Parlamentskorrespondenz Nr. 917 vom 05.12.2008

Mehr AUVA-Versicherte, weniger Arbeitsunfälle

Die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2007

Wien (PK) – Gemäß dem Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2007 (III-14 d.B.) führten die 308 ArbeitsinspektorInnen insgesamt 171.400 arbeitnehmerschutzbezogene Tätigkeiten bei 68.000 Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen durch. Dabei wurden insgesamt 52.000 Arbeitsstätten, also 21,9 % aller vorgemerkten Arbeitsstätten, und weiters Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen von insgesamt 13.400 Unternehmen besucht. Fast 56 % aller Tätigkeiten waren Besichtigungen bzw. Überprüfungen (95.400), bei denen je nach Anlassfall routinemäßige Kontrollen, Schwerpunkterhebungen oder Überprüfungen besonderer Aspekte, auch im Zusammenhang mit Verhandlungen und Beratungen vor Ort, durchgeführt wurden. Zusätzlich zu diesen Besichtigungen führten die ArbeitsinspektorInnen 2.800 Kontrollen von LenkerInnen durch und nahmen an 17.400 behördlichen Verhandlungen teil (z.B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen). Ferner wurden - über die alle Tätigkeiten begleitenden routinemäßigen Beratungen hinausgehend - 24.900 Beratungen vor Ort und Vorbesprechungen betrieblicher Projekte durchgeführt sowie 10.500 arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und Beratungen und 20.400 sonstige Tätigkeiten vorgenommen (z.B. Teilnahme an Schulungen bzw. Tagungen).

Bei 20.600 oder 31,5 % aller besuchten Arbeitsstätten und Unternehmen, die auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen tätig waren, wurden im Berichtsjahr Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften festgestellt, wobei zu den 68.900 Übertretungen im Bereich des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzes sowie des Verwendungsschutzes noch 5.900 Übertretungen hinzukommen, die bei Kontrollen von LenkerInnen aufgezeigt wurden. Insgesamt wurden rund 2.000 Strafanzeigen (technischer und arbeitshygienischer Arbeitnehmerschutz: 900, Verwendungsschutz: 1.100) an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden erstattet. Weiters mussten in neun Fällen wegen unmittelbar drohender Gefahr für Leben und Gesundheit Sofortverfügungen vor Ort zum Schutz der gefährdeten ArbeitnehmerInnen getroffen werden.

Entsprechend den Daten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nahm im Berichtsjahr 2007 sowohl die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) von 106.800 auf 99.700 als auch die entsprechende Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle, d.h. der tödlich verlaufenen oder einen Krankenstand von mehr als drei Tage verursachenden Arbeitsunfälle, von 64.500 auf 59.800 spürbar ab, während die der tödlichen Arbeitsunfälle von 107 auf 108 geringfügig zunahm.

Mittelfristig betrachtet nahm im Zeitraum 1997 bis 2007 trotz eines deutlichen Anstiegs der bei der AUVA unfallversicherten unselbständig Erwerbstätigen von etwa 199.000 die Zahl der Arbeitsunfälle im engeren Sinn um rund 12.500 oder 11,2 % ab. Zur zukünftigen Vermeidung ähnlicher Arbeitsunfälle führte die Arbeitsinspektion 2.800 Erhebungen schwerer Arbeitsunfälle durch. Zugleich stieg im Berichtsjahr die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen von 1.199 auf 1.253 an, davon 60 mit tödlichem Ausgang.

Die Ausgaben der Arbeitsinspektion betrugen 2007 rund 24,86 Mio. €; davon entfielen 19,14 Mio. € auf den Personalaufwand, 0,39 Mio. € auf Aufwendungen für gesetzliche Verpflichtungen und 5,33 Mio. € auf den Sachaufwand. Die Einnahmen (im Wesentlichen Kommissionsgebühren) beliefen sich auf 0,68 Mio. €. (Schluss)