Parlamentskorrespondenz Nr. 554 vom 22.06.2009

Vorlagen: Justiz

Präzisierungen und Klarstellungen im Kampf gegen die Korruption

In Gestalt eines Initiativantrags (671/A), der von den Justizsprechern der Koalitionsfraktionen, den Abgeordneten Heribert Donnerbauer und Johannes Jarolim, eingebracht wurde, legt die Regierung die Novellierung der im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung und im Staatsanwaltschaftsgesetz enthaltenen Bestimmungen für den Kampf gegen die Korruption vor. Ziel der Vorlage ist es, "eine wirksame und gezieltere Verfolgung und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher oder politischer Korruption sicherzustellen", heißt es dazu auf dem Vorblatt. Es gehe im Strafgesetzbuch "um Präzisierungen unklarer Begriffe und somit eine Klarstellung der Verhaltensanforderungen". Für die betroffenen Bürger, vor allem für Amtsträger, soll Rechtssicherheit hergestellt werden. Auch zu Aufgaben und Zuständigkeit des Bundesamts für Korruptionsprävention erfolgen Präzisierungen. Außerdem werden auch im Korruptionsstrafrecht Wertequalifikationen eingeführt. Eine Änderung im Strafgesetzbuch betrifft nicht den Bereich Korruption: Bei bedingten Entlassungen aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe wird die Probezeit wieder auf zehn Jahre erhöht.

Klarstellungen bringt der Entwurf zunächst zum Begriff des Amtsträgers, der jede Person umfasst, die für den Bund, ein Bundesland, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, einen Sozialversicherungsträger, deren Hauptverband, einen anderen Staat oder eine internationale Organisation als Organ oder Dienstnehmer Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz wahrnimmt. Präzisierungen werden auch hinsichtlich von Veranstaltungen vorgenommen, an denen teilzunehmen Amtsträger nicht dem Korruptionsverdacht aussetzt. Veranstaltungen in diesem Sinn reichen "von fachlichen Veranstaltungen wie z.B. Konferenzen bis zu feierlichen Ereignissen wie z.B. Ballveranstaltungen", umfasst sind auch "Fortbildungsveranstaltungen, kulturelle, wissenschaftliche, sportliche, karitative oder sonst gesellschaftliche Veranstaltungen", wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Aber auch das "darüber hinaus übliche Umfeld" ist gemeint: Tagungsgebühr, Eintrittspreis, angemessene Unterkunft und Verpflegung.

Auch der betroffene Personenkreis, und zwar mit oder ohne angemessener Begleitung, wird genannt. Er reicht von Staatspräsidenten und Ministern über Sektionschefs bis zu besonders qualifizierten anderen Amtsträgern. In den Erläuterungen wird auch Aufklärung über ein weiteres Motiv der Novellierung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Korruption angeboten: "Die bestehenden Unklarheiten hinsichtlich der geltenden Gesetzeslage und die damit verbundene Unsicherheit und Sorge haben zu einer steigenden Zurückhaltung der Sponsoren geführt."

Der wiederholt verwendete Begriff der "Angemessenheit" wird ebenfalls erläutert: "Generell ist eine Leistung oder Zuwendung jedenfalls dann nicht sozialadäquat, wenn sie dienstrechtlich ausdrücklich verboten ist; umgekehrt ist sie jedenfalls sozialadäquat, wenn sie dienstrechtlich erlaubt ist." Und weiter wird in den Erläuterungen präzisiert: "Tritt der Amtsträger in seiner täglichen Routine redlich auf, sollen z.B. Kaffee, Mineralwasser, Brötchen etc. ebenso wenig strafrechtlich relevant sein, wie z.B. Trinkgelder für den Zusteller oder Rauchfangkehrer, ein Blumenstrauß für die Krankenschwester, eine allgemein übliche Flasche Wein etc."

FPÖ für Erhöhung der Zahl der Drogenspürhunde in Strafanstalten

In einem von Abgeordnetem Harald Vilimsky eingebrachten Entschließungsantrag (694/A[E]) verlangt die FPÖ, den "Einsatz von Drogenspürhunden weiterhin zu ermöglichen und die Anzahl der ausgebildeten Suchtmittelspürhunde von derzeit einem auf sechs anzuheben, damit diese in allen 28 Justizanstalten zum Einsatz kommen können". Die Antragsteller argumentieren mit der ihrer Ansicht nach "stark steigenden Anzahl von Suchtgiftmissbrauch" in den Strafanstalten. (Schluss)