Parlamentskorrespondenz Nr. 35 vom 26.01.2010

Flexiklausel-Einheit Patentamt: Bericht fordert Nachjustierungen

Grundsätzlich positive Bilanz von Bundesministerin Bures

Wien (PK) - Der Bericht von Bundesministerin Doris Bures über die Erfolgskontrolle der Flexiklausel-Einheit Österreichisches Patentamt (III-107 d.B.) zieht eine zwar grundsätzlich positive Bilanz über das Projekt, weist aber gleichzeitig auch auf eine Reihe von Schwachstellen hin. Die vorgegebenen Ziele bzw. Leistungsindikatoren seien in praktisch allen Fällen regelmäßig erfüllt worden, heißt es, die Budgetierung über einen vierjährigen Zeitraum erlaube es andererseits aber nicht in ausreichendem Maß, auf einnahmen- bzw. ausgabenseitige externe Effekte flexibel genug zu reagieren. Aus diesem Grund mussten Mittel aus der Rücklage, die für die Durchführung von zukunftsorientierten Projekten gewidmet sind, für die Abdeckung von nicht vorhersehbaren bzw. nicht beeinflussbaren Einnahmenausfällen und gesetzlich vorgegebenen Zusatzausgaben trotz umfangreicher Sparmaßnahmen teilweise für die Bedeckung laufender Ausgaben herangezogen werden, gibt der Bericht zu bedenken.

Als weiteren Kritikpunkt führt der Bericht die fehlende Flexibilisierung im Bereich des Personalmanagements an. So mussten einerseits zentral vorgegebene Planstellenkürzungen, die ein deutliches Unterschreiten der im Projektprogramm vorgesehenen personellen Ressourcen nach sich zogen, verkraftet werden. Andererseits bestehe aber keinerlei Flexibilität, um projektprogrammbezogene Personalressourcen umzuschichten.

Erschwert werde darüber hinaus eine vernünftige wirtschaftliche Planung auch durch die Vorgangsweise der Berechnung des Differenzbetrags, wonach gemäß der Rechtsansicht des Finanzministeriums die Rücklagenentnahme bereits vor Ermittlung des Unterschiedsbetrags zu berücksichtigen ist. Der Bericht weist in diesem Zusammenhang auf den Umstand hin, dass die Entnahme von größeren Mitteln aus einer über mehrere Jahre angesparten Rücklage zur Finanzierung von dringenden Investitionen zur massiven Verschlechterung des Differenzbetrags und damit zu einem negativen Ergebnis führe, da Normalbudget und Rücklagenbudget bei der Betrachtung zusammengerechnet werden. Dies stelle keinen sinnvollen Anreiz für proaktive Investitionen und Maßnahmen dar, warnt der Bericht und regt daher an, die aufgezeigte Problematik zu überdenken.

Insgesamt setzt nach Meinung des Berichts die Entscheidung über eine Fortsetzung der Flexiklausel für zwei weitere Jahre (2011 und 2012) eine Anpassung sowohl des Normalbudgets als auch des Differenzbetrags an die mittlerweile völlig neuen Rahmenbedingungen voraus, die durch externe Effekte, aber auch durch zwischenzeitlich vorgenommene Gesetzesänderungen hervorgerufen wurden. Die Planungsgrundlagen für das Budget 2010, die aus dem Jahr 2006 stammen, sollten jedenfalls keineswegs für die Jahre ab 2011 ohne entsprechende Adaptierungen fortgeschrieben werden, warnt der Bericht. (Schluss)