Parlamentskorrespondenz Nr. 486 vom 02.06.2009

Vorlagen: Justiz

Regierung legt Aktienrechts-Änderungsgesetz vor

Mit den Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (208 d.B.) wird eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats (2007/36/EG) umgesetzt, die bis spätestens 3. August 2009 umzusetzen ist. Mit der Vorlage wird über die Richtlinie noch hinaus gegangen, allerdings – wie es im Vorblatt heißt – nur insoweit, "als dies zur sinnvollen Anpassung der Abläufe der Hauptversammlung notwendig, international üblich und zweckmäßig ist".

Ziel der Richtlinie und damit der Regierungsvorlage ist es vor allem, die Rechte der Aktionäre börsenotierter Gesellschaften zu vereinheitlichen und zu stärken und die Präsenz in der Hauptversammlung zu erhöhen. Dem wird der "Record-Date"-Nachweis dienen. Außerdem werden Informationspflichten im Vorfeld der Hauptversammlung geregelt, Minderheitsrechte festgelegt und die Stimmabgabe durch Stellvertreter vereinheitlicht. Davon, dass im Corporate Governance-Bericht die Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand anzuführen sind, erhofft man sich verbesserte Aufstiegschancen für Frauen. Das Justizministerium erwartet von den neuen Rechtsvorschriften nicht zuletzt eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Österreich und die Hebung des Vertrauens in den Kapitalmarkt. (Schluss)