Parlamentskorrespondenz Nr. 949 vom 05.11.2009

Ministerin Bandion-Ortner gegen Vorverurteilung von StaatsanwältInnen

Dringliche Anfrage der Grünen bei Nationalrats-Sondersitzung

Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer eröffnete die 43. Sitzung des Nationalrats, die auf Verlangen der Opposition einberufen wurde und teilte mit, dass die Grünen eine Dringliche Anfrage an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner mit dem Titel "Regierungsjustiz und Ministerblockade" (3556/J) gerichtet haben.

Abgeordneter Peter PILZ (G) reagierte zunächst auf Kritik in der Öffentlichkeit, der Nationalrat würde sich in der heutigen Sondersitzung mit sich selbst befassen, statt mit der größten Krise der Universitäten in der österreichischen Bildungsgeschichte. Pilz meinte demgegenüber, zwischen der Weigerung "der ÖVP und der ihr angegliederten SPÖ", die (ehemaligen) Minister Strasser, Berger, Darabos, Fekter und Bandion-Ortner im Untersuchungsausschuss aussagen zu lassen, und der Bildungspolitik der Bundesregierung bestehe in Wahrheit ein Zusammenhang. So wie sich Wissenschaftsminister Hahn vor seiner "Flucht nach Brüssel" weigere, mit den StudentInnen Kontakt aufzunehmen und die dringend benötigten 200 Mio. € für die Universitäten aufzutreiben, blockierten die Regierungsparteien den Untersuchungsausschuss mit der Weigerung, fünf MinisterInnen im Untersuchungsausschuss zu ihrer politischen Verantwortung zu befragen. Pilz erinnerte an das politische System, das unter dem ÖVP-Innenminister Strasser etabliert worden sei, das schwarz-blauen MinisterInnen signalisiert habe: "Ihr könnt alles tun, ihr könnt Dienststellen politisch umfärben und Staatsvermögen zugunsten eurer Freunde verschleudern, ohne Gefahr zu laufen, wegen Amtsmissbrauch angeklagt zu werden, denn wir haben eine Regierungsjustiz geschaffen".

Die dramatische Entwicklung der Kriminalität in Wien während der letzten Jahre, die explosionsartige Zunahme der Einbruchsdiebstähle führte der Abgeordnete direkt auf diese Entwicklung zurück. Die parteipolitisch motivierte Umfärbung des Sicherheitsapparats in der Ära Strasser habe, so Pilz, die öffentliche Sicherheit gefährdet. Eine führungslose, desorientierte und demotivierte Kriminalpolizei sei Folge dieser Politik. Zu dieser "Regierungsjustiz" gehöre auch eine Staatsanwaltschaft, die wichtige Hinweise, beispielsweise auf die so genannten "Strasser-Emails" oder auf Hinweise in der BUWOG-Affäre einfach "vergesse". Auf Vorwürfe wegen Missständen in der Staatsanwaltschaft Wien, insbesondere in deren politischer Abteilung, reagiere die Justizministerin aber lediglich mit der Aussage, alles sei in Ordnung oder: "Der Untersuchungsausschuss ist ein Tribunal".

Die Oppositionsparteien müssen das Geschenk, das ihnen der Wähler machte, als er SPÖ und ÖVP die Zweidrittelmehrheit nahm, nun klug nützen, um ihre parlamentarische Kontrollaufgabe wahrzunehmen und die Bürger vor dem Machtmissbrauch von SPÖ und ÖVP zu schützen. FPÖ, Grüne und FPÖ hätten keine politische Allianz, sondern eine parlamentarische Notwehrgemeinschaft gebildet, um gegen den Machtmissbrauch von ÖVP und SPÖ wirkungsvoll vorgehen zu können. Es gelte, eine weitere parteipolitisch motivierte Umfärbung des Sicherheitsapparats zu verhindern, weil dies die öffentliche Sicherheit gefährde.

Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER zeigte sich froh über die Gelegenheit, auf die Vorwürfe der Oppositionsparteien reagieren und öffentlich Stellung nehmen zu können, zumal die Staatsanwaltschaft "ins Gerede gekommen ist". Einleitend erläuterte die Bundesministerin die letzte große Strafprozessreform, die den StaatsanwältInnen eine neue Funktion und wichtige neue Aufgaben im Strafverfahren, insbesondere auch im Vorverfahren gegeben habe. Diese umfangreiche Reform sei trotz einer dünnen Personaldecke gut umgesetzt worden, lobte die Ministerin und bat die Abgeordneten, sie in ihrem Bemühen um eine ausreichende personelle Ausstattung der Justiz zu unterstützen. Sie bemühe sich sehr um eine Entbürokratisierung der Abläufe und um den Einsatz moderner Technik in der Justizverwaltung, sicherte die Ministerin den Abgeordneten zu.

"Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler", räumte die Ministerin ein und erinnerte an ihre Anordnung, alle Vorwürfe genau zu überprüfen und die richtigen Lehren und Konsequenzen aus Fehlern zu ziehen. Die Kontrolle in der Staatsanwaltschaft funktioniere hervorragend, und in der Weisungspraxis ihres Ressorts herrsche volle Transparenz. "Es gibt keinen politischen Missbrauch des Weisungsrechts", stellte die Ministerin klar. Weisungen erfolgten ausnahmslos schriftlich, dem Parlament werde über Weisungen berichtet und die VolksanwältInnen können Einsicht nehmen.

Zur Arbeit des Untersuchungsausschusses meinte Ministerin Bandion-Ortner, man sollte vermeiden, die Gerichte in ihrer Arbeit zu  beeinträchtigen und das Strafrecht für politische Botschaften zu missbrauchen. Den Vorwurf einer Politjustiz wies die Ministerin ebenso vehement zurück wie die Behauptung, StaatsanwältInnen seien Instrumente politischer Parteien.

In ihren detaillierten Ausführungen auf die insgesamt 47 Fragen der Abgeordneten führte die Justizministerin aus, Abgeordneter Peter Westenthaler (B) hätte im Zusammenhang mit der "Rufdatenrückerfassung", die richterlich genehmigt war, durchaus Rechtsschutzmöglichkeiten gehabt. Als "Zeuge" - und nicht als "Beschuldigter" - sei Westenthaler behandelt worden, weil kein strafrechtlicher Verdacht gegen ihn bestanden habe. In ihren Äußerungen zur Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft sehe sie sich einerseits dem Vorwurf ausgesetzt, zu wenig Kritik geübt zu haben, andererseits aber auch die Staatsanwälte zu wenig verteidigt zu haben. Sie habe jedenfalls eine Dienstaufsichtsprüfung veranlasst, teilte die Ministerin mit, die sich, wie sie sagt, um eine äquidistante Haltung im Sinne ihres richterlichen Selbstverständnisses bemühe. Verfehlungen der Staatsanwaltschaft seien nicht festgestellt worden, sie riet daher dazu, das Ergebnis der diesbezüglichen Überprüfungen abzuwarten. Es bestehe auch keinerlei Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Den Vorwurf des Amtsmissbrauchs wies die Ministerin auch in Zusammenhang mit den so genannten "Strasser-Mails" zurück. Hier räumte sie Fehler des Staatsanwalts ein, die sich aber inhaltlich nicht ausgewirkt hätten, weil es keinen Amtsmissbrauch darstelle, wenn Posten mit ausreichend qualifizierten Personen besetzt werden.

Die Unterstellung, sie sei bei der Organisationsreform in ihrem Ressort nach parteipolitischen Gesichtspunkten vorgegangen, wies Bundesministerin Bandion-Ortner entschieden zurück. Abschließend warnte die Ministerin vor Vorverurteilungen von StaatsanwältInnen, verwies auf laufende Untersuchungen und sagte den Abgeordneten zu, Konsequenzen aus Fehlleistungen ziehen und die Ergebnisse des von ihr eingesetzten Expertenrats sehr ernst nehmen zu wollen. Ihr Weisungsrecht gegenüber den StaatsanwältInnen verteidigte die Ministerin als ein wichtiges Instrument der Kontrolle und meinte zur Forderung nach einer Auflösung der politischen Gruppen in den Staatsanwaltschaften, man sollte diese Diskussion mit fachlichen Argumenten führen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) meinte, der Vortrag der Ministerin werfe mehr Fragen auf als er beantworte. Der Redner erläuterte die Hintergründe, die zum Untersuchungsausschuss geführt hatten und meinte, es wäre mehr als begrüßenswert, wenn die Ministerin, aber auch der Beamte, der diesen Vortrag geschrieben habe, in den Untersuchungsausschuss kämen.

Das Kalkül der ÖVP, den Untersuchungsausschuss mit einer Verweigerungshaltung auszuhebeln, sei nicht aufgegangen, der gegenwärtige Zustand sei nicht länger tragbar. Die Ministerin fragte der Redner, ob sie prinzipiell bereit sei, in den Ausschuss zu kommen, und erklärte sodann, die Ministerin dürfe seitens ihrer Fraktion gar nicht in den Ausschuss kommen, da sonst auch andere ehemalige MinisterInnen kommen müssten. Abschließend kritisierte der Mandatar, dass es bei den in Rede stehenden Fällen schlampige Ermittlungen gegeben habe, weshalb es umso nötiger ist, diese Dinge im Untersuchungsausschuss klären zu können. Dies sei auch dann nötig, wenn man wirklich aus den gemachten Fehlern lernen wolle.

Abgeordneter Josef CAP (S) zeigte sich hingegen mit der Entwicklung sehr zufrieden. Man sei zu einer Sondersitzung zusammengekommen, bei der 47 Fragen gestellt und in der Folge durch die Ministerin auch beantwortet wurden. Das sei lebendige Demokratie, und das solle man nicht madig machen.

Alle Fraktionen hätten diesen Untersuchungsausschuss beschlossen, nun gelte es, die Arbeit dieses Ausschusses auch in den Augen der Bevölkerung und der Medien positiv wahrnehmbar zu machen. Denn etliche positive Ergebnisse habe er bereits gezeitigt, wie er auch wertvolle Anregungen für das weitere Vorgehen liefere. Zu den Vorfällen selbst sagte Cap, er vertraue auf die Arbeit der unabhängigen Justiz, wo die Dinge ihren Gang gehen würden.

Abgeordneter Werner AMON (V) erinnerte gleichfalls daran, dass alle Parteien diesen Untersuchungsausschuss gewollt hätten, allerdings versuchten zwei Fraktionen, die Grünen und das BZÖ, aus diesem Ausschuss eine Politshow zu machen, was diesem wichtigen Instrument eine schwere Beschädigung zufügen könne.

Konkret fragte Amon den Abgeordneten Pilz, wie er überhaupt in den Besitz privater E-Mails komme. Gerade die Grünen gerierten sich stets als Hüter des Datenschutzes, doch wenn sie sich einen politischen Nutzen versprächen, agierten sie ganz anders. Abschließend rechtfertigte der Redner die von seiner Fraktion im Ausschuss gewählte Vorgangsweise und dankte dem Ausschussobmann für seine konstruktive Vorsitzführung. Schließlich brachte er einen S-V-Entschließungsantrag betreffend Reform des strafgerichtlichen Vorverfahrens im Lichte der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses ein.

Abgeordneter Martin GRAF (F) warnte davor, die Staatsanwaltschaft als politisches Instrument wider die Opposition einsetzen zu wollen. Genau darum gehe es ja in diesem Untersuchungsausschuss, und da beruhigten ihn die Wortmeldungen von Cap und der Ministerin nicht gerade. Der Bürger habe ein Recht darauf, dass die Behörden ihre Arbeit machten, und dazu zählten natürlich auch das Ministerium, die Staatsanwaltschaft und eben der Untersuchungsausschuss dazu. Diese Instrumentarien müsse man mit konkretem Leben erfüllen. Ein Untersuchungsausschuss trage nämlich wesentlich zur politischen Hygiene in einem Lande bei.

Wer die politische Kontrolle behindere, hielt Graf fest, der mache der Korruption auch noch die Räuberleiter. Das müssten alle bedenken. Der Parlamentarismus dürfe nicht aus dem Gesetzwerdungsprozess ausgeschaltet werden, aktuelle Fehlentwicklungen, etwa Vorlagen ohne Begutachtungsverfahren oder die Situation im Bildungsbereich, würden zu Recht von der Bevölkerung kritisiert. Die Regierung schaffe sich eine kontrollfreie Zone, diese Tendenz aber müsse abgestellt werden.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) brachte seine Unzufriedenheit über die Anfragebeantwortung zum Ausdruck, da viele Punkte ungeklärt geblieben seien, vor allem hinsichtlich der Postenbesetzungen durch den seinerzeitigen Bundesminister Strasser. Die Dokumente, die dem Ausschuss zur Verfügung stünden, sprächen eine andere Sprache, dort wäre eine solche Beantwortung daher auch nicht möglich.

Der Redner kritisierte den "schwarzen Machtmissbrauch" und appellierte an die SPÖ, es zu ermöglichen, dass sich die Verantwortlichen dafür im Ausschuss auch verantworten müssten. Denn wer die Verfassung bricht, der müsse auch vor dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Für Machtmissbrauch dürfe es in diesem Land keinen Platz geben, schloss Stadler, und daher müssten die Verantwortlichen in den Untersuchungsausschuss. Solange dies nicht der Fall sei, werde es weiter Sondersitzungen geben, kündigte der Redner an.

Bundesministerin Maria Theresia FEKTER unterstrich gegenüber ihrem Vorredner, dass kein Beweis für Machtmissbrauch in den Akten gefunden werden konnte. Auch die Anklagebehörde habe in Übereinstimmung mit der Ermittlungsbehörde keinen Hinweis auf Amtsmissbrauch oder Machtmissbrauch bei der Postenbesetzung gefunden; daher sei dieses Verfahren auch eingestellt worden.

Ministerin Fekter wies sodann darauf hin, dass am 1.1.2008 die Strafprozessordnung in Kraft getreten ist, wodurch eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei ermöglicht wurde. Kooperationen gebe es nicht nur im Rahmen der Ermittlung und Aufklärung von Fällen, sondern z.B. auch im Bereich der DNA-Analysen und der Gutachten. Es wurde zudem ein gemeinsamer Qualitätszirkel eingerichtet. Nach zwei Jahren der Beobachtung des neuen Systems habe man festgestellt, dass einige Bereiche sehr gut funktionieren, aber dass die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden noch weiter intensiviert werden müsse. Sie begrüße daher den Entschließungsantrag, der im Hinblick auf die neue Strafprozessreform eine Evaluierung vorsieht.

Was die Korruptionsbekämpfung angeht, so handle es sich dabei um ein sehr gutes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Justiz- und Innenressort. Neben der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft wird es in Hinkunft auch eine Antikorruptionsbehörde geben, die am 1.1.2010 operativ tätig wird, informierte Fekter. Die Opposition müsse zur Kenntnis nehmen, dass die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungsbehörden hervorragend kooperiert und dass die Kriminellen der justiziellen Bestrafung zugeführt werden.

In Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung protestierte zunächst Abgeordneter Martin GRAF (F) dagegen, dass MinisterInnen, an die die dringliche Anfrage nicht gerichtet ist, überlang die Redezeit während der Fernsehzeit in Anspruch nehmen. Nach Auffassung der Abgeordneten Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) habe Ministerin Fekter die entscheidende Frage nicht beantwortet. Nämlich, warum redet sie hier und nicht im Untersuchungsausschuss? Auch Abgeordneter Ewald STADLER (B) kritisierte die Vorgangsweise von Ministerin Fekter. Mit ihrem "Redeschwall", der mit der Dringlichen nichts zu gehabt habe, wollte sie versuchen, zu verhindern, dass in der Fernsehzeit über die Sache selbst, nämlich den Machtmissbrauch der ÖVP, gesprochen werde. Abgeordneter Karlheinz KOPF (V) widersprach seinen VorrednerInnen und wies darauf hin, dass die dringliche Anfrage auch in einigen Punkten das Innenressort betreffe. Außerdem war es der Wunsch der Opposition, dass die Sitzung bereits um 11 Uhr beginnt, obwohl man wusste, dass der ORF die Übertragung um 13 Uhr unterbrechen musste. Abgeordneter Josef CAP(S) gab zu bedenken, dass in den ORF-Übertragungszeiten die Opposition immer überproportional berücksichtigt werde.

Auch wenn es noch so oft bestritten werde, bestehe der Vorwurf, dass man es in Österreich mit Politjustiz bzw. sogar mit Parteipolitjustiz zu tun hat, meinte Abgeordneter Werner KOGLER (G). Das große Problem bestehe zudem darin, dass nicht der Missbrauch bekämpft werde, sondern die Aufdecker und Aufdeckerinnen der Missstände. Es gebe genug Belege dafür, dass der ehemalige Innenminister Strasser Postenbesetzungen via Parteibuch durchgeführt habe, zeigte Kogler auf. Es sei daher unabdinglich, dass er in den Untersuchungsausschuss vorgeladen werde. Dass Österreich hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung einigen Nachholbedarf hat, beweise auch die Tatsache, dass es in den diversen Rankings immer weiter nach unten rutsche. Österreich sei in Gefahr, auf den Status eines Entwicklungslands zurückzufallen, warnte der G-Mandatar.

Abgeordneter Otto PENDL (S) bezweifelte, dass dem Hohen Haus mit der heutigen Debatte ein guter Dienst erwiesen wurde. Wenn die parlamentarische Arbeit ernst genommen werde, dann müssten die Fakten sachlich aufgearbeitet und nicht nur versucht werden, politisches Kleingeld zu schlagen. Was die Emails des ehemaligen Innenministers Strasser angeht, so habe man diese schon im letzten Untersuchungsausschuss erörtert, gab Pendl zu bedenken. Er appelliere an alle Abgeordneten, das so wichtige Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht dazu missbrauchen zu wollen, eine Politshow abzuziehen.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) schloss sich großteils den Ausführungen seines Vorredners an. Die heutige Sitzung habe abermals bewiesen, dass es der Opposition nicht um Inhalte und Wahrheitsfindung gehe, sondern um ein Politspektakel. Wenn man sich z.B. dagegen wehre, dass sich eine Ministerin vor dem Fernsehpublikum zu Wort meldet, um objektiv über die Faktenlage zu berichten, dann akzeptiere man die grundlegenden parlamentarischen Regeln nicht. Auch das Immunitätsgesetz könne nicht als Schutzgesetz für oppositionelle Abgeordnete angesehen werden, um allfällige Straffälligkeiten abzudecken und lebenslang zu pardonieren, warnte Donnerbauer.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) fragte die Ministerin, wie die politische Verantwortlichkeit geklärt werden könne, wenn keine PolitikerInnen in den Untersuchungsausschuss geladen werden können. Sodann ging Rosenkranz auf einen Artikel in den Salzburger Nachrichten vom 4.11.2009 ein, in dem sich Staatsanwälte zu Wort gemeldet haben. Sie vertraten die Ansicht, dass nicht die in die Kritik geratenen Justizvertreter beschuldigt werden sollten, sondern einzelne Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur Spitzelaffäre, die unverhohlen Einfluss auf anhängige Strafverfahren nahmen. Er möchte wissen, um welche MandatarInnen es sich dabei handelt, unterstrich Rosenkranz. Die Ministerin sollte sich auch fragen, warum immer wieder Informationen aus dem Bereich der Justiz in Hochglanzmagazine gelangen. Nach Ansicht von Rosenkranz fehlen eindeutig die Konsequenzen; niemand habe etwas von Disziplinarverfahren oder Ähnlichem gehört.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) zeigte sich enttäuscht über die Entwicklung, welche die Justizministerin genommen habe. Diese sei mit viel Energie ihr Amt angetreten und habe frischen Wind versprochen, doch davon sei nun nur noch wenig zu spüren. Damit sich dieser Eindruck nicht verfestige, brachte er einen Entschließungsantrag ein, wonach Innen- und Justizministerin dem Untersuchungsausschuss drei Termine nennen sollten, an denen sie dem Ausschuss Rede und Antwort stehen könnten.

In der Sache selbst forderte der Redner entsprechende Konsequenzen, denn es dürfe im Sinne der Grund- und Menschenrechte nicht sein, dass die Justiz parteipolitisch missbraucht werde. Das Hohe Haus müsse ermächtigt werden, die Staatsanwaltschaft zu kontrollieren, das sollte die Konsequenz aus den vorliegenden Fakten sein, schloss der Mandatar.

In einer zweiten Wortmeldung wiederholte Abgeordneter Peter PILZ (G) seine Vorwürfe in Richtung der Leitung des Innenministeriums. Es gelte, wie ja auch die Justizministerin festgestellt habe, die politische Verantwortung zu klären, und das geeignete Instrument hiefür sei eben der Untersuchungsausschuss, weshalb er seine Forderungen noch einmal unterstreiche. Denn die Frage der politischen Verantwortung müsse endlich geklärt werden. Solange werde man die parlamentarische Notwehr fortsetzen, kündigte Pilz an.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) konzedierte, dass in dieser Angelegenheit tatsächlich nicht alles ein Ruhmesblatt sei. Doch solle man dafür nicht die Staatsanwaltschaft verantwortlich machen, denn die Staatsanwaltschaft sei dem Justizministerium weisungsunterworfen, und diesen Umstand dürfe man bei der Betrachtung der Causa nicht außer Acht lassen.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) meinte, die heutige Debatte zeichne ein Sittenbild der Zustände in diesem Land. Man habe die Aufgabe, die Menschen auf diese Zustände hinzuweisen, und man habe den moralischen Auftrag, die politische Verantwortung dafür zu klären. Das Instrument des Untersuchungsausschusses müsse die Möglichkeit haben, diese Aufgaben auch zu lösen. Derzeit sei dies nicht der Fall, daher tue Änderung Not.

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) erklärte, es gehe darum, wie die Regierung mit den Instrumentarien des Parlaments umgehe. Man habe heute erlebt, was unter dem Begriff "Arroganz der Macht" zu verstehen sei. Dies sei im wahrsten Sinne ein schwarzer Tag für den heimischen Parlamentarismus. Doch dem schwarzen Machtmissbrauch müsse ein Riegel vorgeschoben werden und die Unabhängigkeit der Justiz gesichert werden. Die Justizministerin möge die Konsequenzen aus diesen Entwicklungen ziehen und in den Untersuchungsausschuss kommen, appellierte der Mandatar abschließend.

Abgeordnete Christine LAPP (S) beklagte die allgemeine Schmutzkübelkampagne, die von der Opposition hier betrieben werde. Die wahre Arbeit im Ausschuss sei eine andere, und diese konstruktive Arbeit werde von den VertreterInnen der Regierungsfraktionen rasch, sachlich und zielorientiert erledigt. Die SPÖ stehe für eine sachorientierte Arbeit, und diese gehe weit über die Arbeit im Ausschuss hinaus. Konkret forderte sie ein rigideres Vorgehen gegen rechtsextreme Umtriebe. Generell sei die Aufgabe viel zu wichtig, um die Zeit mit Showeinlagen verstreichen zu lassen, sagte die Rednerin, die sodann die Opposition aufforderte, wieder zur Sacharbeit zurückzukehren.

Abgeordneter Hannes WENINGER (S) bilanzierte, dass die Debatte sehr gut zeige, wer die konstruktiven Kräfte seien, die sich um konkrete Verbesserungen bemühten, während andere sich in Showeinlagen erschöpften. Im Untersuchungsausschuss freilich dominierte die Sachorientierung, wofür den FraktionsführerInnen auch entsprechend Dank geschuldet sei, merkte der Mandatar an. Von dieser Einstellung sollte man sich generell leiten lassen.

Abgeordneter Gerhard HUBER (o.F.) nützte die Debatte zu einer Wortmeldung in eigener Sache.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) hielt fest, dass 47 Fragen an die Justizministerin gestellt wurden, die selbige ausführlich beantwortet habe, wiewohl viele dieser Fragen in einen Bereich weit vor ihrer Amtszeit wiesen. Zudem habe der Untersuchungsausschuss bereits viele positive Dinge initiiert, es gebe also zu der Sichtweise der Opposition kaum Veranlassung.

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER fasste die Debatte noch einmal zusammen, dankte den Abgeordneten für die umfangreiche Diskussion und beantwortete die aufgeworfenen Detailfragen. Sie kündigte an, dass die Behörden adäquat reagieren werden, schränkte aber ein, dass nicht für jeden Aspekt das Strafrecht von Belang sei.

Während der S-V-Entschließungsantrag mit Mehrheit angenommen wurde, verfiel der Oppositionsantrag der Ablehnung. (Schluss)