Parlamentskorrespondenz Nr. 758 vom 17.09.2009

EU-Unterausschuss: Kritische Stimmen zu Stockholm-Programm

Debatte darüber soll im Oktober fortgesetzt werden

Wien (PK) – Kritisch verlief auch die Diskussion im EU-Unterausschuss über die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienst der Bürger", worin eine tiefere Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz angestrebt wird. Der Ansatz der Kommission, die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt zu stellen, wurde jedoch grundsätzlich begrüßt.

Die Mitteilung enthält allgemeine Zielsetzungen, die dann im so genannten "Stockholm-Programm", das dem Haager Programm folgen soll, konkretisiert werden. Dieses Stockholm-Programm liegt jedoch noch nicht vor und wird laut Aussage von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in der zweiten Oktoberhälfte erwartet. Dies war unter anderem ein Grund dafür, dass die Diskussion darüber heute nicht beendet wurde, sondern im Oktober fortgesetzt werden soll. Die Abgeordneten hegen teils große Bedenken gegen die Vorhaben und wollen daher mit allen beteiligten Ressorts ausführlich über die einzelnen Aspekte diskutieren.

Zielsetzungen der Kommission

In ihrer Mitteilung nennt die Kommission vier politische Prioritäten: Die Förderung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger – Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten; Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger – Europa als Raum der justiziellen Zusammenarbeit; Schutz der Bürgerinnen und Bürger – Europa, das Schutz bietet (Intensivierung der Zusammenarbeit der Polizei- und Justizorgane); Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts – Europa der Solidarität.

Zu jedem Bereich listet die Kommission konkrete Maßnahmen auf, beispielsweise den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), bessere Ausschöpfung der finanziellen und rechtlichen Mittel im Kampf gegen Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie und umfassende und einheitliche Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Weitere Vorschläge betreffen das Zivil- und das Strafrecht im Hinblick auf Mindestnormen, Angleichung von Verfahren und gegenseitige Anerkennung, aber auch eine Erweiterung des Bildungsangebots für alle Rechtsberufe. Ein besonderes Anliegen stellt auch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität dar (Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Kinderpornographie, Cyberkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Drogenbekämpfung, Verringerung der terroristischen Bedrohung). Die Kommission spricht in diesem Zusammenhang von einer Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur, von einer wirksameren Zusammenarbeit der Polizeibehörden und einem Informationsmanagement. Schließlich befasst sich die Mitteilung mit Asyl und Einwanderung und fordert eine dynamische Einwanderungspolitik, die im Einklang mit Arbeitsmarktbedürfnissen steht, die Einführung eines Einwanderungskodex, der legalen Einwanderern einen einheitlichen Rechtsstatus garantiert, und eine wirksamere Eindämmung der illegalen Einwanderung.

Bandion-Ortner: Bestandsaufnahme vor Schaffung neuer Rechtsakte

Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner begrüßte das Ziel der Kommission, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht grenzüberschreitend zu erleichtern. Es wäre ein Vorteil, wenn jeder einen leicht verständlichen und effizienten Rechtsrahmen innerhalb der EU vorfindet, sagte sie. Bevor man jedoch neue Rechtsakte schafft, sollte in den Mitgliedstaaten und in der EU eine Bestandsaufnahme gültiger Rechtsakte vorgenommen werden. Erst aufgrund von Erfahrungen sollte man neue Rechtsakte schaffen.

Für sie habe die Verbesserung des Zugangs zum Recht absolute Priorität. Bandion-Ortner sah in diesem Zusammenhang vor allem im Bereich der modernen Technologien eine enorme Chance. So sei beispielsweise ein E-Justice-Portal geplant, wo man unter anderem ein Register für Dolmetscher und Sachverständige finden kann oder Firmenbücher abrufbar sind. Auch Einvernahmen über Videoaufnahmen würden mehr Effizienz bringen.

Gleichzeitig müsse man sich aber auch auf eine wirksamere Strafverfolgung im grenzüberschreitenden Bereich konzentrieren, stellte die Justizministerin fest. Das betreffe beispielsweise die Wirtschaftskriminalität und den Internetbetrug, weshalb eine gute Vernetzung notwendig sei. Man habe jedoch darauf zu achten, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben, dass eine Balance zwischen den Interessen des Einzelnen und des Datenschutzes einerseits und einer effektiven Strafverfolgung andererseits gewahrt wird, unterstrich die Justizministerin.

Bedenken der Abgeordneten

Abgeordneter Johann Maier (S) hielt eingangs fest, dass er eine umfassende Diskussion unter Einbeziehung des Justiz-, des Innen- und des Sozialressorts für unumgänglich halte. Ziel dieser intensiven Diskussion müsse es sein, eine Ausschussfeststellung unter breitem Konsens zu formulieren, da durch die Vorhaben der EU neue politische Felder berührt werden, die in Österreich noch nicht entsprechend diskutiert wurden. Maier sprach vor allem das datenschutzrechtliche Problem an und vertrat die Auffassung, dass zwischen dem begrüßenswerten Ansatz der Kommission in der gegenständlichen Mitteilung und der legistischen und politischen Praxis der letzten Jahre ein Widerspruch besteht. Man müsse sich angesichts der unterschiedlichen Standards in den Mitgliedländern auch eingehend mit der Frage befassen, wie der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verwirklicht werden kann, betonte Maier. Ein zentrales Problem liegt für ihn auch in den Passagen der Mitteilung zur Beweisanordnung.

Als eines der spannendsten und kontroversiellsten Themen bezeichnete Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) das geplante Stockholm-Programm. Einerseits sei es für die mobilen Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtig, ihre Rechte auch in anderen Staaten leichter wahren zu können. Andererseits bestehe aber die große Gefahr neuer Gemeinschaftsrechte, die das Subsidiaritätsprinzip untergraben. In den Mitgliedstaaten seien traditionell unterschiedliche Rechtssysteme gewachsen, und die EU-Vorhaben könnten zu einem Einfallstor für Zentralismus werden, befürchtete er. Schüssel nannte in diesem Zusammenhang die Frage des Status legaler Zuwanderer und die Asylverfahren. Österreich müsse sich daher in die Europäische Diskussion stark einbringen und zwar seitens aller Ministerien. Ihm schien daher die Schaffung einer "interministeriellen Task-Force" unbedingt notwendig.

Daraufhin reagierte Johannes Jarolim (S) mit dem Hinweis, man solle nicht so zögerlich diskutieren, sondern die Chance, in den internationalen Dialog einzutreten, erfassen und sie dazu nützen, eine Optimierung der Ist-Situation vorzunehmen. Jarolim hielt zum Beispiel die Rechtsdatenforschung in Österreich für wichtig. Er thematisierte auch die Abschöpfungen, die man als eine Einnahmequelle heranziehen könne, um weitere Verbesserungen im Justizbereich zu erzielen. Das könnte sich laut Jarolim wieder positiv auf die Senkung der Kriminalitätsrate auswirken.

Eine weitere Vertiefung innerhalb der EU wurde von Abgeordnetem Johannes Hübner (F) strikt abgelehnt. Das geplante Stockholm- Programm würde seiner Meinung nach zu einem Zentralisierungsschub führen und die nationalen Rechtssysteme zerstören. Seitens der FPÖ komme daher ein klares Nein zu diesem Vorschlag, unterstrich Hübner. Für ihn sind insbesondere die Passagen des Papiers, die die Gleichstellung betreffen, problematisch. Man würde das heimische System einer fremden Bürokratie angleichen, sollten die Vorhaben zur Antidiskriminierung Realität werden, mutmaßte Hübner. Die Punkte zu Einwanderung und Asyl klängen schön, sie kämen aber einer Einwanderungseinladung gleich, so sein Resümee.

Ähnlich ablehnend äußerte sich Abgeordneter Ewald Stadler (B). Der in der Mitteilung angekündigte Beitritt der EU zur EMRK nehme den Lissabon-Vertrag vorweg, stellte er fest. Erst dadurch würde die EU zu einem völkerrechtlichen Subjekt und könne als solches Verträgen beitreten. Diese Vorgangsweise der Kommission, vor dem irischen Referendum den Vertrag von Lissabon als gegeben anzusehen, sei inakzeptabel. Außerdem sei die EMRK schon jetzt anwendbar und Rechtsstandard der EU. Stadler kritisierte auch scharf die Vorhaben zur Antidiskriminierung, denn damit drehe man jede Debatte über den Missbrauch von Asylrecht ab. Auch die Forderung nach finanzieller Unterstützung von Alternativen zu den Haftanstalten ist Stadler zufolge nichts als Sozialromantik pur. Stadler warf dem Papier weiters vor, unter dem Vorwand der Antidiskriminierung die Meinungsfreiheit zu untergraben und dabei der Kriminalisierung bestehender Werteordnungen Tür und Tor zu öffnen. So könnten etwa Geistliche, die sich auf die Lehre der christlichen Kirche berufen, angeklagt werden, warnte er. Er lehnte auch das angedachte EU-weite Verfahren zur Sperrung von Bankguthaben ab. Alles in allem trägt die Mitteilung der Kommission für Stadler die Handschrift der "libertären" schwedischen Ratspräsidentschaft. Seitens seiner Fraktion brachte er im Sinne des vorher Gesagten eine Ausschussfeststellung ein.

Vorbehalte gegen die Pläne der EU, die Migrationspolitik vorwiegend an sich zu ziehen, kamen von Abgeordneter Marianne Hagenhofer (S). Diese Fragen sollten ihrer Meinung nach weiter der Entscheidung der Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben, zumal dies große Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte habe, die derzeit mit schweren Problemen zu kämpfen haben. Insbesondere müsse das Thema der zirkularen Migration mit dem Sozialminister diskutiert werden. Ihre Aussagen wurden auch von Abgeordnetem Stadler unterstützt.

Weitaus positiver wurden die Pläne der EU von den Grünen bewertet. Abgeordneter Albert Steinhauser befürchtete lediglich eine Fehlentwicklung im Bereich Datenschutz und Datenaustausch. Für ihn besteht die Gefahr einer europäischen Überwachungsstruktur, und er begründete dies mit den Aussagen der Kommission in der Mitteilung, die Zusammenarbeit mit den USA als Vorbild für die Datenübermittlung zu nehmen. Skepsis ist laut Steinhauser auch gegenüber einem europäischen Informationsmodell mit verstärkter Analysekapazität angebracht. Offensichtlich, vermutete der Grüne Abgeordnete, will man eine zentrale Plattform zum Datenaustausch schaffen. Die Folge davon sei, dass das Bedürfnis, noch mehr Daten zu speichern, steige, womit auch die Missbrauchsgefahr immer größer werde. In diesem Sinne brachte er einen Antrag auf Stellungnahme ein.

Trotz positivem Zugang kamen auch von Abgeordnetem Alexander Van der Bellen (G) kritische Bemerkungen. So hielt er vor allem die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Strafsysteme für naiv, zumal nicht einmal im Strafrecht einheitliche Grundprinzipien innerhalb der EU-Mitgliedstaaten herrschen. Er hinterfragte auch den Plan, im Reiseverkehr Privat- und Geschäftsreisende zu trennen. Für besonders bedenklich hielt er die Vorstellung, bei Visa-Anträgen die Bewertung des Risikos vorzunehmen, was seiner Meinung nach einer Umkehr der Unschuldsvermutung gleich kommt.

In einer kurzen Replik auf die Diskussion stellte Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner fest, dass sich die europäische Beweisanordnung als schwerfällig erwiesen habe. Der Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten sei bis 2011 umzusetzen, informierte sie, gleichzeitig bekräftigte sie die Notwendigkeit einer stärkeren Vernetzung bei der Strafverfolgung.

Die Diskussion über das Stockholm-Programm wurde abschließend einstimmig vertagt. (Schluss EU-Unterausschuss)