Parlamentskorrespondenz Nr. 512 vom 09.06.2009

Vorlagen: Forschung

BZÖ fordert Erhöhung der Mittel für FWF und FFG

In Krisenzeiten sei es geboten, antizyklisch mehr zu investieren, meint das BZÖ und begründet damit seinen Entschließungsantrag 642/A(E), dem FWF und der FFG im Jahr 2009 um 10 % mehr Mittel zur Verfügung zu stellen als 2008. Dies sei auch zur Erreichung der 3%igen F&E-Quote nötig, die im Regierungsprogramm festgeschrieben ist, stellen die Abgeordneten Widmann und Lugar fest.

BZÖ für Maßnahmen zur Erreichung einer 3%igen F&E-Quote

Die gleichen Abgeordneten fordern in ihrem Antrag 643/A(E) die Regierung auf, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Erreichung dieser Quote sichergestellt wird. Die Erreichung dieses Ziels scheint den unterzeichneten Abgeordneten in der Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise gefährdet.

Koalition will Mitbenützungsrechte für Infrastruktur ausweiten

Im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung – z.B. Ablöse der bestehenden Kupfer- durch Glasfasernetze – will die Koalition die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich erhöhen. Im von den Abgeordneten Karin Hakl (S) und Kurt Gartlehner (S) eingebrachten Antrag 652/A geht es darum, die bereits bestehenden Infrastruktureinrichtungen anderen Nutzern zu öffnen, und zwar innerhalb wie außerhalb des Telekommunikationssektors.

Konkret bedeutet das, dass Inhaber von Wege-, Leitungs- und Nutzungsrechten die Mitbenützung dieser Rechte bzw. der auf Grund dieser Rechte errichteten Leitungen, Einrichtungen oder von Teilen davon für Kommunikationslinien gestatten müssen, sofern dies wirtschaftlich zumutbar und technisch vertretbar ist. Diese Regelung betrifft auch die Inhaber von Kabelschächten, Rohren bzw. Teilen derselben. Der Antrag sieht dafür eine "angemessene geldwerte Abgeltung" vor. Im Falle der Nichteinigung zwischen Bewerber und Inhaber ist die Regulierungsbehörde zur Entscheidung berufen. Darüber hinaus soll der Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes berechtigt werden, "die ihm aus der Duldungspflicht erwachsenden Rechte ganz oder teilweise dritten Personen zum Betrieb, zur Errichtung oder zur Erhaltung dieses Kommunikationsnetzes zu übertragen". Die Regulierungsbehörde erhält außerdem die Möglichkeit, gegen die Ausnützung beträchtlicher Marktmacht und damit verbundener Verhinderung von Wettbewerb einzuschreiten: "Die Regulierungsbehörde kann von einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht die umfassende Rechtfertigung seiner Entgelte und gegebenenfalls deren Anpassung anordnen", heißt es in dem Entwurf der Koalition. (Schluss)