Parlamentskorrespondenz Nr. 695 vom 23.07.2009

Vom Beamten-Dienstrecht bis zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Bundesrat tritt zur letzten Sitzung vor dem Sommer zusammen

Wien (PK) - Eine umfangreiche Tagesordnung hatte heute die Länderkammer zu bewältigen. Auf der Agenda standen so wichtige Themen wie das Arbeitsmarktpaket 2009, das Sozial-Rechtsänderungsgesetz 2009, eine StVO-Novelle, das Familienrechts-Änderungsgesetz und das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz.

Unter einem wurden verhandelt: die Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und die Änderung des Gehaltsgesetzes.

Offene Fragen zur Novelle des Beamtendienstrechts verhinderten eine Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Gesetz, erklärte Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O). Besonders störe seine Fraktion die mögliche Speicherung von Daten. Den Verbesserungen für LandeslehrerInnen hingegen würden die Grünen ebenso zustimmen wie der Änderung im Bereich der Pflege.

Bundesrat Wolfgang SODL (S/B) erinnerte an den "schwierigen und steinigen Weg" zur Novelle und dankte in diesem Zusammenhang den Mitgliedern des Datenschutzrats. Mit der Novelle würden sowohl den Interessen des Grundrechtsschutzes wie den Interessen der DienstgeberInnen und der DienstnehmerInnen Rechnung getragen, es lägen nunmehr die benötigten genauen Regeln für den Bundesdienst vor. Im Sinne des Schutzes der ArbeitnehmerInnen sollten ähnliche Bestimmungen in Ländern und Gemeinden und in der Privatwirtschaft eingeführt werden.

Ein gut organisierter öffentlicher Dienst brauche entsprechende Rahmenbedingungen, solche würden mit der Novelle geschaffen, erklärte Bundesrat Edgar MAYER (V/V). Die Vorgaben des Datenschutzrats seien mit der Novelle verwirklicht, Länder und Gemeinden sollten analoge Regelungen umsetzen. Zum Zugang der Landeslehrer zu den Bundespensionskassen äußerte sich Mayer ebenfalls zustimmend. In der neuen Regelung im Zusammenhang mit der Pflege sah der Bundesrat einen "sozialpolitischen Meilenstein".

Bundesrat Johann ERTL (F/N) kündigte ebenfalls seine Zustimmung zur Regelung der privaten Nutzung des Internets an. Das Gesetz sei ein "guter Kompromiss". Pensionierte Sachverständige, die noch mit "Methoden der Steinzeit" arbeiten, sollten nicht mehr beauftragt werden, forderte der Bundesrat.

Bundesrat Walter EBNER (B/K) kündigte für seine Fraktion ebenfalls Zustimmung an und beurteilte die Aussicht auf einen "gläsernen Menschen" als Gefahr, der aber durch das Gesetz abgewehrt werde. Auch die Öffnung der Bundespensionskassa für Landeslehrer sei positiv, doch sei zu hoffen, dass die Entwicklung in Richtung einer gemeinsamen Ausbildung weiter gehen werde. Auch hinsichtlich der Änderung in der Pflege äußerte Ebner Zustimmung.

Die Regelung bezüglich privater Nutzung des Internets wurde mehrheitlich nicht beeinsprucht. Die beiden anderen Gesetze – LandeslehrerInnen, Pflege – passierten die Länderkammer einstimmig ohne Einspruch.

Mit dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz würde zwar eine richtige Maßnahme gesetzt, sagte Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W), kritisierte aber, dass damit keine Bedingungen verbunden seien. Es seien davon etwas über 1.000 Unternehmen betroffen, die KMU hingegen – die besonders unter der Kreditklemme litten - kämen nicht an diese Mittel heran. Schennach forderte Staatssekretär Andreas Schieder auf, dem AWS die Banklizenz zu erteilen. Sollte der Staatssekretär Klarheit hinsichtlich der Richtlinien schaffen, würde die Fraktion der Grünen einer Zustimmung nahetreten.

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) wandte sich gegen ein "Auseinanderdividieren" von kleinen und großen Unternehmen. Es gehe bei der in Rede stehenden Vorlage um hunderttausende Arbeitsplätze, sagte der Redner und rekapitulierte die Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Krise. Die Banken würden allerdings vielfach die Kreditbestimmungen über Basel II hinaus erschweren.

Auf den ersten Blick sehe die Vorlage "nett" aus, meinte Bundesrat Johann ERTL (F/N), kritisierte aber, das die KMU wieder einmal im Stich gelassen würden. Es handle sich um eine Alibiaktion, um das Risiko der Großbanken zu minimieren. Ertl forderte eine verpflichtende Finanzkontrolle durch den Rechnungshof und Zweckbindung der Staatshaftung für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Der Redner kritisierte in diesem Zusammenhang auch die Wirtschaftskammer, die Kleinstunternehmen nicht helfe. Es brauche eine Befreiung der Wirtschaft von der Steuerlast und von der Bürokratie sowie von der "Zwangsmitgliedschaft".

Bundesrat Johann KRAML (S/O) ging ebenfalls auf die im Kampf gegen die Krise gesetzten Maßnahmen ein. Damit seien alle Gruppen und Betriebe gefördert worden, die gesamte Palette sei damit abgedeckt. Kritisch wandte sich Kraml gegen Basel II; hier gebe es Handlungsbedarf, weil Basel II zur Misere beigetragen habe.

Bundesrat Peter MITTERER (B/K) kritisierte ebenfalls, dass mit dem Gesetz nur die großen Banken und Unternehmen unterstützt würden und die KMU ausgeschlossen blieben. Im Gegensatz zu Bundesrat Ertl sprach Mitterer der Wirtschaftskammer Lob aus; es sei aber die Wirtschaft, nicht die Kammer und nicht die Politik, die Arbeitsplätze und Einkommen sichere. Mitterer kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER räumte eine Schwäche des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes ein, die sei sein Name. Es gehe darum, die Liquiditätsklemme zu überwinden, und zwar für Unternehmen, die einen längeren Zeithorizont hätten. Daher die Einschränkung auf Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen. In diesem Bereich gebe es 300.000 Arbeitsplätze, einschließlich der mittelbar betroffenen Unternehmen sogar 600.000. Es gehe um gesunde Unternehmen, die auch Haftungsentgelt zu entrichten hätten, und die entsprechende Informationen bereitstellen müssten. Zudem sei die Aktion mit November 2010 begrenzt. Bonitätszahlungen an Manager müssten beschränkt sein, wobei man sich am Bankenpaket orientiere. Für die KMU seien in den Konjunkturpaketen I und II zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, sagte Schieder. Bezüglich einer Banklizenz des AWS mahnte der Staatssekretär zur Vorsicht, es müssten noch Fragen geklärt werden. Bezüglich Basel II müsse man sehen, ob es nicht prozyklisch wirke.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) kündigte an, nach der Wortmeldung von Staatssekretär Schieder der Vorlage die Zustimmung zu erteilen.

Bundesrat Stefan ZANGERL (Liste Dinkhauser/T) betonte, die ArbeitnehmerInnen erwirtschafteten den Wohlstand – nicht die Politik und "die Wirtschaft". Die ArbeitnehmerInnen würden ebenfalls die Wirtschaft ankurbeln.

Die Vorlage passierte die Länderkammer mit Stimmenmehrheit.

In der Debatte über die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 und des Bewertungsgesetzes 1955 kündigte Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) zunächst die Zustimmung ihrer Fraktion zur Änderung des Bewertungsgesetzes an, weil diese sinnvolle Verwaltungsvereinfachungen bringe. Sie würde auch der Absetzbarkeit von Betreuungskosten behinderter Kinder gerne zustimmen, sagte Kerschbaum, müsse aber die Änderung des Gebührengesetzes ablehnen, weil nicht einzusehen sei, dass man Familien mit 30 € belaste, wenn ein Kind einen Reisepass brauche.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) begrüßte die Entlastung von Familien mit behinderten Kindern und sah darin einen weiteren Impuls für Familien mit behinderten Kindern nach der letzten Steuerreform. "Dafür ist jeder Euro gut angelegt", meinte der Redner und trat auch für die Gebührenermäßigung bei Kinder-Reisepässen bis zwölf Jahre ein. Die Bundesregierung setzt ihre Offensive zur Entlastung von Familien fort, die ÖVP stimmt aus ganzem Herzen zu, schloss Mayer. 

Bundesrat Johann KRAML (S/O) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und begrüßte zudem auch die Verwaltungsvereinfachung bei der Bewertung von Grundstücken.

Kein Einspruch.

In der Debatte über die Änderung des Universitätsgesetzes lobte Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) den Wissenschaftsminister Hahn für die deutliche Verbesserung des Verhandlungsklimas in der Universitätspolitik, kritisierte aber zugleich die Tendenz, den Universitäten unter dem Titel "Autonomie" die Verpflichtung zur Mängelverwaltung zuzumuten. Der Minister sollte sich stärker an den mutigen Visionen des Bundesrats Schnider orientieren, riet Schennach. Auch er vermisse ein grundlegendes bildungs- und forschungspolitisches Konzept, sagte der Bundesrat und sah in der Stärkung des Senats eine Stärkung der antiquierten Kurienuniversität. Gefragt sei laut Schennach aber eine moderne und partizipative Universität. Die Universitäten müssten immer mehr leisten, bekämen dafür aber immer weniger Budgetmittel.

Schennach forderte auch Maßnahmen gegen die soziale Diskriminierung an den Universitäten und hielt die Situation der Frauen für prekär: "Wo sind die Professorinnen, Dekaninnen und Rektorinnen?", fragte der Bundesrat. Auch beseitige die Novelle die Problematik der Kettenverträge nicht, merkte Schennach kritisch an und wiederholte: "Autonomie bedeutet mehr als die Verpflichtung zur Mängelverwaltung" - die Grünen stimmen nicht zu.

Bundesrat Andreas SCHNIDER (V/St) gab Schennach Recht und kündigte ebenfalls an, der Novelle nicht zuzustimmen. Bundesminister Hahn sei fähig, Konzepte zu entwickeln, lobte Schnider und trat nachdrücklich dafür ein, eine Bildungskonzept für den tertiären Sektor auszuarbeiten. Die vorliegende Novelle stelle eine kluge Fortschreibung des UG 2002 dar. Bei den Leistungsvereinbarungen hätte er sich größere Gestaltungsmöglichkeiten vorstellen können, merkte Schnider an und hielt es für notwendig, sich Gedanken über die Sicherung des medizinischen Personals für die Österreicher zu machen. Kritik übte Schnider an der Besetzung des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschulen, wo Politproporz herrsche, mahnte den Grundsatz der Freiheit von Lehre und Forschung auch für Pädagogische Hochschulen ein und appellierte an den Bundesrat, auch die Pädagogischen Hochschulen weiter zu entwickeln. 

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erinnerte an die vernichtende Kritik der Dekane der Universität Graz an der vorliegenden Novelle. Für die FPÖ kritisierte die Rednerin das Zurückdrängen der Autonomie an den Universitäten, insbesondere durch Einbehaltung von Mitteln, die im Rahmen der Leistungsvereinbarungen ausgeschüttet werden sollen. Dadurch werde der Einfluss des Ministeriums gestärkt, klagte die Rednerin. Zudem wandte sich die Rednerin gegen jede Quotenregelung. Es sei richtig, dass Frauen an den Universitäten unterrepräsentiert seien. Statt Quoten festzulegen, sollte man das Gleichbehandlungsgesetz besser nützen, sagte Mühlwerth. Weitere Kritik richtete sie gegen die Einschränkung des freien Hochschulzugangs in vielen Studieneingangsphasen. Es sei nicht nachvollziehbar, einerseits eine Erhöhung der Akademikerquote zu fordern und andererseits den Hochschulzugang in der Studienphase zu beschränken.

Bundesrat Reinhard TODT (S/W) sah Erfahrungen mit dem Universitätsgesetz seit 2002 in der Novelle berücksichtigt und sah die Studieneingangsphase als sinnvolle Verpflichtung der Universitäten, den Studierenden eine geeignete Studienwahl zu ermöglichen, positiv. Die freie Studienwahl werde dadurch nicht beeinträchtigt. Die Regelung der Masterstudien sei künftig genau zu beobachten, um die Entstehung eines Zweiklassensystems bereits im Ansatz zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern. Lobend erwähnte der Redner die Verbesserung der Studienbedingungen für Frauen und für berufstätige Studierende sowie den Entfall von Studiengebühren für Beihilfenbezieher. Die Vorlage enthalte eine Reihe wesentlicher Verbesserungen, denen er gerne zustimme, sagte Todt, gab Vorrednern aber in ihrer Forderung nach einer Weiterentwicklung des tertiären Bildungssystems Recht.

Bundesrat Walter EBNER (B/K) warf dem Minister vor, die große Zahl von Vorschlägen und Empfehlungen, die für eine Novellierung des Universitätsgesetzes vorliegen, nur sehr zögerlich umzusetzen. Generell sollte man die Ausbildung verbessern und die Autonomie der Universitäten stärken - das leiste das vorliegende Gesetz aber nicht. Die Leistungsvereinbarungen seien budgetär zu wenig bedeckt, klagte der Redner, der die Orientierungsphase positiv bewertete und in der Bildungspolitik auf Qualitätssicherung setzte. Zu diskutieren sei auch über den Hochschulplan und Standortfragen. Handlungsbedarf sah Ebner - wie Schnider - auch bei den pädagogischen Hochschulen. Er begrüße Forschungskompetenzen bei den Fachhochschulen, befürchtete aber eine Zurücknahme der Forschung an den Universitäten. Das BZÖ könne der Novelle nicht zustimmen.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) hielt Befürchtungen wegen der UG-Novelle für unberechtigt, würdigte die Aufwertung des Mittelbaus, die verbesserte Abstimmung zwischen Universitätsrat und Senat, die Maßnahmen zugunsten von Frauen und Maßnahmen zur Sicherung heimischer Interessen gegenüber deutschen Numerus-clausus-Flüchtlingen. Die Novelle sei gut vorbereitet worden und verdiene auch die Zustimmung des Bundesrates. Die allgemeine Bildungsdiskussion in Österreich sei fortzusetzen, sagte Köberl und gab seiner Freude über eine umfassende Debatte für einen Masterplan "Bildung" ab Herbst Ausdruck. 

Wolfgang SCHIMBÖCK (S/O) unterstrich die geistigen Ressourcen als wichtiges Eigentum des Landes für die Zukunft und stellte sich hinter die Forderung des Bundesrats Schnider nach einem bildungspolitischen Masterplan für Österreich. Aus der Sicht seiner Heimatstadt Linz betonte Schimböck das Engagement der Studierenden und Lehrenden an der Fachhochschule der oberösterreichischen Landeshauptstadt und verlangte, den Aspekt der Berufspraxis im Rahmen einer klaren Struktur stärker zu nutzen. Zu überdenken seien auch Standortfragen und insbesondere der Wunsch von Linz nach einer medizinischen Fakultät, für die Synergien mit der Medizintechnik genutzt werden sollten. Hinterfragen will Schimböck die Ursachen für die überlange Studiendauer in Österreich. Es gehe nicht an, dass Studierende auf der Suche nach Lehrveranstaltungen vor verschlossenen Türen stehen.

Bundesminister Johannes HAHN erinnerte an den Charakter einer Novelle, die Grundstrukturen eines guten Gesetzes nicht zu verändern. Das UG 2002 sei gut, Österreich werde darum international beneidet. Der Minister bekannte sich einmal mehr zur Übertragung von Kompetenzen an die Universitäten und zur Weiterentwicklung der Autonomie. Es würden nun klare Strukturen definiert, wie sie die Universitäten brauchten, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Hahns bildungspolitisches Ziel lautet, die Zahl der AbsolventInnen zu erhöhen. Dies setze voraus, die Gründe genau zu kennen, die maßgeblich dafür sind, dass Studierende ihr Studium abbrechen. In diesem Zusammenhang dürfe man nicht negieren, dass man insbesondere dort, wo deutsche Numerus-clausus-Flüchtlinge auf heimische Studierende stoßen, Zugangsregelungen brauche. Als Herausforderung für die Zukunft sah der Minister eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen Fachhochschulen und Universitäten. Man müsse "mit Humboldt brechen, um Humboldt neu definieren zu können", zeigte sich Minister Hahn überzeugt.

Kein Einspruch.

Im Zusammenhang mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 und dem österreichisch-deutschen Streitkräfteaufenthaltsabkommen dankte Bundesrat Harald REISENBERGER (S/W) den Soldaten und Soldatinnen zunächst für ihren Einsatz bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und hielt es für wichtig, dass jederzeit 10.000 Soldaten für Katastropheneinsätze, 800 Soldatinnen an der Ostgrenze und mehr als 2.000 Soldatinnen für Auslandseinsätze aufgeboten werden können, wo sie das internationale Ansehen Österreichs stärken. Als Fundament des Heeres sah Reisenberger die Grundwehrdiener und begrüßte die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen ebenso wie die Weiterentwicklung der sozialen Rechte der SoldatInnen. Das österreichisch-deutsche Streitkräfteaufenthaltsabkommen verbessere die Möglichkeit, Ausbildungssynergien zwischen Bundesheer und Bundeswehr zu nützen.

Bundesrat Franz Eduard KÜHNEL (V/W) schloss sich dem Dank an die Soldaten für den Hochwassereinsatz an. Die ÖVP begrüße den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit Deutschland bei der Ausbildung von Soldaten. Die Basis dafür schaffe ein österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen erläutert der Bundesrat. Seine Frage an den Verteidigungsminister bezog sich auf die Umbenennung der Parlamentarischen Bundesheerbeschwerdekommission in "Parlamentarische Bundesheerkommission".

Verbesserungen im Stellungswesen und beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus seien ebenso zu begrüßen wie der Ausbau der Rechtsberatung von Soldatinnen. Kritisch sah der Redner die neue Aufschubregelung für Grundwehrdiener und befürchtete eine Zweiklassengesellschaft: Lehrlinge einerseits und Studenten andererseits, da Studenten ihren Wehrdienst bis zum 28. Lebensjahr aufschieben können, dann aber vermehrt Untauglichkeit geltend machen oder hohe Kosten wegen familiärer Verpflichtungen verursachen. Kühnel warnte daher, die Türen beim Aufschub des Grundwehrdienstes allzu weit aufzumachen.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) begrüßte die Gleichstellung von Zivildienern und Grundwehrdienern bei der Aufschubregelung, wies auf den Stellenwert einer guten Ausbildung für das Bundesheer hin und zeigte sich überdies erfreut, dass die ursprünglich vorgesehenen weitreichenden Befugnisse nunmehr aus dem Militärbefugnisgesetz wieder gestrichen wurden.

Bundesminister Norbert DARABOS unterstützte die Änderungen des Gesetzes, verteidigte insbesondere die Regelungen hinsichtlich des Aufschubs und meinte zusammenfassend, die neuen Bestimmungen würden den Grundwehrdiener als Menschen in den Mittelpunkt stellen. Mit Nachdruck bekannte sich Darabos darüber hinaus zur allgemeinen Wehrpflicht, wobei er zu bedenken gab, einige Staaten, die nunmehr ein Berufsheer eingeführt haben, würden diesen Schritt schon bereuen.

Bei der Abstimmung wurde gegen das Wehrrechtsänderungsgesetz mehrheitlich und gegen das Abkommen mit Deutschland einstimmig kein Einspruch erhoben.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kritisierte in der Debatte zum Agrarrechtsänderungsgesetz die Milchmarktliberalisierung und argumentierte, damit werde man sich von den für die Milchbetriebe wichtigen kostendeckenden Erzeugerpreisen noch weiter entfernen. Als ungerecht empfand sie auch die Gestaltung der Betriebsprämien, bei der, wie sie bemängelte, große Betriebe wesentlich mehr erhalten würden als kleine. Im Pflanzenschutzmittelgesetz lehnte sie vor allem die Ausweitung der vereinfachten Zulassung ab und vermisste wirksame Kontrollen.

Bundesrat Reinhard JANY (V/B) sprach von einer dramatischen Lage auf dem Milchmarkt und begrüßte die Maßnahmen des Agrarrechtsänderungsgesetzes als wichtige Hilfe für die heimischen Milchbauern.

Bundesrat Peter MITTERER (B/K) konnte sich seinem Vorredner nicht anschließen und meinte vielmehr, die Milchmarktregelung würde zu Einkommensverlusten bei den Milchbauern führen, insbesondere die Saldierung sei nicht zufriedenstellend gelöst worden.

Bundesrat Josef KALINA (S/W) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion "ohne Begeisterung" an und erklärte, die SPÖ wolle sich nicht dem Vorwurf aussetzen, man lasse Gelder in Brüssel liegen. Kritisch setzte er sich mit dem Bauerbund, den Landwirtschaftskammern und dem Raiffeisensektor auseinander, wobei er feststellte, bei dieser von der ÖVP dominierten "Troika" blieben die Bauern auf der Strecke. Er bedauerte, dass es nicht möglich war, das Problem der Überlieferung auf dem Milchmarkt durch striktere Regelungen in den Griff zu bekommen und etwa diejenigen zu belohnen, die weniger anliefern.

Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH  sprach hingegen von einem entscheidenden Schritt zur Hilfe für die Milchbauern und erinnerte, ohne den heutigen Beschluss wäre es nicht möglich, die Mittel der EU für die Milchbauern aus Brüssel abzuholen. Er begrüßte vor allem auch, dass Österreich die EU nun dazu bewegen konnte, in den Milchmarkt einzugreifen. Berlakovich hob insbesondere das Einfrieren der Quotenerhöhung, die Milchkuhprämie und die Saldierungsregelung als positiv hervor. Im Übrigen rief der Minister zu einer Entideologisierung der "Groß-Klein"-Debatte über die Förderungen aus. Ziel sei es, dass möglichst viele Betriebe am Umweltprogramm teilnehmen, erklärte er. Wenn man an die großen Betriebe keine Prämien zahlt, dann würden sie sich nicht daran beteiligen, argumentierte er.

Bundesrat Ferdinand TIEFNIG (V/O) begründete die Krise auf dem Milchmarkt auch mit dem Produktaustausch und sah die EU gefordert, dafür zu sorgen, dass wieder Milchprodukte eingesetzt werden und nicht pflanzliche Austauschprodukte, für die der Urwald gerodet werden müsse.

Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) verteidigte den Raiffeisensektor, die Kammern und den Bauernbund gegen die Anschuldigungen des Bundesrates Kalina und betonte, hier handle es sich um Netzwerke, die sich tatsächlich für die Bauern einsetzen.

Bei der Abstimmung wurde gegen den Beschluss mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) lehnte die UVP-G-Novelle ab und warnte, die dadurch eingeführten verkürzten Verfahren würden nun Bürgerinitiativen und NGOs aussperren. Sie beklagte insbesondere, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen würden die Rechte von Bürgerinitiativen zu wenig beachtet, das Umweltministerium habe bei den Verfahren keine zentrale Rolle.

Bundesrat Georg KEUSCHNIGG (V/T) bezeichnete die österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungen als äußerst seriös, wies auf den damit verbundenen hohen Aufwand hin und meinte unter Hinweis auf die Wirtschaftskrise, die Politik treffe die Verpflichtung, die Verfahren zu optimieren. Wenn die hundertste Studie vorliegt, dann müsse einmal Schluss sein, formulierte Keuschnigg, der allerdings betonte, dabei dürfe es keinesfalls zu Eingriffen in die Rechte von Bürgern kommen.

Nach Bundesrat Johann ERTL (F/N) würde so gut wie jedes UVP-Verfahren positiv abgeschlossen. Mit der Novelle würden allerdings die Parteienrechte eingeschränkt. Die Verkürzung der Verfahrensdauer sei aus der Sicht der Wirtschaft zu begrüßen. Man sollte überlegen, UVP-Verfahren bereits in der Planungsphase einzuleiten. Im Blick auf die Anti-Atompolitik schwäche das Gesetz die Glaubwürdigkeit Österreichs, betonte Ertl. Kritisch wandte er sich auch gegen die Möglichkeit der Aufsplitterung von Vorhaben.

Bundesrat Hans-Peter BOCK (S/T) machte zunächst einen Ausflug in die Geschichte von Genehmigungen. Man dürfe das Kind nicht mit dem Bad ausschütten, verlangte er. Die Bürgerbeteiligung sei im UVP ausgezeichnet erhalten. Entscheidungen sollten die Interessen der Bevölkerung berücksichtigen, betonte Bock, dies werde durch die Novelle sicher gestellt.

Alle Parteien hätten in ihre Programme den Umweltschutz eingebaut, konstatierte Bundesrat Peter MITTERER (B/K). Daher sollte es möglich sein, Umweltgesetze einvernehmlich zu verabschieden. Der Bundesrat übte in diesem Zusammenhang Kritik an der Genese des Gesetzes und bemängelte u.a., dass die Beteiligungsrechte eingeschränkt würden. Seine Fraktion werde daher nicht zustimmen.

Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH räumte ein, dass das Thema polarisiere. Mit der Novelle sollten die Möglichkeiten der Wirtschaft verbessert, aber auch der Umweltschutz berücksichtigt werden. Diese Balance zu halten, sei gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten schwierig, doch sei die Balance gelungen. Manche Kritik – etwa mangelnde Parteienstellung – sei einfach unrichtig, sagte der Minister. Weder Bürger- noch Umweltinteressen seien beeinträchtigt. Er sei für "vernünftige Verfahren", betonte Berlakovich, dazu gehöre auch Entbürokratisierung und die Zusammenführung zu einem Verfahren. Neu sei das Verfahrensmonitoring, weil damit sichtbar werde, wodurch Verzögerungen zustande kommen. Entscheidend sei, dass nicht durch "öffentliches Interesse" andere Interessen gekippt worden seien.

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) betonte, die Wirtschaft könne mit dem neuen UVP-Gesetz leben; die Versorgungssicherheit sei durch die Materiengesetze gewährleistet.

Die Vorlage blieb mehrheitlich ohne Einspruch. (Forts.)


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