung betraf die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und das Gerichtsorganisationsgesetzes.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) wandte sich gegen die mit dieser Vorlage verbundene Zerschlagung des Jugendgerichtshofs, die überaus schmerzvoll sei. Habe man es bei der zuvor debattierten Materie mit einer Pioniertat zu tun gehabt, so sei hier ein Zynismus am Werk, wie man ihn sonst nur aus dem Innenressort kenne. Der Jugendgerichtshof habe sich bewährt, die Neuorganisation sei daher kontraproduktiv. Die SPÖ habe versucht, mittels Experten aus dem In- und Ausland nachzuweisen, warum diese Maßnahme nur Verschlechterungen mit sich bringe, und er hoffe, die Regierungsparteien mögen doch noch Vernunft walten lassen. Konkret stelle seine Partei daher einen Rückverweisungsantrag.

Abgeordneter MIEDL (V) meinte, sein Vorredner habe kein einziges Argument vorgebracht. Der derzeitige Vollzug sei ungenügend, die Koalition verbessere daher die Ist-Situation. Dies sollte die Opposition würdigen. Man solle nicht etwas verteidigen, was nicht zu verteidigen sei. Die Reform werde im Übrigen auch von den Jugendlichen begrüßt, so der Redner, der auch auf positive Nebenaspekte der gegenständlichen Vorlage einging.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) meinte, es gebe keine Argumente für eine Abschaffung des Jugendgerichtshofs, aber eine ganze Menge für dessen Erhaltung. Der Wiener Jugendgerichtshof sei weltweit ein Vorbild gewesen, und nun solle er zerschlagen werden. Das könne nicht hingenommen werden. Jene, die wirklich über Fachwissen verfügten, hätten einen solchen Schritt jedenfalls nicht goutiert. Es stehe außer Streit, dass etwas getan werden müsse, der eingeschlagene Weg sei aber der falsche, schloss die Rednerin. Hier werde auf den Köpfen der Jugendlichen schlechte Politik gemacht, fügte sie hinzu.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) hielt fest, dass es personalmäßig keine Verschlechterungen gegeben habe. Man solle die Dinge nicht verzerrt darstellen, man solle bei der Wahrheit bleiben, die Kirche im Dorf lassen und keine Verunsicherung säen. Immerhin habe es den Jugendgerichtshof nur in Wien gegeben, man möge also sachlich bleiben, denn von einer Verschlechterung für die Jugendlichen könne nicht gesprochen werden, gebe es doch immer noch das Jugendstrafgesetz. Die Unterbringung werde entscheidend verbessert, es gebe bessere medizinische und sportliche Versorgung, Fortbildungsmöglichkeiten und weitere positive Aspekte, während die alten Räumlichkeiten nicht mehr den Mindeststandards entsprochen hätten.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER zeigte sich davon überzeugt, dass sich seine Maßnahme als richtig erweisen werde. Er brachte die Argumente vor, die seiner Ansicht nach für die Reform sprächen und vertrat die Meinung, hier sei ein moderner Schritt gesetzt und ein Fortschritt erzielt worden. Die Lage im alten Gefängnis habe der Anti-Folter-Konvention nicht mehr entsprochen, es habe daher entsprechenden Handlungsbedarf gegeben. Dem habe sein Ressort Rechnung getragen.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) zeigte sich "fassungslos" und warf den Regierungsparteien vor, sie würden völlig uninformiert diesem Gesetz zustimmen. Durch die "Zerstörung" des Jugendgerichtshofs werde, wie er formulierte, ein Verbrechen an der Jugend begangen. Minister Böhmdorfer verhöhne die skandalösen Zustände und nehme persönliche Befindlichkeiten von Präsident Jesionek zum Anlass für eine Gesetzesänderung, stellte Puswald fest und verlangte den Rücktritt des Ressortchefs. 

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) erwartete sich hingegen von der Übersiedlung in die Jugendstrafanstalt Josefstadt bessere Haftbedingungen, eine optimale Betreuung und Einsparungen. Der Redner vermutete hinter der Kritik der Opposition parteipolitische Gründe.

Abgeordneter PENDL (S) erwiderte, durch diese Übersiedlung werde ein sensibler Bereich des Strafvollzuges in eine bereits ohnehin stark überlastete Strafanstalt verlegt. Er erinnerte in diesem Zusammenhang, dass Minister Böhmdorfer wegen der angespannten Situation in der Josefstadt eine Außenstelle in Simmering errichten musste.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER kündigte an, dem Problem der steigenden Häftlingszahlen werde nun durch Zubauten und ähnliche Maßnahmen entgegengetreten.

Abgeordnete Mag. WURM (S) erinnerte daran, dass auch bei der SP-Enquete zum Thema Jugendgerichtsbarkeit zahlreiche Experten für die Beibehaltung des Jugendgerichtshofs eingetreten sind.

Bei der Abstimmung wurde zunächst der S-G-Rückverweisungsantrag abgelehnt. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

Die Diskussion über das Vollzugsgebührengesetz und die Exekutionsordnungs-Novelle 2003 eröffnete Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V). Er begrüßte die Änderungen und stellte fest, das Instrument der Exekutionsordnung werde dadurch effizienter gestaltet.

Abgeordnete STADLBAUER (S) bewertete die Änderungen grundsätzlich positiv, vermisste aber eine Ausweitung der Dauer von einstweiligen Verfügungen. Die derzeitigen drei Monate seien für Opfer von Gewalt in der Familie zu kurz, gab sie zu bedenken. In einem Abänderungsantrag forderte sie aus diesem Grund eine Verlängerung der Frist auf drei Monate.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) sah die Gesetzesänderung unter den Aspekten Vereinfachung, Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) nahm das Gesetz zum Anlass, auf die Problematik der zunehmenden Überschuldung der Österreicher hinzuweisen. Kritisch merkte sie an, Pfändungen würden oft in einem geradezu Existenz gefährdenden Ausmaß durchgeführt.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER unterstrich die Bedeutung der Effizienz bei der Vollstreckung und meinte, eine beschleunigte Exekution sei sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner billiger.

Abgeordneter GLASER (V) erinnerte an den Umstand, dass in einem zunehmenden Ausmaß die Gemeinden zu Gläubigern ihrer Bürger werden. "Gespart" werde bei Wassergebühren, Grundsteuer und Kindergartengeld. Es sei nicht zu verantworten, dass die Gemeinschaft der Bürger letztlich die Schulden einiger weniger zu zahlen habe, betonte Glaser.

Die Vorlage wurde nach Ablehnung des S-Abänderungsantrages in 3. Lesung einstimmig angenommen.

Im Zusammenhang mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 sprach Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) kritisch von einer verunglückten Urheberrechtsnovelle und fürchtete, die neuen Regelungen würden zum Nachteil der Konsumenten exzessiven Kopierschutz ermöglichen. Ein Abänderungsantrag Jarolims zielte darauf ab zu verhindern, dass Konsumenten, die Umgehungshandlungen setzen, um Werke entsprechend nutzen zu können, sanktioniert werden.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) qualifizierte den S-Abänderungsantrag als Plädoyer für die Zulassung von Raubkopien. Die Regierungsparteien fühlten sich im Unterschied zur Opposition zum Schutz von geistigem Eigentum verpflichtet, betonte sie.

Ein von Fekter eingebrachter Abänderungsantrag hatte u.a. textliche Klarstellungen in Bezug auf analoge Werknutzungen zum Inhalt.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) bedauerte, mit dieser Novelle werde ein amerikanisches Verständnis von Urheberrecht nach Europa importiert, das gerade die großen Produzenten und Verleger stärke. Sie bezeichnete insbesondere die Strafbestimmungen bei Umgehung des Kopierschutzes als überzogen.

In einem Abänderungsantrag forderte Glawischnig mehr Transparenz bei Vervielfältigung von Schulbüchern sowie eine Gleichstellung von Werkaufführern mit Filmaufführern.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) äußerte Verständnis für die Anliegen der Künstler aber auch für die Bedenken hinsichtlich der Privatkopien und versicherte, bei der geplanten Urheberrechts-Enquete werde über diese Punkte diskutiert werden. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass es nach dieser Enquete zu konstruktiven Lösungsansätzen im Interesse der Künstler, der Produzenten und der Konsumenten kommen werde.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) hielt den Vorwurf aufrecht, diese Novelle begünstige einzig und allein die Industrie und gehe zu Lasten der Konsumenten. Er befürchtete eine Beschränkung der Nutzung für die Käufer und warnte, der technische Kopierschutz könne dazu führen, dass Produkte nur noch auf kompatiblen Geräten abgespielt werden können.

In einem Entschließungsantrag forderte Maier den Justizminister auf, die Frage einer möglichen Ausnahme des Urheberrechtsschutzes bei Musiknoten zu überprüfen.

Abgeordneter MIEDL (V) betonte, bei der Novelle handle es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die dem Interesse der Künstler und der Produzenten diene. Angesichts der neuen technischen Möglichkeiten, Werke aus dem Internet herunterzuladen und Raubkopien herzustellen, seien Schutzmaßnahmen schon längst überfällig, meinte er.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) kritisierte, die Vorgabe auf Zugang zu Werken für behinderte Menschen werde durch die vorliegende Novelle nicht erfüllt.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) unterstrich, der Kopierschutz bei CDs sei nur wirksam beim Überspielen mit höheren Geschwindigkeiten. Privatkopien mit einer Geschwindigkeit von 1 zu 1 seien bei jeder CD immer möglich.

Die an den Tag gelegte Eile im Zusammenhang mit der Urheberrechtsnovelle habe einen ganz reellen Hintergrund, meinte Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S). Im ursprünglichen Entwurf waren noch einige dringend notwendige Modernisierungen des österreichischen Urheberrechts enthalten, die den Schutz der Künstler sowie die gerechte Entlohnung von kreativer Leistung garantieren sollten. In der vorliegenden Novelle sei davon aber nichts mehr übrig geblieben, bedauerte sie, und die Gesetzeslage bleibe weiterhin defizitär. Es wurde nämlich die Chance verpasst, eine echte Modernisierung des Urheberrechts vorzunehmen und den Künstlern angemessene Verwertungsmöglichkeiten zu sichern.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen; die G-S-Zusatz- bzw. Abänderungsanträge blieben in der Minderheit. Der S-Entschließungsantrag betreffend negative Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle insbesondere für Musikuniversitäten und Musikstudieren wurde ebenfalls abgelehnt.

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf das Bundesgesetz über das Internationale Insolvenzrecht. Abgeordneter Mag. IKRATH (V) erläuterte den Hintergrund des vorliegenden Gesetzes, das im Ausschuss auf die Zustimmung aller vier Fraktionen gestoßen ist. Es gebe einen Regelungsbereich, bei dem man als Gläubiger "durch die Finger schaue". Dies sei dann der Fall, erläuterte er, wenn ein Konkurs- oder Insolvenzschuldner sein Vermögen oder Teile davon in einem Land hat, mit dem kein eigenes Abkommen abgeschlossen werde. Dabei handle es sich nicht nur um exotische Länder, sondern auch um Staaten wie die Schweiz. Durch das Internationale Insolvenzrechtsgesetz soll nun sichergestellt werden, dass künftig auch in diesen Fällen der volle Gläubigerschutz gesichert ist.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion - wenn auch mit großer Unlust, wie er sagte - an. Er sei nämlich der Auffassung, dass dieses Gesetz von der Technik und dem Inhalt her gesehen einer hervorragenden Beamtenschaft, wie sie dem Justizminister zur Verfügung stehe, nicht würdig sei. Das Gesetz wurde nicht ausreichend ausformuliert, sei in sich widersprüchlich und es gehe zum großen Teil an der Praxis vorbei, kritisierte er. Im Gegensatz zu seinem Vorredner glaube er auch nicht, dass damit eine ausreichende Rechtssicherheit geschaffen werde. Puswald bemängelte zudem, dass Österreich es jahrelang verabsäumt habe, rechtzeitig die damit in Zusammenhang stehenden EU-Richtlinien umzusetzen.

Er frage sich, warum Abgeordneter Puswald dem Gesetz überhaupt zustimme, wenn er so viele Kritikpunkte vorzubringen hat, gab Abgeordneter Mag. MAINONI (F) zu bedenken. Beim internationalen Insolvenzrecht handle es sich um eine sehr wichtige und notwendige Materie, da die Gläubiger bis dato nicht auf ausländisches Vermögen zurückgreifen konnten, wenn kein Staatsvertrag mit dem jeweiligen Land abgeschlossen wurde. Mit der Aufnahme des internationalen Insolvenzrechtes in die Konkursordnung werde eine EU-Richtlinie umgesetzt, erklärte Mainoni. Insgesamt handle es sich um ein sehr ausgewogenes und gutes Gesetz, das heute im Parlament beschlossen wird.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER bezeichnete die Ausführungen des Abgeordneten Puswald als polemisch. Er verwehre sich dagegen, dass die Beamten des Justizministeriums "in dieser Form heruntergemacht werden".

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte S-Abgeordneter Dr. PUSWALD fest, er habe die Beamten des Justizministeriums nicht "heruntergemacht", sondern sie ausdrücklich gelobt. Er führe die mangelnde Qualität des Gesetzes auch nicht auf die Mitarbeiter, sondern auf irgendeinen anderen Umstand zurück.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Mit der zur Debatte stehenden Novelle zum Bankwesengesetz, die Anpassungen in dem Bereich der Geldwäsche vornimmt, rücke man einen weiteren Schritt in Richtung Europa, meinte Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V). Es habe in seiner Fraktion sehr heftige Diskussionen über jenen Punkt gegeben, der vorsieht, dass der Kunde bei der erstmaligen Aufnahme von Geschäftsverbindungen zur Feststellung der Identität einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen muss. Dies habe vor allem in ländlichen Regionen, wo die handelnden Personen alle bekannt sind, eine gewisse Aufregung verursacht. Die Experten waren jedoch der Auffassung, dass im Sinne der Aufrechterhaltung der Seriosität und der Vertrauenswürdigkeit des Finanzplatzes Österreich diese präzisen Formulierungen in der Novelle verankert werden sollten. Weiters wurde eine Neuregelung bezüglich der Unschuldsvermutung für Geschäftsführer von Banken getroffen, die auch in der EU üblich ist, erläuterte er. In Zukunft habe die Finanzmarktaufsicht zu prüfen, ob die persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsführer gegeben ist.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) wies darauf hin, dass es in diesen Fragen um das Ansehen des österreichischen Kreditapparates gehe. Er wehre sich daher dagegen, dass gemeinsam mit der sinnvollen Änderung des Bankwesengesetzes ein Abänderungsantrag durchgepeitscht werden soll, den er nur als Anlassgesetzgebung bezeichnen könne. Dieser sei zudem verfassungsrechtlich bedenklich, weil man damit der Finanzmarktaufsicht eine Verordnungsermächtigung zukommen lassen will, kritisierte er. Was die Identifizierungspflicht betrifft, so war man daran interessiert, dass Österreich "nicht den Geruch eines Finanzplatzes bekommt", an dem Transaktionen möglich sind, die im Zusammenhang mit dem Terrorismus bis hin zur Drogenwäsche stehen könnten. Seine Fraktion würde sich wünschen, dass immer noch bestehende Ausnahmeregelungen, wie insbesondere die jederzeitige Übertragung des Auftraggebers im Rahmen des Datensatzes der übertragenen Gutschrift, weg fallen.

Abgeordneter BUCHER (F) hielt seinem Vorredner vor, dass die SPÖ-Fraktion zwar einige Punkte kritisiere, aber keinen Änderungsvorschlag unterbreitet habe. Durch die Novellierung des Bankwesengesetzes soll der Kampf gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung verstärkt werden. Ein zentraler Punkt ist dabei die strengere Ausweispflicht bei Kontoeröffnungen und -bewegungen, wobei Ausnahmebestimmungen z.B. für Schüler oder so genannte bekannte Personen vorgesehen sind. Weiters wird auch das Wechselstubengeschäft wieder als konzessionspflichtiges Bankgewerbe aufgenommen, führte er weiter aus.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) stand dem Grundantrag, der der Bekämpfung der Geldwäsche dient, positiv gegenüber. Was den kurz zuvor eingebrachten Abänderungsantrag der Regierung betrifft, so könne er diesem nicht zustimmen, da er in seiner Partei noch gar nicht eingelangt ist.

Bundesminister Mag. GRASSER war davon überzeugt, dass die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der internationalen Vorgaben hinsichtlich des Kampfes gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung für Österreich sehr wichtig sei. Weiters werden drei der acht Sonderempfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering verwirklicht, berichtete der Finanzminister. Vorgesehen ist auch eine strengere Sorgfaltspflicht für die Bankinstitute, insbesondere dort, wo es um Identifikations- und Meldeverpflichtungen geht. In diesem Zusammenhang machte er darauf aufmerksam, dass sich sein Ressort wirklich bemüht habe, möglichst praxisgerechte und kundenfreundliche Regelungen zu erarbeiten. Was den Abänderungsantrag betrifft, so sei es seiner Meinung nach richtig, den bisher unbedingten Ausschließungsgrund für Geschäftsleiter wegen anhängiger Strafverfahren in eine allgemeine Zuverlässigkeitsregelung umzuwandeln; dies entspreche auch den internationalen Standards.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) schloss sich der Wortmeldung des Finanzministers an. Gerade im Zusammenhang mit den Anschlägen auf das World Trade Center sei die Umsetzung der Maßnahmen bezüglich der Geldwäsche dringend notwendig, um international tätige Kriminelle von ihren Finanzierungsquellen abzuschneiden. Der Internationale Währungsfonds schätzt, dass weltweit 600 Mrd. Dollar bzw. 6 % des Weltsozialproduktes "gewaschen" werden, zeigte Frieser auf. Sie brachte sodann den angesprochenen V-F-Abänderungsantrag zur Novelle des Bankwesengesetzes ein.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) ging in ihrer Wortmeldung zunächst auf die neu geregelte Kundenidentifizierung ein. Sie wies darauf hin, dass manche Reisedokumente von Ausländern, insbesondere aus dem arabischen Raum, kein vollständiges Geburtsdatum aufweisen. Es sei nicht klar geregelt, was die Bankbediensteten machen müssen, wenn jeder Hinweis auf das Alter der betreffenden Person fehlt, gab sie zu bedenken.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) verteidigte die etwas strengeren Identifizierungsvorschriften, die im Bankwesengesetz enthalten sind. Sie seien notwendig, damit das Vertrauen in den österreichischen Finanzplatz gewährleistet wird.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S): Die Bekämpfung der Geldwäsche sei auch aus ökonomischer Sicht eine sehr wichtige Angelegenheit, da durch die Geldwäsche Wechselkurse und Zinsen beeinflusst werden und das gesamte weltweite Finanzsystem gefährdet werden könne. Er warnte jedoch davor, die Geldwäscherichtlinie als Allheilmittel zu sehen, da z.B. bekannt sei, dass die Gelder für die Anschläge vom 11. September aus orginär sauberen Quellen stammten.

Die SPÖ sei nicht grundsätzlich gegen den Abänderungsantrag, meinte Abgeordneter MARIZZI (S), aber er verstehe nicht, warum man ihn nicht schon im Ausschuss eingebracht habe. Mit der vorliegenden Novelle werden insgesamt fünf Gesetze geändert, führte er weiter aus. Was die Geldwäsche angeht, so ist er ebenfalls davon überzeugt, dass dadurch das weltweite Finanzsystem gefährdet werden könne. Zurzeit finde ein Kongress zu diesem Thema in Wien statt, was für Österreich sehr wichtig sei, betonte Marizzi.

Die Novellierung des Bankwesengesetzes wurde in der Fassung des V-F-Zusatz- bzw. Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

Die VAG-Novelle 2003 bot Abgeordnetem Dr. MAIER (V) Gelegenheit, daran zu erinnern, dass anlässlich dieser Novelle im Ausschuss eine Debatte über die Pensionsreform stattgefunden hat. Er wies auf eine Studie des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen aus dem Jahre 1991 hin, in der sich alle Vertreter für eine Harmonisierung der Pensionssysteme, für eine Annäherung des faktischen Pensionsalters an das gesetzliche und gegen die Erhöhung von Beitragszahlungen ausgesprochen haben. Zudem wurde darin empfohlen, dass die betriebliche und private Altersversorgung ausgebaut werden sollte.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) wiederholte seine Kritik an der Pensionsreform der Bundesregierung. Auch der heute vorgelegte Entwurf sehe weiterhin Kürzungen in der Höhe von 9,5 % bis über 11 % vor, bemängelte er. Gleichzeitig sollen aber staatliche Mittel in die zweite und dritte Säule gepumpt werden. Dies sei eine Politik, die seine Fraktion sicher nicht unterstützen werde.

Bei der VAG-Novelle gehe es um die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, also um die dritte Säule, erläuterte Abgeordneter BUCHER (F). Durch die Festlegung von klaren Richtlinien zur Deckungsrückstellung und die Vorschriften zur Risikobewertung soll die private Altersversorgung auf sichere Beine gestellt werden.

Es sei klar, dass das Umlageverfahren an seine Grenzen stoßen könne, räumte Abgeordneter Mag. KOGLER (G) ein. Aber er habe den Eindruck, dass mit Absicht etwas ramponiert werde, damit den Leuten gar nichts anderes übrig bleibe, als zu privaten Vorsorgemöglichkeiten zu greifen.

Finanzminister Mag. GRASSER nahm zu zwei Eckpunkten des Versicherungsaufsichtsgesetzes Stellung. Erstens werden etwas strengere Eigenkapitalvorschriften für Versicherungen eingeführt, da besonderes Augenmerk auf die Eigenmittelausstattung der Institute gelegt werden müsse. Zweitens sei es wichtig, dass Versicherungen diese Produkte im herkömmlichen Deckungsstock anbieten können. Er sei stolz darauf, dass es der Regierung gelungen sei, ein Zukunftsvorsorgeprodukt als dritte Säule in Österreich zu etablieren.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) unterstützte die Vorschläge bezüglich der strengeren Kapitalvorschriften, da sie im Interesse der Versicherungsnehmer seien. Vorsicht sei seiner Meinung nach hinsichtlich der internationalen Vergleiche angebracht, da es nicht Sinn mache, etwas Falsches nachzumachen. Er verstehe daher nicht, warum ein bewährtes Pensionssystem durchlöchert und ein anderes mit Steuergeldern unterstützt werden soll.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) gab zu bedenken, dass die dritte Säule wesentlich von der Entwicklung der Börse abhänge. Für Österreich sei diese Form "suboptimal", da der Kapitalisierungsgrad unter 30 % liege. Er brachte grundsätzliche Kritik an der Regierungspolitik an, da man heute u.a. feststellen musste, dass im Schlepptau der Pensionsdebatte die Finanzierung der Abfangjäger mitbeschlossen werde.

Bei der Abstimmung wurde der Entwurf einstimmig angenommen.

Die im Anschluss daran stattfindende 13. Sitzung des Nationalrates diente geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss)