Parlamentskorrespondenz Nr. 667 vom 06.07.2006

Von Gesundheitsthemen bis zum Brenner-Basistunnel

Themen der 736. Sitzung des Bundesrats

Wien (PK) – Die Bundesräte gingen nach der Fragestunde in die Tagesordnung der 736. Sitzung ein.

Gesundheitsrechtsänderungsgesetz, Gesundheit Österreich GmbH

Bundesrat MAYER (V) befasste sich in seiner Wortmeldung mit dem Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen; es handle sich um eine Anpassung an EU-Recht, weil die Rechtsgrundlage des ÖBIG nicht den EU-rechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Vergabe- und Beihilfenrechts entspricht. Die neue Gesellschaft werde in der Lage sein, teilte der Redner mit, nicht nur alle wesentlichen Daten zum Gesundheitswesen zu sammeln und wissenschaftlich auszuwerten, sondern kann durch die Geschäftsbereiche im Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen und im Fonds Gesundes Österreich auf eine eventuell sichtbar werdende Disparität reagieren und erforderliche Maßnahmen der Qualitätssicherung und Gesundheitsförderung setzen. Er kam auch auf die Äußerung der SPÖ im Ausschuss zu sprechen, wonach die Bevölkerung das Gesundheitssystem ablehne; er meinte, dies sei "paradox", weil Österreich laut internationalen Berichten an führender Stelle in der Welt liege. Die Gesundheitsreform sei eine Erfolgsreform. Der Antrag, Einspruch zu erheben, sei nicht nur parteipolitisch motiviert und polemisch, sondern auch inhaltlich falsch. Aus Vorarlberger Sicht sei dem Gesetz zuzustimmen, die Bundesräte aus diesem Bundesland erwarten sich jedoch, dass die Bedenken im Hinblick auf einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nicht eintreten werden. Abschließend legte der Redner den Antrag vor, gegen die beiden Beschlüsse des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.

Bundesrat Ing. EINWALLNER (S) wies darauf hin, dass man früher einen gemeinsamen Weg bei wesentlichen Themen – und die Gesundheitspolitik sei ein wesentlicher Bereich – gegangen sei, den man nun verlasse; man habe auch alle Bedenken, die von verschiedenen Stellen zu diesen Gesetzen gekommen sind, nicht berücksichtigt. Wenn man von zukunftsfähiger und zukunftsorientierter Gesundheitspolitik spricht, dann müssen aus seiner Sicht nicht nur die Leistungen an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden, sondern es müssten auch die demographische Entwicklung, die gesteigerten Bedürfnisse im Pflegebereich und auch die weiteren technischen Entwicklungen berücksichtigt werden. Es sind u.a. auch mögliche Kosteneinsparungspotentiale auszunützen. Österreich als eines der reichsten Länder könne und müsse sich eine hochwertige, qualitativ gute Gesundheitsversorgung leisten. Das setze aber eine breite Zusammenarbeit voraus. Mit dieser GmbH schaffe man der Ressortleiterin ein Durchgriffsrecht in ein bisher unabhängiges Bundesinstitut, was für ihn bedeutet, dass in Zukunft die Ministerin allein politisch steuern wird, wo es welche Spitalsabteilungen gibt, welche Qualitätskriterien gelten werden, wie viel Personal es geben wird. Die SPÖ stehe mit ihrer Kritik nicht allein da. Auch das Land Vorarlberg lehnt diese Konstruktion ab, gleichfalls aus dem Land Tirol gab es starke Bedenken, machte der Bundesrat aufmerksam.

Nach Ansicht von Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) sollten sich alle dafür einsetzen, dass wichtige Gesetze einstimmig beschlossen werden und grenzüberschreitende Kooperationen nicht behindert werden. Eine Nachdenkpause wäre notwendig, daher werde man dem Einspruch zustimmen. Im Zusammenhang mit dem neuen Bundesinstitut sprach sie davon, dass die ÖVP-Vertreter glaubten, die einzigen Föderalisten zu sein und die Länder zu vertreten. Zudem sprach sie die Bedenken einzelner Institutionen wie der Wirtschaftskammer und der Mehrheit der Bundesländer im Rahmen des Begutachtungsverfahrens an.

Bundesrat Mag. ERLITZ (S) bezog auf die Ausführungen des oberösterreichischen Landeshauptmanns in Bezug auf den Bundesrat und auf die Klausurtagung der Länderkammer in Baden, bei der sich herauskristallisiert habe, dass der Bundesrat in erster Linie Länderinteressen - auch parteiübergreifend - wahrnehmen solle. Diese Gesetzesmaterie sei ein probates Mittel, die Nagelprobe durchzuführen, ob das ernst gemeint war. Aber man lehne es ab, mit diesen Institutionen noch einmal zu sprechen. Hauptkritikpunkt der Länder sei der "dramatisch reduzierte Einfluss der Länder auf das gesamte Gesundheitswesen und seiner weiteren Entwicklung". Ähnliche Bedenken äußerten auch Wirtschafts- und Arbeiterkammer. Das Gesundheitssystem in Österreich, das von einem Grundkonsens getragen wurde, sei gut, aber es "knirsche" schon in sehr vielen Bereichen. Der angepeilte Paradigmenwechsel – weg von der Zusammenarbeit hin zum Durchgriffsrecht -, der einzig und allein durch machtpolitische Maßnahmen begründet sei, würde die bisherige Qualität im Gesundheitswesen sehr stark gefährden, sagte er.

Bundesministerin GEHRER warf ihrem Vorredner vor, Machtpolitik mit Verantwortungsübernahme zu verwechseln. An Hand von zwei Beispielen versuchte die Ministerin nachzuweisen, wie gut das österreichische Gesundheitssystem sei: Jeder, der eine Hüfte brauche, bekomme eine; jedem Kind werde in den Kinderabteilungen der Krankenhäuser geholfen. Österreich habe ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem auf höchstem Niveau.

Bundesrätin ROTH-HALVAX (V) beschränkte sich auf die Vorgangsweise in der Ausschusssitzung und betonte, dass sie angesichts der Kürze der Zeit im Ausschuss nicht beurteilen könne, ob das, was im vorgelegten Antrag drinnen stehe, richtig sei oder nicht.

Bundesrat Mag. KLUG (S) hob das Anliegen des Zugangs aller ÖsterreicherInnen zu einer perfekten, guten medizinischen Gesundheitsversorgung unabhängig vom Einkommen hervor. Auch er sprach sich gegen eine Zwei-Klassenmedizin aus.

Es wurde mit Mehrheit beschlossen, gegen beide Beschlüsse des Nationalrates Einspruch zu erheben.

Änderung des Epidemiegesetzes, Patientencharta

Bundesrat GRUBER (S) unterstrich die Notwendigkeit der Novelle, da es neue Krankheitsbilder gebe, die in diesem Gesetz nicht taxativ ausgezählt seien. Außerdem würden veraltete Krankheitsbezeichnungen dem Stand der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Auch die Verordnungsermächtigung zur Einbeziehung weiterer Krankheitsbilder unter das Regime des Epidemiegesetzes wurde aktualisiert. Die Meldepflicht für Labors werde explizit ins Gesetz aufgenommen.

Bundesrätin DIESNER-WAIS (V)verwies auf das hervorragende österreichische Gesundheitssystem, das jedem, ob jung oder alt, den Zugang zu den Gesundheitseinrichtungen und Operationen ermögliche. Ins Epidemiegesetz würden jetzt anzeigepflichtige Krankheiten, die bislang in einer Verordnung geregelt waren, ins Gesetz aufgenommen, so die Vogelgrippe oder SARS, neu kommen die Röteln dazu.

Kein Einspruch.

Unbeeinsprucht blieb auch die Patientencharta.

Deregulierungsgesetz 2006

Wie Bundesrat WEISS (V) erläuterte, hat das Deregulierungsgesetz 2001 einen klaren Auftrag zum Inhalt. Dieser bleibe leider oft unberücksichtigt, bedauerte Weiss, da auch der Wunsch nach immer genaueren Regelungen evident sei. Es bedürfe daher eines Bewusstseinswandels, ansonsten bleibe alles Sisyphusarbeit. In diesem Sinne begrüßte er das vorliegende Deregulierungsgesetz, das er lieber "Rechtsbereinigungsgesetz" nennen würde. Die Überarbeitung des Rechtsbestandes, so Weiss weiter, gehe von drei Ansatzpunkten aus: die Entfernung abgestorbenen Rechtsbestandes, das Abwerfen unnötigen Regelungsballastes sowie die Straffung und sprachliche Bereinigung des Rechtsbestandes. Weiss verlieh auch seiner Hoffnung Ausdruck, dass die noch ausstehende Neukodifikation und Bereinigung des Verfassungsrechts, über die grundsätzlich Einigung besteht, in der neuen Legislaturperiode bald umgesetzt werde.

Bei der Abstimmung blieb das Deregulierungsgesetz unbeeinsprucht.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Barbados

Gegen das vorliegende Abkommen wurde nach einstimmigem Votum kein Einspruch erhoben. Auch die verfassungsmäßige Zustimmung nach Artikel 50 Abs. 1 B-VG erfolgte einstimmig.

Wohnrechtsnovelle 2006 und Eneregieausweis-Vorlage-Gesetz

Bundesrat KRITZINGER (V) begrüßte die Änderungen in der Wohnrechtsnovelle 2006, da diese seiner Auffassung nach sowohl den MieterInnen als auch den VermieterInnen zugute kämen. So würden die VermieterInnen verpflichtet, die Wohnung zu sanieren, wenn die Gesundheit der MieterInnen gefährdet ist. Bei Investitionen für Heizthermen und Wasserboiler gebe es Ersatzleistungen und die Kündigungen würden für beide Seiten erleichtert, da diese nicht mehr gerichtlich erfolgen müssen. Auch sei es gerechtfertigt, dass ein befristeter Mietvertrag bei Fristversäumnis nicht mehr automatisch zu einem unbefristeten wird. Bundesrat Kritzinger versuchte seine Argumentation anhand eines konkreten Beispiels zu untermauern und regte an, für besondere Härtefälle das Gesetz rückwirkend zu erlassen. Abschließend brachte er einen Antrag ein, gegen die Wohnrechtsnovelle 2006 keinen Einspruch zu erheben.

Im Gegensatz dazu fiel die Beurteilung der Wohnrechtsnovelle durch Bundesrätin MÖRK (S) negativ aus, womit sie den Einspruch seitens ihrer Fraktion begründete. Wohnen sei ein Grundbedürfnis und müsste leistbar und qualitativ hochwertig sein, sagte sie. Die Novelle stelle aber die konsequente Fortsetzung der schrittweisen Verschlechterung der Rechtsposition von MieterInnen dar. Die Regierung verfolge eine Demontage des Wohnrechts; der Rechtszugang werde für die MieterInnen zu einer Frage des Geldes; der Mieterschutz werde zugunsten der MaklerInnen ausgehöhlt; die Befristungen würden ausgeweitet; die Mietzinsüberprüfungsrechte würden ausgehöhlt, wodurch die Wohnkosten, und somit auch die Mehrbelastung der Länder bei den Wohnbeihilfen, steigen werden - so die Mängelliste aus der Sicht von Bundesrätin Mörk. Sie kritisierte auch die Regelung der Rügepflicht. Mörk bedauerte, dass die wahren Probleme, wie exorbitant gestiegene Wohnkosten, angestiegene Richtwertmieten sowie hohe Maklergebühren und Kautionen, nicht in Angriff genommen worden seien. In Zukunft müssten die Rechte der MieterInnen wieder gestärkt werden, anstatt sie, wie derzeit, zu schwächen. Mörk verlieh auch ihrer Skepsis gegenüber dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz Ausdruck, da es unklar bleibe, wer die Kosten zu tragen habe. Dennoch werde man von einem Einspruch absehen, sondern den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung stellen.

Bundesrat SCHENNACH (G) schloss sich dieser Beurteilung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes an. Grundsätzlich sei dieses eine wichtige Maßnahme zum Klimaschutz, es bleibe aber zahnlos, wenn keine Sanktionen vorgesehen sind, merkte er an. Diese Art der "Wackelpudding-Politik" sei eine Schande und typisch für die Regierung in Bezug auf ihren Umgang mit dem Kyoto-Prozess. Während die Grünen daher in diesem Fall auch für den Übergang zur Tagesordnung plädierten, sähen sie sich jedoch gezwungen, gegen die Wohnrechtsnovelle Einspruch zu erheben. Schennach unterzog insbesondere jene Passage einer herben Kritik, durch die nach seinem Verständnis eine Gesundheitsgefährdung akzeptiert werde, da nur erhebliche Gefahren beseitigt werden müssen. Der Bundesrat urgierte auch mehr Transparenz in der, wie er sagte, unendlichen Geschichte der Maklergebühren und Kautionen. Auch habe sich das zwingende Eigenkonto bewährt und sollte nicht fallen. Ihm fehlte auch eine effektive Begrenzung der Hauptmietzinse im Oberbereich. Es sei absurd, dass sich der Wohnbestand vermehre, die Zahl der Wohnungen aber abnehme. Abschließend kritisierte Schennach allgemein die Unverständlichkeit der Wohnrechtsgesetzgebung, die sogar JuristInnen Probleme bereite.

Justizministerin Mag. GASTINGER bedauerte den Einspruch, räumte jedoch ein, dass es gerade bei dieser Materie sehr unterschiedliche Zugänge gebe, die kaum zu vereinbaren seien. Sie verteidigte die Novelle mit dem Hinweis, dass die Änderungen aufgrund der Praxis erfolgt seien. Es sei auch nicht die Intention des Gesetzes, vom allgemeinen Grundsatz der unbefristeten Verträge abzuweichen, aber die Praxis habe gerade bei kleineren VermieterInnen gezeigt, dass diese oft die Frist versäumen. Mieterschutz sei wichtig, aber man müsse die MieterInnen auch nicht über die Gebühr behüten. Zur Einschränkung der Anwendbarkeit des Mietrechts meinte die Ministerin, dass es durchaus Schutz gebe, die Lockerung sollte aber die EigentümerInnen motivieren, Sanierungen vorzunehmen und damit könnte auch die Bauwirtschaft belebt werden. Man habe eben eine Lösung versucht herbeizuführen, die allen Seiten gerecht wird. Sie halte auch die Rügepflicht für den richtigen Weg, da die VermieterInnen zur Sanierung verpflichtet seien. Es könne doch nicht sein, meinte Gstinger, dass die MieterInnen zwar in einer billigeren, aber gesundheitsgefährdeten Wohnung leben. Als Verbesserung für die MieterInnen nannte Gastinger die Erweiterung der Erhaltungspflicht, die Erleichterung der Kündigung durch die MieterInnen sowie die Investitionsersatzansprüche.

Zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz bemerkte die Ministerin, diesem sei ein intensiver Diskussionsprozess im Begutachtungsverfahren vorangegangen. Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen, wie sie ursprünglich vorgesehen gewesen seien, habe man als unverhältnismäßig empfunden. Konsequenzen bei Nichteinhaltung stellten aber die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen dar.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) vermisste in den erläuternden Bemerkungen der Wohnrechtsnovelle bei den Gefährdungen die Erwähnung der Gefährdung durch Radon. Darüber hinaus kritisierte sie, dass das Energieausweis-Vorlage-Gesetz für öffentliche Gebäude erst 2009 zum Tragen komme. Das widerspreche der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand.

Bundesrat SCHIMBÖCK (S) bemängelte die Verschlechterung für die MieterInnen durch die Reduzierung des Rechtsschutzes. Er wandte sich auch gegen den Verkauf von rund 10.000 Wohnungen durch die Bundesregierung, die von privaten Anlegern erworben worden sind, und die nun ein Maximum an Einnahmen lukrieren wollen. Schimböck skizzierte auch die schwierige Lage von Gewerbetreibenden durch ständig steigende Mieten. Abschließend brachte er einen 20 Punkte umfassenden Entschließungsantrag ein, der eine Verbesserung im Wohnrecht bringen soll.

In seinem Schlusswort als Berichterstatter stellte Bundesrat Mag. KLUG (S) fest, dass im Ausschussbericht der Befristungsproblematik in Bezug auf das Zivilrecht zu wenig Augenmerk geschenkt worden sei. Im Ausschuss habe man darüber ausführlich diskutiert.

Bei der Abstimmung wurde gegen die Wohnrechtsnovelle 2006 mehrheitlich Einspruch erhoben.

Der Entschließungsantrag der Bundesräte Schimböck und Schennach betreffend Änderungen im österreichischen Wohnrecht wurde mehrheitlich angenommen.

Der Antrag der Bundesräte Konecny und Schennach, nach der Diskussion über das Energieausweis-Vorlage-Gesetz zur Tagesordnung überzugehen, wurde ebenfalls mehrheitlich angenommen. Damit kann dieses Gesetz nach Verstreichen der achtwöchigen Frist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Übereinkommen über das auf vertraglich anzuwendende Recht auf Schuldverhältniss

Bundesrat Ing. KAMPL (A) hielt dieses Gesetz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der EU für wichtig. Seiner Meinung nach bleibe aber die Frage, wie der Artikel 10 Abs. 1 Ziffer d in Hinblick auf die Benes-Dekrete und AVNOJ-Beschlüsse auszulegen sind.

Justizministerin Mag. GASTINGER erläuterte, in diesem Übereinkommen gehe es darum festzulegen, welches Recht anzuwenden sei. Es wäre unakzeptabel, sagte sie, wenn man es sich aussuchen könne, welches Recht nun zur Anwendung kommt, denn dadurch entstünde ein "Rechtstourismus".

Bei der Abstimmung blieb das Übereinkommen nach einstimmigem Votum unbeeinsprucht.

Internationales Privatrecht, Kampf gegen Korruption, Übereinkommen zur Bekämpfung von Nuklearterrorismus

Bundesrat GIEFING (S) begrüßte das Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption und die darin enthaltenen Mindeststandards und Schadenersatzregelungen. Er wies in diesem Zusammenhang auf das eklatante Ansteigen der Korruption in einigen Staaten des Europarats hin und sah darin eine Gefahr für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Klar war sich Giefing aber auch darüber, dass die Gründe für die Korruption vor allem in der wirtschaftlichen Schwäche einzelner Staaten liegen.

Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) gab zu bedenken, dass Korruption wohl nie gänzlich ausgemerzt werden könne. Seiner Meinung nach gilt es daher, Beamte, Richter und Politiker entsprechend zu bezahlen, sodass sie gar nicht in die Versuchung geraten, korrupt zu werden. Ausdrücklich unterstützte Kühnel weiters das Abkommen bezüglich Nuklearterrorismus, wobei er aus der Gefahr von nuklearen Terroranschlägen die Richtigkeit und Notwendigkeit der Anschaffung von Abfangjägern ableitete.

Bundesrat SCHENNACH (G) wies die Äußerungen seines Vorredners bezüglich Abfangjäger mit Nachdruck zurück und betonte überdies, das vorliegende Übereinkommen mache außer Strafdrohungen nichts gegen Nuklearterrorismus. Angesichts der Zahnlosigkeit des Gesetzestextes müsse es daher darum gehen, durch eine entsprechende Politik zur Verhinderung von Terroranschlägen beizutragen.

Justizministerin Mag. GASTINGER teilte mit, dass alle drei Übereinkommen bereits von Österreich umgesetzt wurden, schränkte aber ein, die späte Ratifizierung des Korruptions-Übereinkommens sei sicher kein Ruhmesblatt.

Bei der Abstimmung wurde gegen die drei Abkommen einstimmig kein Einspruch erhoben.

Änderung des Militärbefugnisgesetzes, Wehrrechtsänderungsgesetz, Änderungen bei Beamten

Bundesrat SCHENNACH (G) kündigte die Ablehnung der beiden Materien durch seine Fraktion an. Er begrüßte zwar grundsätzlich die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten im Militärbefugnisgesetz, übte aber Kritik an der strukturellen Konstruktion, aus der er ein tiefes institutionelles Misstrauen gegenüber der Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten ableitete. Seiner Meinung nach hätte der Rechtsschutzbeauftragte vom Parlament, und nicht vom Minister ernannt werden sollen.

Bundesrat KÖBERL (V) erwiderte, eine Einschränkung der Rechte des Rechtsschutzbeauftragten sei nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Die Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten sei daher auf breiter Basis und im Verfassungsrang abgesichert. Die Einrichtung eines Milizbeauftragten wiederum wertete Köberl als Zeichen der Anerkennung der Bedeutung der Miliz für das Bundesheer.

Verteidigungsminister PLATTER zeigte sich erfreut über das Zustandekommen einer Verfassungsmehrheit in Sachen Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten, betonte aber, die Weisungsfreiheit sei auch schon bisher von ihm gewährt worden. Die Ablehnung der Grünen kommentierte Platter mit den Worten, "je näher der Wahltermin rückt, umso mehr verabschieden sich die Grünen von der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik". Mit Nachdruck stellte Platter Schennach gegenüber klar, dass der Rechtsschutzbeauftragte nicht vom Minister, sondern vom Bundespräsidenten nach Anhörung der Parlamentsparteien ernannt wird.

Bei der Abstimmung wurde gegen die beiden Beschlüsse mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

Ohne Wortmeldung wurde einstimmig kein Einspruch gegen die Änderung des Beamtendienstrechtsgesetzes und entsprechender Reglungen in anderen Materien erhoben.

Auch gegen diese beiden Beschlüsse bezüglich Sozialversicherungsregelungen für EU-Beamte wurde ohne Wortmeldung einstimmig kein Einspruch erhoben.

Übereinkommen über Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten

Bundesrätin HLADNY (S) erläuterte die einzelnen Punkte des Übereinkommens und erachtete es als wesentlich, dass eine Entschädigung auch dann geleistet wird, wenn der Täter nicht bestraft werden kann. Die Rednerin nahm ihre Wortmeldung weiters zum Anlass, auf das Problem des Mädchenhandels hinzuweisen und forderte ein entschlossenes Vorgehen auf europäischer Ebene.

Bundesrat WOLFINGER (V) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu dem vorliegenden Übereinkommen an.

Bundesrätin KONRAD (G) erinnerte daran, dass der Leistungskatalog des österreichischen Verbrechensopfergesetzes über jenen des Übereinkommens hinausgeht. Die Rednerin griff zudem einen Vorschlag der Volksanwaltschaft auf Einrichtung eines Härtefonds für Opfer auf, die mangels entsprechender Information nicht rechtzeitig ihre Ansprüche stellten.

Staatssekretär DOLINSCHEK meinte, über weitere Verbesserungen des Opferschutzes und Vorschläge der Volksanwalt werde in der kommenden Legislaturperiode zu diskutieren sein. Er sei aber zuversichtlich, dass die entsprechenden Regelungen noch weiter optimiert werden können.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig kein Einspruch erhoben.

Ingenieurgesetz 2006, Abkommen mit Luxemburg

Beide Vorlagen passierten den Bundesrat – ohne Debatte – ohne Einspruch.

Wasserrechtsgesetznovelle 2006

Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) erklärte, Österreich sei in der glücklichen Lage, ausreichend Wasser in hervorragender Qualität vorzufinden. Damit dies auch so bleibe, treffe die Regierung die besten Vorkehrungen. Bei der Umsetzung der diesbezüglichen europäischen Richtlinie habe Österreich bereits agiert. Die vorliegende Novelle bringe eine Verwaltungsvereinfachung, wodurch eine wesentliche Entlastung bedingt werde. Besonderes Augenmerk legte die Rednerin auf die Wasserschutzgebiete, wobei sie auf das verdienstvolle Wirken der heimischen Bauern verwies, womit der Schutz auch in Hinkunft gewährleistet werde. Das Gesetz verdiene daher Zustimmung, meinte die Rednerin, die einen Antrag einbrachte, gegen diese Vorlage keinen Einspruch zu erheben.

Bundesrätin MOSBACHER (S) meinte hingegen, die Vorlage weise dringenden Änderungsbedarf auf. Es gebe eine Menge offener Fragen, auf die bis heute die entsprechenden Antworten fehlten. Die Novelle biete keine Rechtssicherheit und würde sich zulasten der Gemeinden auswirken. Aus diesen Gründen könne ihre Fraktion diese Vorlage nicht gutheißen, man werde sie daher beeinspruchen, zumal die Unzufriedenheit mit diesem Entwurf quer durch alle Fraktionen gehe, wie sich auch während der Debatte im Nationalrat gezeigt habe. Der Einspruch würde die Möglichkeit bieten, die Schwächen dieser Novelle zu beheben.

Bundesrat KAMPL (oK) sagte, er stehe voll und ganz zur Novelle. Die Zustände der heimischen Wasserwirtschaft erforderten diese Maßnahmen, die schon längst hätten gesetzt werden sollen. Österreich habe hervorragende Wasserqualität, mit der geplanten Vorgangsweise werde dies auch in Zukunft so sein, zeigte sich der Redner überzeugt. Er würde daher allen empfehlen, der Vorlage die Zustimmung zu geben.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) verwies darauf, dass die Wasserqualität ab- und nicht zunehme, und daher müsse man dem Trinkwasserschutz verstärktes Augenmerk widmen. Vor diesem Hintergrund sei dieses Gesetz nicht zu goutieren, zumal es den Gemeinden Belastungen bringen würde, der Verwaltungsaufwand sich real nicht reduzieren lassen werde und zudem eine Kompetenzverschiebung von der Umwelt- zur Landwirtschaftspolitik vollzogen werden würde. Aus diesem Grund könne ihre Fraktion diesem Entwurf nicht zustimmen. Zudem setzte sich die Rednerin mit dem Problem von Hochwässern auseinander.

Bundesminister DI PRÖLL hielt die Besorgnis der Opposition für unbegründet und bezeichnete die Novelle als zweckdienlich und Ziel führend.

Es wurde seitens des Bundesrates Einspruch erhoben.

Änderung von Gesetzen betreffend den Brenner-Basistunnel

Bundesrat KRITZINGER (V) vertrat die Ansicht, mit diesem Gesetz würde der Brenner Basistunnel entscheidend vorangetrieben. Die Eisenbahn sei das umweltfreundlichste Verkehrsmittel, es gebe einen entsprechenden Trend im Gütertransport in Richtung Bahn, die rollende Landstraße habe entsprechenden Aufschwung erfahren, nicht zuletzt durch die diesbezüglichen Förderungen des Bundes. Für Tirol sei die Lösung der Tunnelfrage aus umwelt- wie wirtschaftspolitischen Gründen von großer Bedeutung, das Gesetz verdiene daher die Zustimmung, sagte der Redner, der auch dafür eintrat, dass europaweit, zumal in sensiblen Regionen, weiterhin die Schiene bevorzugt werden sollte, zumal die Alternative nur eine weitere Aufrüstung der Autobahn wäre, was eine zusätzliche Belastung für die Bevölkerung bedeuten würde.

Bundesrat BODEN (S) meinte, im Bahnbetrieb gebe es drei Prioritäten: Sicherheit, Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Für die Wirtschaftlichkeit sei das Unternehmen zuständig, für die Pünktlichkeit das Personal und das Wagenmaterial, für die Sicherheit aber die Politik. Und in diesem Entwurf fehlten wesentliche Kontrollinstrumente, es brauche eine entsprechende Behörde, denn es könne nicht so sein, dass in Österreich Züge mit ungeschultem Personal verkehrten. Die Politik sei hier gefordert, und solange diese Fragen nicht geklärt seien, könne seine Fraktion diesem Entwurf nicht zustimmen, erklärte Boden, der an die gescheiterte Bahnpolitik in England unter Thatcher erinnerte.

Bundesrat MAYER (V) meinte, Vorarlberg betrachte diesen Entwurf mit einer gewissen Skepsis, zumal es Punkte in der Vorlage gebe, die eine Verschlechterung und eine zusätzliche Belastung befürchten ließen. Dennoch werde man im Hinblick auf die Bedeutung dieses Entwurfs zustimmen, die weitere Entwicklung jedoch genau beobachten.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) erklärte, solange nur der Tunnel allein gebaut werde, würde sich nichts Wesentliches ändern, es brauche daher ein entsprechend größeres Konzept. Die Vorlage selbst weise den gravierenden Mangel auf, dass keine Kontrollbehörde vorgesehen sei, der Entwurf sei Flickwerk, in dieser Form müsse man ihn beeinspruchen, zumal mit diesem Gesetz der Schritt von der Schiene Richtung Straße gesetzt und der volkswirtschaftliche Nutzen des öffentlichen Verkehrs ignoriert würde.

In einer zweiten Wortmeldung unterstrich Bundesrat KRITZINGER (V) neuerlich seinen Standpunkt. Mit diesem Entwurf würden die ÖBB aufgewertet, jeder Eisenbahner müsste dieser Vorlage daher begeistert zustimmen.

Bundesrat STADLER (S) konnte die Begeisterung seines Vorredners nicht nachvollziehen. Es gehe hier nicht nur um den Brenner Basistunnel, es gehe auch um die Sicherheit der Bahn, und hier weise die Vorlage gravierende Mängel auf. Er werde daher für den Einspruch stimmen. Konkret bemängelte der Redner auch die Politik der Regierung hinsichtlich des Nahverkehrs und der Nebenbahnen. Ein Unternehmen wie die ÖBB könne man nicht attraktiver machen, indem man Nebenbahnen einstelle, privatisiere und Personal abbaue. Das Angebot müsse attraktiver werden, dann würden die Konsumenten auch entsprechend reagieren. Hier seien sinnvolle Rahmenbedingungen gefragt, die Regierung sei gefordert gewesen, aber sie habe die falschen Schritte gesetzt.

Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) brachte den Antrag ein, gegen die Vorlage keinen Einspruch zu erheben.

Bundesrat SCHENNACH (G) votierte gleichfalls für einen Einspruch und begründete dies mit den ungenügenden Passagen des Entwurfs hinsichtlich der Sicherheit. Zudem würde durch dieses Gesetz eine Legisvakanz bedingt, da die entsprechenden Verordnungen und entsprechende Übergangsbestimmungen fehlten. Die Regierung möge die Gelegenheit nützen und die Vorlage grundlegend verbessern, wofür er sieben Punkte erstellt habe, welche die Regierung diesbezüglich beachten solle.

Staatssekretär Mag. KUKACKA sagte, man habe über diese Dinge lange genug gesprochen, sodass er keine Grundsatzdiskussion mehr beginnen wolle. Dennoch müsse er ein paar in der Debatte aufgeworfenen Punkte korrigieren. Im übrigen habe die Regierung in vier Jahren mehr für die Bahn getan als die Sozialdemokraten in 30 Jahren. Noch nie seien so viele klare und zukunftsorientierte Konzepte gemacht und Gelder investiert worden wie in diesen vier Jahren. Zudem gebe es weder ein Papier noch ein Konzept zur Schließung der genannten Nebenbahn. Das Gegenteil sei der Fall, betonte der Staatssekretär. Ziel sei es, wichtige Vorhaben zu beschleunigen und nicht durch eine Vielzahl von Verfahren zu verlangsamen, weshalb die geplante Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig sei.

Es wurde Einspruch erhoben. (Schluss)


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