Parlamentskorrespondenz Nr. 705 vom 04.08.2009

Vorlagen: Soziales

FPÖ: Gleiche Funktionsdauer für Behindertenvertreter im öffentlichen Dienst und Personalvertreter

F-Abgeordnete verlangen, dass die Funktionsdauer der Behindertenvertrauenspersonen im öffentlichen Dienst (4 Jahre) an die Funktionsdauer der Personalvertreter (5 Jahre) angepasst wird, zumal nach dem Behinderteneinstellungsgesetz die Wahl der Vertreter tunlichst mit der Betriebsratswahl abzuhalten ist. (701/A[E])

Grüne treten für Änderung des Pensionskassengesetzes ein

Damit Anwartschafts- und Leistungsberechtigte in Pensionskassen ihre eigenen Ansprüche wahren können, verlangen G-Abgeordnete eine entsprechende Änderung des Pensionskassengesetzes. (709/A)

Bessere Berechnung der Witwen- und Witwerpension von G gefordert

Grün-Abgeordnete fordern in einem Entschließungsantrag, dass der Gegenüberstellungszeitraum zur Berechnung von Witwen- und Witwerpensionen auf zehn Jahre ausgeweitet wird. (711/A[E])

Grüne wünschen Kontrolle der zw. Maßnahmen zur Kurzarbeit

Die Grünen verlangen eine gesetzliche Sicherstellung, dass Verfahren über die Zuerkennung einer Kurzarbeitsbeihilfe einer Überprüfung durch eine Einrichtung unterzogen wird, die nicht dem Einfluss der Sozialpartner unterliegt; außerdem soll der Sozialminister halbjährlich dem Nationalrat einen Bericht über die Überprüfung der Gewährung von Kurzarbeit erstatten. (714/A[E])

Ferner soll die Inanspruchnahme von Beihilfen für Kurzarbeit an bestimmten Bedingungen geknüpft werden: an die genaue Beobachtung der Gewinnentwicklung der Unternehmen während der Inanspruchnahme der Beihilfen und zwei Jahre danach sowie an die Absolvierung einer Weiterbildung der KurzarbeiterInnen, besonders wäre das Nachholen von (Aus)Bildungsabschlüssen zu fördern. (715/A[E])

FPÖ will Blindenführhundeausbildung nach Schweizer Vorbild fördern

Der Sozialminister soll aus F-Sicht alle Maßnahmen treffen, um eine Förderung der Ausbildung und Nutzung von Blindenführhunden nach Schweizer Vorbild zu ermöglichen. In der Schweiz wird nämlich die Ausbildung dieser Hunde separat gefördert, auch die laufenden Kosten für die Inanspruchnahme eines solchen Hundes werden von der Invalidenversicherung getragen. (719/A[E]) (Schluss)


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