Parlamentskorrespondenz Nr. 213 vom 16.03.2009

Soziales: Initiativen und Prioritäten der Europäischen Kommission

2009: Wahl zum EP, Ernennung einer neuen Europäischen Kommission

Wien (PK) - Wie aus dem Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission und des Rates für 2009 (III-43 d.B.) hervorgeht, wird sich die Kommission im laufenden Jahr mit folgenden aktuellen Fragen befassen: Wachstum und Beschäftigung, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas, bürgernahes Europa und Europa als Partner in der Welt (mit den Bereichen Erweiterung und europäische Nachbarschaftspolitik).

Die tschechische EU-Präsidentschaft sieht ihre Arbeitsschwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft (ein wettbewerbsfähiges Europa), Energie (Energie und Klimawandel) und Außenbeziehungen (ein offenes und sicheres Europa). Das Präsidentschaftsmotto lautet "Europa ohne Barrieren", mit dem Ziel, ein Europa zu schaffen, das sein volles Potenzial ausschöpfen kann. Wichtige Ereignisse werden die Wahlen zum Europäischen Parlament und die Ernennung einer neuen Europäischen Kommission sein.

Nach derzeitigem Informationsstand wird sich die schwedische Präsidentschaft mit den Themen Klima, Umwelt und Energie, Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerb, sicheres und offenes Europa, Ostseekooperation und EU als globaler Akteur und die EU-Erweiterung beschäftigen.

Im Bericht werden auch die Vorschläge für Verordnungen des Rates bzw. des EP angesprochen, u.a. hinsichtlich der Regelung der Bereitschaftsdienste; inaktive Zeiten des Bereitschaftsdienstes müssen nicht auf die Höchstarbeitszeit angerechnet werden und Voraussetzungen für ein Opt-Out sind zu schaffen. In einer anderen Richtlinie des EP geht es um die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern hinsichtlich Entgelt und Arbeitszeit mit der Stammbelegschaft, was von Österreich befürwortet wird. Unterstützt wird von Österreich auch die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates; bei wesentlichen Strukturänderungen sind Neuverhandlungen über den Europäischen Betriebsrat möglich, neu definiert werden Unterrichtung und Anhörung, um die rechtzeitige Anhörung der Arbeitnehmer sicherzustellen. Der Richtlinienvorschlag zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, entspricht weitgehend der österreichischen Rechtslage. Ferner wird der Richtlinienvorschlag zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung von Österreich begrüßt, da er Lücken im Diskriminierungsschutz schließt. (Schluss)