Parlamentskorrespondenz Nr. 411 vom 11.05.2009

Vorlagen: Soziales

Bessere pensionsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger

Neben Klarstellungen bezüglich der Pflichtversicherung der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und der Ausnahme der BilanzbuchhalterInnen von der Pflichtversicherung als freie DienstnehmerInnen enthält das 2. SRÄG 2009 (179 d.B.) die im Regierungsprogramm enthaltene Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen im Rahmen der freiwilligen Versicherung. Wurde im SRÄG 2007 noch normiert, dass es ab der Pflegestufe 4 zu einer zeitlich befristeten teilweisen oder vollständigen Übernahme auch der "Dienstnehmer-Beiträge" kommt, wird im SRÄG 2009 vorgesehen, dass der Bund die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung ab der Pflegestufe 3 unbefristet und zur Gänze übernimmt. Darüber enthält die Vorlage u.a.: Ausnahme der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats von der Beteiligung an der Tragung der laufenden Betriebskosten und den künftigen Entwicklungskosten für die E-Card, die Berechtigung der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes zur Einsichtnahme in das Adressregister nach dem Vermessungsgesetz und zur "Wohnungsanfrage" im Zentralen Melderegister. (Schluss)


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