Parlamentskorrespondenz Nr. 553 vom 22.06.2009

Vorlagen: Soziales

Sozialrechts-Änderungsgesetz bringt zahlreiche Gesetzesadaptierungen

Mit dem von der Regierung vorgelegten 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 soll eine Reihe von Gesetzesadaptierungen vorgenommen werden (197 d.B.). Unter anderem geht es um eine bessere soziale Absicherung pflegender Angehöriger, die Mitversicherung von LebensgefährtInnen, die Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes, die Kostentragung bei Organspenden und die Ausweitung des Angebots von Zahnambulatorien. Außerdem soll ein erweiterter Personenkreis das Optionenmodell im Bereich der Gewerblichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können.

Im Detail ist etwa vorgesehen, pflegenden Angehörigen künftig eine beitragsfreie Mitversicherung zu ermöglichen, wenn die zu pflegende Person mindestens in Pflegestufe 3 eingestuft ist. Außerdem wird die Mitversicherungsmöglichkeit für LebensgefährtInnen ausgedehnt – Voraussetzung bleiben eine zehnmonatige Haushaltsgemeinschaft und eine unentgeltliche Haushaltsführung. Dem gegenüber können sich EhepartnerInnen oder andere Angehörige einer in Österreich versicherten Person in Hinkunft grundsätzlich nicht mehr mitversichern lassen, wenn sie selbst eine ausländische Pension beziehen. Der Unfallversicherungsschutz wird auf jene Personen ausgeweitet, die während einer Karenz an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Bei Organtransplantationen werden auch in grenzüberschreitenden Fällen Kostenerstattungen vorgenommen.

Zu den Gesetzesadaptierungen gehören aber etwa auch die Einbeziehung von FunktionärInnen des Vorarlberger Schilehrerverbandes in die Unfall-Teilversicherung, die Abschaffung der bevorzugten Behandlung von Freitabak und Freizigaretten bei der Berechnung von ASVG-Beiträgen, die Herausnahme der Betriebskrankenkassen aus dem Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen im Bereich des Dienstgeberabgabegesetzes und viele weitere Detailpunkte. Zahnambulatorien dürfen künftig Leistungen zur Vorbeugung von Zahn- bzw. Kiefererkrankungen anbieten.

Heimarbeitsgesetz wird modernisiert

Um den Verwaltungsaufwand sowohl für die öffentliche Hand als auch für Unternehmen zu reduzieren, sollen die gesetzlichen Bestimmungen über Heimarbeit zeitgemäßer gestaltet werden. Das sieht ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf vor (206 d.B.). Unter anderem geht es im Sinne einer Organisations- und Aufgabenreform darum, nicht mehr benötigte behördliche Stellen abzuschaffen und Informationspflichten für Unternehmen zu reduzieren. Für die HeimarbeiterInnen selbst soll sich nichts ändern.

Konkret ist etwa in Aussicht genommen, den Entgeltberechnungsausschuss und die Berufungskommission für Heimarbeit abzuschaffen sowie die in der Praxis nicht mehr bedeutende Funktion der Mittelsperson und des so genannten "Zwischenmeisters" bzw. der "Zwischenmeisterin" aus dem Heimarbeitsgesetz zu streichen. Die Aufgaben der Heimarbeitskommissionen werden im Wesentlichen an das beim Sozialministerium eingerichtete Bundeseinigungsamt übertragen. Dieses soll künftig z.B. für die Erlassung von Heimarbeitstarifen und entsprechende Katasterführung zuständig sein. Die Verwaltungslast der Unternehmen wird außerdem dadurch reduziert, dass der verpflichtende Aushang von Arbeits- und Lieferbedingungen entfällt sowie Meldepflichten gegenüber Arbeitsinspektoraten zusammengefasst und Listenführungen vereinfacht werden.

Neu ist darüber hinaus, dass die Kundmachung der als Verordnungen zu qualifizierenden Beschlüsse des Bundeseinigungsamtes künftig im Bundesgesetzblatt und nicht mehr im "Amtsblatt" der Wiener Zeitung erfolgt. Das betrifft neben Heimarbeitstarifen auch Mindestlohntarife, die Erklärung von Kollektivverträgen zur Satzung und die Festsetzung von Lehrlingsentschädigungen. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass die Zahl der HeimarbeiterInnen in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist und daher kein weiterer Bedarf an den gemäß Heimarbeitsgesetz eingerichteten Behörden besteht.

BZÖ fordert "Generationengeld" für Frauen über 60

Das BZÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, un- oder schlecht versorgten Frauen über 60 als finanzielle Anerkennung für unbezahlte soziale Leistungen wie Kindererziehung oder Pflege ein "Generationengeld" in der Höhe von 300 € im Monat zu zahlen (688/A[E]). Davon profitieren sollen Frauen mit keiner oder geringer Pension. Das BZÖ rechnet mit 78.000 Betroffenen und Gesamtkosten für den Bund zwischen 60 und 90 Mio. €. (Schluss)


Themen