Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 24.09.2009

Anträge in Erster Lesung und Immunitätsangelegenheiten

Wien (PK) – Mitternacht war bereits vorüber, als die erste Sitzung des Nationalrats nach dem Sommer zu Ende ging. Ehe die Abgeordneten in einigen Immunitätsfragen zu entscheiden hatten, standen eine Reihe von Anträgen in Erster Lesung auf der Tagesordnung.

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) wies darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Antrag um Konsensmaterie handle. Es gehe um Anpassungen der Geschäftsordnung des Nationalrats an verschiedene Gesetzesänderungen und um ein Rederecht der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission im Verteidigungsausschuss. In Bezug auf die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen sprach sich Scheibner für die Schaffung eines Minderheitsrechts aus, seiner Auffassung nach muss gleichzeitig aber sichergestellt werden, dass vertrauliche Akten nicht an die Öffentlichkeit kommen und die Rechte von Auskunftspersonen gewahrt werden.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) erwartet sich vom Rederecht der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission im Verteidigungsausschuss "interessante Dialoge". Man wolle nicht glauben, mit welchen Problemen SoldatInnen im Heer konfrontiert seien, meinte er.

Abgeordnete Beatrix KARL (V) machte darauf aufmerksam, dass es in manchen Bereichen der Geschäftsordnung des Nationalrats Anpassungsbedarf gebe und sprach von "notwendigen und sinnvollen" Gesetzesänderungen. Zeugenschutz und Vertraulichkeit von Akten bei Untersuchungsausschüssen bezeichnete Karl auch als ein wichtiges Anliegen der ÖVP.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) wandte sich ebenfalls gegen den Bruch der Vertraulichkeit in Untersuchungsausschüssen.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) äußerte die Hoffnung, dass es im Geschäftsordnungskomitee bald "ernsthaft" über die Schaffung eines Minderheitsrechts auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verhandelt werde.

Dritter Nationalratspräsident Martin GRAF wies den Antrag 702/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Ermöglichung von Fernsehaufnahmen im Hauptausschuss

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER (S) machte geltend, dass das Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats bereits eine Reihe offener Punkte "abgearbeitet" habe. In Bezug auf den vorliegenden Antrag äußerte sie sich über die weitere Öffnung der EU-Verhandlungen im Hauptausschuss für die Öffentlichkeit erfreut und machte auf die Möglichkeit von Fernsehübertragungen aufmerksam. Zum Thema Untersuchungsausschuss merkte Prammer an, in Bezug auf die Vertraulichkeit von Akten treffe sie immer strikte und strenge Entscheidungen, nicht immer zur Freude des jeweiligen Untersuchungsausschusses.

Zweiter Nationalratspräsident Fritz NEUGEBAUER (V) hob hervor, dass die Arbeit im Geschäftsordnungskomitee "ergebnisorientiert" erfolge. Insgesamt nimmt Österreich bei den parlamentarischen Minderheitsrechten seiner Ansicht nach europaweit eine Vorreiterrolle ein. In Bezug auf die diskutierte Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch eine parlamentarische Minderheit forderte Neugebauer eine klare Verfahrensordnung und wandte sich dagegen, Untersuchungsausschüsse als Tribunale zu sehen.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) unterstützte den vorliegenden Antrag und bestätigte die Aussage seines Vorredners, wonach das Geschäftsordnungskomitee bemüht sei, auf Verbesserungen der Geschäftsordnung des Nationalrats hinzuwirken. Was Untersuchungsausschüsse betrifft, sprach er sich für eine Orientierung am deutschen Modell aus.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) erwartet sich von der vorgesehenen Änderung der Geschäftsordnung in Bezug auf die so genannten "Europatage" interessantere und kurzweiligere Debatten. Vielleicht komme in weiterer Folge auch noch das vom BZÖ gewünschte eingeschränkte Rederecht von Europa-Abgeordneten im Plenum des Nationalrats, sagte er.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) gab zu bedenken, dass sich die bisherigen Europa-Debatten im Nationalrat kaum von innenpolitischen Debatten unterschieden hätten. Umso mehr bedauerte er, dass auch in Zukunft EU-Parlamentarier kein Rederecht im Nationalrat erhalten. Das sei auch der Grund, warum die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnten, skizzierte Brosz.

Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) hielt fest, je leichter jemand Zugang zu Informationen habe, desto eher nehme er am politischen Leben teil. In diesem Sinn begrüßte sie die vorgesehene größere Transparenz der EU-Beratungen im Hauptausschuss des Nationalrats.

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER wies den Antrag 705/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Grüne gegen Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) sprach sich dafür aus, die Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern abzuschaffen. Er wies darauf hin, dass die geltenden Beiträge zu erheblichen finanziellen Belastungen der Eltern führen können.

Abgeordnete Christine LAPP (S) machte darauf aufmerksam, dass über das Thema schon länger diskutiert werde und verwies u.a. auf einen einstimmigen Entschließungsantrag des Gesundheitsausschusses zum Thema Verpflegungskostenbeitrag.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) trat für eine Lösung des Problems im Zuge der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen ein. Es sei für Eltern ohnehin schon ein Problem, wenn ihr Kind ins Krankenhaus müsse, sagte sie, dazu kämen noch finanzielle Belastungen.

Auch Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) äußerte sich zustimmend zum Anliegen der Grünen.

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER wies den Antrag 627/A dem Sozialausschuss zu.

G- Antrag : automatische Indexanpassung für Inhaber von Opferausweisen

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) erinnerte daran, dass der Steuerfreibetrag für BezieherInnen von Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz seit dem Jahr 1986 nicht mehr an die Inflationsrate angepasst worden sei und forderte eine entsprechende Anhebung.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) machte darauf aufmerksam, dass 2.000 bis 2.500 Menschen vom Antrag der Grünen betroffen wären. Sie bedauerte, dass es im Zuge der Steuerreform zu keiner Einigung gekommen sei.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) unterstrich, dass es für Opfer des Nationalsozialismus zahlreiche verschiedene Leistungen gebe, die es in der Diskussion zu berücksichtigen gelte.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sprach sich dafür aus, auch die Steuerfreibeträge für außergewöhnliche Belastungen anzuheben.

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER wies den Antrag 664/A dem Sozialausschuss zu.

Immunitätsangelegenheiten

Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) verwies darauf, dass es im Fall des Auslieferungsbegehrens gegen Abgeordneten Öllinger um Bespitzelungsvorwürfe der FPÖ gegen die Grünen gehe. Im Zusammenhang mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses hat man sich ihm zufolge darauf verständigt, entgegen den Usancen die Immunität in diesem Fall aufzuheben.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) bezeichnete die Aufhebung der Immunität Öllingers als "Akt der politischen Hygiene". Es könne nicht sein, unter dem Deckmantel der Immunität Bespitzelungen vorzunehmen, betonte er.

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) nahm zu den Auslieferungsbegehren gegen BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner Stellung und übte in diesem Zusammenhang Kritik am Landesgericht Klagenfurt, das die Anträge gestellt hat. Seiner Ansicht nach wären die Auslieferungsbegehren nicht notwendig gewesen, weil offensichtlich sei, dass kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlungen und der Abgeordnetentätigkeit Petzners bestehe. Strutz zufolge wird in diesen Fällen die Immunität missbräuchlich gegen einen Abgeordneten eingesetzt.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) kündigte an, die Grünen würden mit großer Mehrheit dem Auslieferungsbegehren gegen Abgeordneten Öllinger zustimmen. Grundsätzlich zeigte er allerdings kein Verständnis für die behördliche Verfolgung Öllingers, weil seiner Auffassung nach nichts auf eine Anstiftung Öllingers zum Amtsmissbrauch hindeute. Für ihn ist es nicht zulässig, jedem Abgeordneten Anstiftung zu unterstellen, der vertrauliche Unterlagen zugespielt bekomme.

Abgeordneter Harald WALSER (G) hielt fest, der Fall Öllinger sei ein klassischer Fall für die parlamentarische Immunität. Der Nationalrat breche in diesem Fall völlig mit seiner bisherigen Auslieferungspraxis, sagte er. Nach Ansicht Walsers ehrt es Öllinger, dass dieser selbst für eine Auslieferung eintrete, er, Walser, werde dieser aber nicht zustimmen, weil er sie für eine falsche Entscheidung halte.

Abgeordneter Otto PENDL (S) trat für eine grundlegende Debatte über die Immunität von Abgeordneten ein und gab zu bedenken, dass mehrere Facetten zu diskutieren seien. Er zeigte etwa kein Verständnis dafür, dass gegen einen Abgeordneten ermittelt wird, wenn er im Nationalrat bestimmte Aussagen mache.

Bei der Abstimmung folgte der Nationalrat der Empfehlung des Immunitätsausschusses und stimmte der behördlichen Verfolgung von Abgeordnetem Karl Öllinger (G) wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch und zur Verletzung des Amtsgeheimnisses zu. Auch für Ermittlungen gegen BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner gaben die Abgeordneten grünes Licht, nachdem der Immunitätsausschuss in seinen beiden Berichten festgehalten hatte, dass allein schon aus zeitlichen Gründen kein Zusammenhang zwischen dem behaupteten Delikt der üblen Nachrede und der Abgeordnetentätigkeit Petzners bestehen kann. Abgelehnt wurde hingegen die behördliche Verfolgung von Peter Westenthaler, gegen ihn wollte die Staatsanwaltschaft Wien ebenfalls wegen übler Nachrede ermitteln.

Schließlich wurden vom Nationalrat zwei Fristsetzungsanträge des BZÖ abgelehnt. Das BZÖ wollte dem Rechnungshofausschuss zur Behandlung des Antrags 768/A und dem Verfassungsausschuss zur Behandlung des Antrags 767/A eine Frist bis zum 20. April 2010 setzen. In beiden Anträgen geht es um Gemeindeprüfungen durch den Rechnungshof.

In Anschluss an die Sitzung des Nationalrats fand eine weitere (38.) Sitzung des Nationalrats statt, die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen diente. (Schluss)