Parlamentskorrespondenz Nr. 867 vom 15.11.2007

Vorlagen: Finanzen

Die Regierungsvorlage zur Finanzmarktaufsicht Neu 

Anregungen von Rechnungshof, Nationalbank, Finanzressort und Untersuchungsausschuss zur Finanzmarktaufsicht folgend hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (313 d.B.) für den Ausbau und zur Stärkung der Aufsicht über Banken, Sparkassen und Versicherungen vorgelegt. Waren s eit Gründung der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Jahr 2001 vor allem die Aufsichtsinstrumente der FMA ausgebaut worden, sollen nun einerseits die Einzelbank- und Kreditinstitutsgruppenaufsicht und andererseits die mikro- und makroökonomische Analyse durch die OeNB stärker vernetzt werden. Die Novelle soll 2008 in Kraft treten und dient generell der Stabilität des Finanzplatzes Österreich. FMA und OeNB erhalten klarere Aufgabenzuweisungen und Verantwortlichkeiten, sollen sich jeweils auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ihre Ressourcen bestmöglich nutzen. 

So sollen Vor-Ort-Prüfungen von Kreditinstituten künftig ausschließlich von der OeNB auf Basis eines von FMA und OeNB gemeinsam erstellten Prüfungsprogramms durchgeführt werden. Von diesem Prüfungsplan soll die OeNB bei Bedarf auch abweichen können; Sie soll den Prüfungsgegenstand ad hoc erweitern, zusätzliche Prüfungen vornehmen und in Fällen von makroökonomischer Bedeutung auch ohne Auftrag der FMA prüfen können. Die behördliche Aufsicht verbleibt jedoch bei der FMA.

In eine gemeinsame Datenbank von OeNB und FMA wird die OeNB die Auswertungsergebnisse bankaufsichtlicher Meldungen, die FMA qualitative Informationen aus ihrer Aufsichtstätigkeit einstellen. Die OeNB wird die so gewonnene Datenlage analysieren und in einzel- sowie gesamtbankwirtschaftlicher Hinsicht auswerten. Die FMA soll die Einzelbankanalysen rechtlich bewerten und gegebenenfalls Aufsichtsmaßnahmen treffen.

Die OeNB wird ihre Kompetenzen für makroökonomische Analysen sowie für die Analyse bankgeschäftlicher und bankbetrieblicher Risiken aufgrund besserer Informationen künftig verstärkt für die Aufsicht nutzbar machen. Außerdem wird die OeNB Gutachten im Bewilligungsverfahren beim fortgeschrittenen Modellansatz für das operationelle Risiko erstellen.

Die Aufsicht der Staatskommissäre wird auf größere Institute konzentriert. Der Schwellenwert für die Bestellung eines Staatskommissärs wird von 375 Mill. € Bilanzsumme auf 1 Mrd. € angehoben. Dadurch werden kleinere Institute administrativ und finanziell entlastet - die Anzahl jener Institute, für die in den nächsten Jahren ein Staatskommissär (Stellvertreter) zu bestellen wäre, wird wesentlich reduziert. 

Die "Unternehmensverfassung" (Corporate Governance) von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen wird gesetzlich geregelt. Sie umfasst qualitative Anforderungen für den Aufsichtsratsvorsitz in Kreditinstituten und Versicherungen und sieht ab einer bestimmten Größe die Einrichtung eines Prüfungsausschusses vor, der Rechnungslegung, Jahresabschluss und Abschlussprüfung überwacht und prüft. Für die Interne Revision gilt künftig eine zusätzliche Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsorgan, die Berichtspflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber dem gesamten Aufsichtsrat werden erhöht.

Über die Aufsichtsreform hinaus enthält die Novelle neue Bestimmungen für die Liquiditätsreserve. Um Bedenken der EU-Kommission wegen der Kapitalverkehrsfreiheit auszuräumen, sollen Kreditinstitute ihre Liquiditätsreserve künftig entweder beim Zentralinstitut oder einem anderen Kreditinstitut mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat halten können.

Die Bundesregierung erwartet von der Novelle insgesamt eine Stärkung des Finanzplatzes Österreich. Die Agendenverlagerung zur OeNB wird mit bis zu 4 Mill. € jährlich durch die Beaufsichtigten abgegolten. Darüber hinausgehende Kosten könnten durch Gewinnverminderung bei der OeNB den Ertragsanteil des Bundes schmälern. Bei der FMA ist in absehbarer Zeit keine Erhöhung des betragsmäßig fixierten Kostenbeitrages des Bundes von 3,5 Mill. € jährlich geplant, da dort keine zusätzlichen Kosten erwartet werden, sondern vielmehr ein Freiwerden von Kapazitäten, das den Einsatz von Mitarbeitern in anderen Aufsichtsbereichen ermöglicht.

FPÖ: Kampf der Geldwäsche

Abgeordnete der FPÖ mit Martin Graf an der Spitze verlangen in ihrem Entschließungsantrag 455/A(E) an die Bundesregierung eine rasche Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie, eine bessere Geldwäscheüberwachung, Verdachtsmeldungen aufgrund von Schwellenwerten, gesetzliche Regelungen für die Zusammenarbeit von Behörden und Finanzdienstleistern und einen selbständigen Tatbestand "Geldwäsche" im Strafgesetzbuch. "Die österreichischen Behörden laufen Gefahr, den Kampf gegen die Geldwäsche auf Dauer zu verlieren", zeigen sich die Antragsteller besorgt.

FPÖ für Harmonisierung des OeNB-Pensionssystems

F-Abgeordneter Alois Gradauer drängt mit einem Entschließungsantrag seiner Fraktion (456/A[E]) auf die Anpassung des Pensionssystems der Oesterreichischen Nationalbank an das ASVG-System. In der Begründung erinnert der Antragsteller an eine diesbezügliche Entschließung des Nationalrates sowie an die Kritik des Rechnungshofes an dem "für die OeNB-Dienstnehmer sehr günstigen Pensionskassenmodell, das sich am System der Zuschusspensionen orientiert".

Kritik der FPÖ an Entsendepraxis bei Staatskommissären  

In ihrem Entschließungsantrag 458/A(E) weisen FPÖ-Abgeordnete darauf hin, dass bis zum Jahr 2000 die Posten von Staatskommissären im Rahmen der Bankenaufsicht hauptsächlich von Spitzenbeamten des Finanzressorts besetzt wurden. Finanzminister Grasser hingegen habe ab 2001 Kabinettsmitarbeiter mit Zusatzeinkünften bedacht. Tatsache sei jedenfalls, dass der Banken-Untersuchungsausschuss in keinem Fall habe feststellen können, dass Staatskommissäre etwas zur Aufdeckung von Malversationen beitragen konnten. "Die Staatskommissäre haben sich im Wesentlichen als zahnloses Aufsichtsinstrument erwiesen", lautet das Fazit der FPÖ-Abgeordnete, die von der Bundesregierung eine schnellstmögliche Novellierung des Bankwesengesetzes zur Verrechtlichung und Schaffung von Transparenzrichtlinien beim Entsendevorgang von Staatskommissären fordern. Dazu gehören laut Entschließungsantrag die Erstellung eines Qualifikationsprofils für Staatskommissäre und eine Neuordnung ihrer Pflichten, eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung, unbürokratische Abberufungsmöglichkeiten sowie Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverstößen, eine Rotationspflicht mit Begrenzung der Dauer ihrer Tätigkeit bei einem Institut von drei Jahren sowie eine Berichtspflicht der Staatskommissäre gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat, Bank- und Wirtschaftsprüfern.

FPÖ für Inflationsanpassung der Familienleistungen 

Die FPÖ Abgeordneten Bernhard Themessl, Barbara Rosenkranz und Heinz-Christian Strache beantragen (459/A(E)) eine Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen, da Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag im Unterschied zu den Pensionen in den letzten Jahren nicht erhöht wurden, um die Inflation abzugelten. Der Wertverlust der genannten Leistungen betrage seit 2002 insgesamt 794,08 €, argumentieren die Antragsteller.

FPÖ: Keine Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel und Medikamente 

F-Abgeordneter Werner Neubauer verlangt mit seinem Entschließungsantrag 471/A(E) die Freistellung von Grundnahrungsmitteln und Medikamenten von der Mehrwertsteuer. Neubauer begründet dies mit der Ansicht, existenznotwendige Güter sollten von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden, weil sie die unteren Einkommensschichten stärker belasten als die oberen. Der Antragsteller argumentiert mit dem immer notwendigeren Kampf gegen die Armut und macht darauf aufmerksam, dass Österreich bei der Mehrwertsteuer auf Medikamente im europäischen Vergleich mit 20 % auf dem zweiten Platz liege. (Schluss)


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