Parlamentskorrespondenz Nr. 579 vom 19.06.2006

Vorlagen: Finanzen

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung von Basel II in Österreich liegt vor

Zur Umsetzung der neuen Eigenmittelvorschriften für Banken unter dem Übertitel "Basel II-Richtlinie" hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen umfangreichen, über 200 Seiten starken Gesetzentwurf zur Änderung des Bankwesengesetzes und zahlreicher anderer finanzgesetzlicher Vorschriften vorgelegt (1558 d.B.).

Gegenüber den bisherigen Eigenmittelnormen für Banken ("Basel I") besteht "Basel II" aus drei Säulen (I bis III). Säule I enthält klassische Ordnungsnormen, stellt aber risikospezifischere Kapitalanforderungen an die Institute. Zur Erfassung der Risiken können die Banken entweder den Standardansatz anwenden oder - mit Bewilligung der Finanzmarktaufsicht - interne Verfahren. Damit wird der unterschiedlichen Größen-, Geschäfts- und Risikostruktur der Kreditwirtschaft Rechnung getragen sowie zugleich die Messmethoden differenziert und verfeinert.

Neu ist die Berücksichtigung operationeller Risken. Darunter versteht man die Gefahr von Verlusten infolge des Versagens  interner Verfahren, von Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse. Auch solche Risiken müssen künftig mit Eigenkapital unterlegt werden. Dabei können die Banken zwischen dem Basisindikatorsatz, der eine einheitliche Bemessung des Risikos für das Kreditinstitut vorsieht, dem Standardansatz, der eine Abstufung nach den Geschäftsfeldern vornimmt und dem "Fortgeschrittenen Messansatz" wählen oder - unter bestimmten Bedingungen - sich auch für eine Kombination dieser Ansätze entscheiden.

Säule II verstärkt und konkretisiert die im Bankwesengesetz schon bisher bestehenden umfassenden risikospezifischen Sorgfalts- und Organisationsverpflichtungen der Institute. Unter dem Titel ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) werden den Banken eigenverantwortliche Strategien und Verfahren zur Risikoerfassung und Eigenmittelbemessung vorgeschrieben. Die Verantwortung für ein wirksames Risikomanagement tragen wie schon bisher die Geschäftsleiter. Eine Neuerung stellt die demonstrative Aufzählung der zentralen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken dar, die durch das Risikomanagement eines Kreditinstitutes zu erfassen und zu begrenzen sind. Mit ICAAP soll das Kreditinstitut angesichts bestehender und zukünftiger Risiken jederzeit Höhe, Art und Verteilung des internen Kapitals ermitteln können. Als Kriterien für die Ausgestaltung des ICAAP werden Größe des Kreditinstitutes sowie Umfang und Komplexität der Geschäfte genannt.

Für die Finanzmarktaufsicht bedeutet der SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) erhöhte qualitative Anforderungen. Die Aufsichtspolitik der FMA wird stärker system- und verfahrensorientiert und soll dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Die Säule III erweitert die Transparenzverpflichtungen auf dem Finanzmarkt. Die neuen Publikationspflichten umfassen die Organisations- und Geschäftsstruktur der Kreditinstitute und die wesentlichen Elemente ihres Risikomanagements. Transparenz wird aber auch von den Aufsichtsbehörden verlangt, die FMA wird daher – wie schon bisher – alle Gesetze und Verordnungen, Leitlinien und Strategien für ihre Aufsichtstätigkeit veröffentlichen.

Da die umzusetzenden EU-Richtlinien sehr umfangreich sind, werden die materiellen Ordnungsnormen und Bewilligungsverfahren der Säule I sowie die Vorschriften der Säulen II und III im Bankwesengesetz umfassend, jedoch ohne technische Details geregelt. Detailbestimmungen wie finanzmathematische Formeln werden Verordnungen der FMA enthalten. Der Großteil der Novelle soll mit 1. Jänner 2007 in Kraft treten.

Auswirkungen von Basel II auf Österreich

Die Auswirkungen der neuen Eigenmittelnormen auf den Wirtschaftsstandort Österreich werden von der Regierung positiv eingeschätzt. Das interne Rating-Verfahren für die Eigenmittelbemessung bietet genauere Berechnungsmethoden, verbessert die Risikoerfassung und senkt das Eigenmittelerfordernis. Der Kreditrisiko-Standardansatz ist auch für kleine Kreditinstitute geeignet. In Verbindung mit dem künftig verbesserten Risikomanagement sind auch hier Erleichterungen bei den Eigenmittelanforderungen vorgesehen.

Die klein- und mittelständische Struktur der österreichischen Wirtschaft wird angemessen berücksichtigt, heißt es in den Erläuterungen weiter. Schon in den Verhandlungen zur EU-Richtlinie wurden weitgehende Begünstigungen für KMU- und Retail-Finanzierungen erreicht.

Dem erhöhten Verwaltungsaufwand der Banken, den Implementierung und Anwendung erweiterter und verfeinerter Risikoerfassungs- und Überwachungsverfahren erwarten lassen, stehen bei den Kreditinstituten Eigenmittelerleichterungen gegenüber. Das verbesserte Risikoerfassungsinstrumentarium wird gesamtwirtschaftlich stabilitätsfördernd wirken. Kreditnehmer werden von verbesserten Informationen über ihre Finanzsituation profitieren.

Auf die Wettbewerbsposition des Wirtschaftsstandortes Österreich wurde bei den eingeräumten nationalen Wahlrechten besonders geachtet. Etwa bei internen Forderungen zwischen Instituten in dezentralen Strukturen, die nicht durch Beteiligungen, sondern durch Vertrag oder Statut verbunden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es möglich sein, Forderungen zwischen Kreditinstituten, die Mitglieder desselben institutionellen Sicherungssystems sind, und Forderungen dieser Mitglieder gegenüber dem Zentralinstitut mit einem Forderungsgewicht von null % zu versehen. Zu diesen Voraussetzungen zählen eine der Beteiligungs-Gruppenstruktur gleichwertige wirtschaftliche Absicherung, der Ausschluss der Mehrfachverwendung von Eigenmitteln und eine zentrale Steuerung, insbesondere eine gesamthafte Risikoüberwachung. Von dieser Begünstigung sind, ebenso wie bei Kreditinstitutsgruppen, nur inländische Institute erfasst.

Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Ordnungsnormen auf der Grundlage von Abschlüssen zu berechnen, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurden. Dieses Wahlrecht soll auf Konzernebene für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden können, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen. Die Ausübung dieses Wahlrechtes wirkt zwingend auf die Berechnung der Ordnungsnormen auf Gruppenebene für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Institute. Einen nahtlosen Übergang von den IFRS-Ansätzen auf jene Standards, die von der Bankrechtsrichtlinie vorgegeben sind, ermöglichen spezielle Überleitungen, die "Prudential Filters".

Burgenland 85 Jahre bei Österreich

Aus Anlass seiner 85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich soll das Land Burgenland im Jahr 2006 einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von zwei Mill. € erhalten. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Geld für Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung, Wirtschaft, Sozialwesen, Jugend, Kultur und Bildung eingesetzt werden; der Bund behält sich die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel vor. (1555 d.B.)

Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)

Österreich beabsichtigt, sich an der 800 Mill. USD umfassenden Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) mit einem Betrag von 10,8 Mill. USD zu beteiligen. IFAD ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzorganisation. Ihre Aufgabe ist die Förderung der Landwirtschaft in Entwicklungsländern mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Das Hauptziel ihrer Tätigkeit ist die Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und die Bekämpfung der Armut. (1556 d.B.)

Schuldenerlass für die ärmsten Länder der Welt

In Umsetzung der UN-Millenniumsziele zur Bekämpfung der globalen Armut haben die G8 auf ihrem Gipfel von Gleneagles im Juli 2005 eine multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI) vorgeschlagen. Sehr armen Entwicklungsländern sollen ihre Schulden bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF) erlassen werden. Damit die beiden Entwicklungsfonds ihre Arbeit fortsetzen können, sollen sie wieder aufgefüllt werden. Österreich beteiligt sich mit einem Anteil von 0,78 % an der Wiederauffüllung von IDA und mit 1,65 % an der Wiederauffüllung des AfEF. Insgesamt werden die Kosten für die österreichische Teilnahme an MDRI bis 2016 mit 56.623.750 Sonderziehungsrechten (67,6 Mill. €) angegeben. (1557 d.B.) (Schluss)